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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. :               28e
Seite :                    1/7                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      42R770
Art des Rades:                                einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                RONAL
Radausführung:                                            42R7705.28
Radgröße:                                                   7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                            750 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2290 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Mazda :       Mazda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
BJ, BJD, EP, EP2, EP2R, EPR, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP50846 110 Nm
GE6, GJ, GH, GHE             M12x1,5

yp:                          GE6
ABE / EG-Genehmigung:        G003
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 121   Mazda MX-6              215/40R17                            A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)K13)K15)
G003/NT05E      990/770                                                    5/114,3/67,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. :               28e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                          BJ
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96           Mazda 323 F 2.0           205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                          K13)K31)

e1*98/14*0094*07E   895/890                                               5/114.3/67



Typ:                          BJD
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96           Mazda 323 F 2.0           205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                          K13)K31)

e1*98/14*0181*00E   895/890                                               5/114.3/67



Typ:                          EP
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD        225/60R17                         A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16 )                                          S01)
                                        235/55R17

 91 bis 145          Mazda Tribute 4WD   235/65R17
                    (Serie 235/70R16)
e4*98/14*0044*02E   1125/1060                                             5/114,3/67,1



Typ:                          EPR
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD       225/60R17                          A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16 )                                          S01)
                                       235/55R17

 91 bis 145          Mazda Tribute 4WD   235/65R17
                    (Serie 235/70R16)

e4*98/14*0052*01E   1125/1060                                                    5/114,3/67,1




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Nr. :                      RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. :               28e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                          EP2
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91 bis 110    Mazda Tribute 2WD      225/60R17                         A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16 )                                        S01)
                                      235/55R17

 145                    Mazda Tribute 4WD     235/65R17
                       (Serie 235/70R16)

 149                    Mazda Tribute 4WD     225/60R17
                       (Serie 215/70R16 ww.
                       235/70R16)             235/65R17

e13*2001/116*0092*03   1125/1065                                           5/114,3/67,1



Typ:                          EP2R
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD      225/60R17                         A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16)                                         S01)
                                      235/55R17

 145                    Mazda Tribute 4WD     235/65R17
                       (Serie 235/70R16)

e13*2001/116*0090*01   1120/1050                                        5/114,3/67,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. :               28e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141      Mazda 6                  215/55R17 M+S                           A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur          A01)K01)                                E51a)EF0)
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.         215/60R17 M+S
                e1*2001/116*0448*14, bei A01)GB7)K01)K67)
                Typ GHE nur Ausführungen
                ab EG-Genehmigungs-Nr. 225/55R17
                e13*2007/46*1075*06)
                                         A01)K01)K04)K12)

                                          235/50R17
                                          A01)K01)K04)K12)

                                          235/55R17
                                          A01)GB7)K01)K04)K12)K25)K67)K68)

                                          245/50R17
                                          A01)K01)K04)K12)K67)K68)

                                          255/50R17
                                          A01)GB7)K01)K02)K12)K25)K28)K67)K68)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-F0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
      Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
      Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
      Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.




RA-000478-F0-104-28e~MA-5-114_3-67-ET30_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. :               28e
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


GB7)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R16,
        225/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
        Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. :               28e
Seite :                    7/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


K31)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
            Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
       -    die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor der Radmitte bis zur
            Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm aufzuweiten,
       -    die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist im oberen Bereich bis auf Materialdicke
            abzutrennen,
       -    der Stoßfänger ist zusätzlich auszustellen.

K67)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist
         zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter
         Radmitte umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
         die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K68)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

S01)       Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
           Bremstrommel sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 28e mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 08.01.2015




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