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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-H0-104
Anlage-Nr. :               28e
Seite :                    1/7                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      42R770
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            42R7705.28
Radgröße:                                                   7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                            750 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2290 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Mazda :       Mazda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
BJ, BJD, EP, EP2, EP2R, EPR, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP50846 110 Nm
GE6, GJ, GH, GHE             M12x1,5

yp:                          GE6
ABE / EG-Genehmigung:        G003
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 121   Mazda MX-6              215/40R17                             A01) bis A10)
                                                                            K03)K04)K13)K15)
G003/NT05E      990/770                                                     5/114,3/67,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-H0-104
Anlage-Nr. :               28e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                          BJ
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96           Mazda 323 F 2.0           205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                          K13)K31)

e1*98/14*0094*07E   895/890                                               5/114.3/67



Typ:                          BJD
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96           Mazda 323 F 2.0           205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                          K13)K31)

e1*98/14*0181*00E   895/890                                               5/114.3/67



Typ:                          EP
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD        225/60R17                         A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16 )                                          S01)
                                        235/55R17

 91 bis 145          Mazda Tribute 4WD   235/65R17
                    (Serie 235/70R16)
e4*98/14*0044*02E   1125/1060                                             5/114,3/67,1



Typ:                          EPR
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD       225/60R17                          A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16 )                                          S01)
                                       235/55R17

 91 bis 145          Mazda Tribute 4WD   235/65R17
                    (Serie 235/70R16)

e4*98/14*0052*01E   1125/1060                                                    5/114,3/67,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-H0-104
Anlage-Nr. :               28e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                          EP2
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91 bis 110    Mazda Tribute 2WD      225/60R17                         A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16 )                                        S01)
                                      235/55R17

 145                    Mazda Tribute 4WD     235/65R17
                       (Serie 235/70R16)

 149                    Mazda Tribute 4WD     225/60R17
                       (Serie 215/70R16 ww.
                       235/70R16)             235/65R17

e13*2001/116*0092*03   1125/1065                                           5/114,3/67,1



Typ:                          EP2R
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD      225/60R17                         A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16)                                         S01)
                                      235/55R17

 145                    Mazda Tribute 4WD     235/65R17
                       (Serie 235/70R16)

e13*2001/116*0090*01   1120/1050                                        5/114,3/67,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-H0-104
Anlage-Nr. :               28e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141      Mazda 6                  215/55R17 M+S                           A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur          A01)K01)                                E51a)EF0)
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.         215/60R17 M+S
                e1*2001/116*0448*14, bei A01)GB7)K01)K67)
                Typ GHE nur Ausführungen
                ab EG-Genehmigungs-Nr. 225/55R17
                e13*2007/46*1075*06)
                                         A01)K01)K04)K12)

                                          235/50R17
                                          A01)K01)K04)K12)

                                          235/55R17
                                          A01)GB7)K01)K04)K12)K25)K67)K68)

                                          245/50R17
                                          A01)K01)K04)K12)K67)K68)

                                          255/50R17
                                          A01)GB7)K01)K02)K12)K25)K28)K67)K68)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-H0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden.

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
     Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
     Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




RA-000478-H0-104-28e~MA-5-114_3-67-ET30_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-H0-104
Anlage-Nr. :               28e
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


GB7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R16,
     225/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-H0-104
Anlage-Nr. :               28e
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
       Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor der Radmitte bis zur
       Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm aufzuweiten,
     - die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist im oberen Bereich bis auf Materialdicke
       abzutrennen,
     - der Stoßfänger ist zusätzlich auszustellen.

K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist
        zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter
        Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 28e mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 25.01.2016




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