Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 6 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
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Fahrzeughersteller : BMW AG, DAIHATSU, HONDA, KIA, MITSUBISHI, ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
4.033 42R7704.03 1 Ø56,1 Ø68 56,1 Kunststoff 625 2010 12//03
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R50; MINI
Zubehör : ZP-NR. 40317
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : MINI; MINI-N
Zubehör : ZP-NR. 40328
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : MINI; R50
140 Nm für Typ : MINI-N
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MINI e1*2001/116*0231*.. 55 - 85 205/40R17 80
11A; 21B; 22B; 24D; 24J RS M14 x 1,25;
55 - 125 205/40R17 80W
11A; 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 160 205/45R17 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 12A; 51A; 71E; 721;
51G 725; 729; 73C; 74D;
215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 74P
215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24D; 24J
MINI e1*2001/116*0231*.. 55 - 85 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24D; 24J RS M12 x 1,5;
R50 e1*98/14*0168*.. 55 - 125 205/40R17 80W 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 160 205/45R17 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 12A; 51A; 71E; 721;
51G 725; 729; 73C; 74A;
215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 74P
215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24D; 24J
MINI-N e1*2001/116*0343*.. 85 - 88 205/40R17 80 11A; 24J; 244; 247 Nur Cabrio;
85 - 141 205/40R17 84 11A; 24J; 244; 247 Frontantrieb;
205/45R17 84 11A; 24J; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 83 11A; 24J; 244; 247 12A; 51A; 71E; 721;
215/45R17 87 11A; 22H; 24J; 244; 247 725; 729; 73C; 74D;
74P; 76S
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 6 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen
Auflagen
MINI-N e1*2001/116*0343*.. 55 - 88 205/40R17 80 11A; 24D; 24J ab
55 - 120 205/40R17 80W 11A; 24D; 24J e1*2001/116*0343*01;
55 - 128 215/40R17 83 11A; 24D; 24J Nicht Clubman;
55 - 141 205/40R17 84 11A; 24D; 24J Nicht Cabrio;
205/45R17 84 11A; 24D; 24J Frontantrieb;
215/40R17 83W 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 22H; 24D; 24J
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74D;
74P; 76S
MINI-N e1*2001/116*0343*.. 70 - 128 205/40R17 80W 11A; 24D; 24J; 5DA Nur Clubman; Kombi;
215/40R17 83 11A; 24D; 24J Frontantrieb;
70 - 141 205/40R17 84 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R17 84 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71E; 721;
215/40R17 83W 11A; 24D; 24J 725; 729; 73C; 74D;
215/45R17 87 11A; 22M; 22P; 24D; 24J 74P; 76S
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZP-NR. 40333
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU CHARADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G 200 G464 44 - 77 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 22F; 22G; 10B; 11B; 11G; 11H;
G2 e6*95/54*0034*.. 24C; 24D; 33H; 367; 54A 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZP-NR. 40333
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3
110 Nm für Typ : EG2; EG3; EG4; EG5; EG6; EG8; EG9; EH6; EH9;
EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1; EM2; EP1; EP2; EP4;
EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; MA8; MA9; MB1; MB2; MB3; MB4; MB7;
MB8; MB9; MC1; MC3
Verkaufsbezeichnung: CIVIC AERODECK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MB8 e11*96/79*0087*.. 55 - 85 205/40R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
MB9 e11*96/79*0088 54A; 637 12A; 51A; 71E; 721;
MC1 e11*96/79*0089*.. 205/40R17-80 nicht Dieselmotor; 11A; 725; 729; 73C; 74A;
MC3 e11*96/79*0091 21B; 22B; 24J; 24M; 74P
5DA; 54A
205/40R17-84 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
Reinf 54A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 6 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EG2 e6*93/81*0017*.., 92 - 118 205/40R17 11A; 22B; 22G; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
G069 631 12A; 51A; 71E; 721;
EH6 e6*93/81*0016*.., 725; 729; 73C; 74A;
G070 74P
EG3 F876 55 - 92 205/40R17 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
EG4 F877 24M; 364; 54A; 631 12A; 51A; 71E; 721;
EG8 F875 725; 729; 73C; 74A;
EH9 F883 74P
EG5 F878 92 - 118 205/40R17 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
EG6 F879 24M; 364; 631 12A; 51A; 71E; 721;
EG9 F884 725; 729; 73C; 74A;
74P
EJ1 G623 74 - 92 205/40R17-84 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
EJ2 G624 Reinf 364; 54A 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
EJ6 e6*93/81*0013*.. 77 - 92 205/40R17-84 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
EJ8 e6*93/81*0014*.. Reinf 24M; 54A 12A; 51A; 71E; 721;
225/35R17-82 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 725; 729; 73C; 74A;
24C; 24M; 367; 66V 74P
EJ9 e6*93/81*0006*.. 55 - 84 205/40R17-84 11A; 22B; 24J; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
Reinf
EK1 e6*93/81*0008*.. 12A; 51A; 71E; 721;
EK3 e6*93/81*0007*.. 725; 729; 73C; 74A;
74P
EK4 e6*93/81*0009*.. 118 205/40R17 11A; 22B; 24J; 24M; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
EM1 e6*93/81*0060*.. 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
EM2 e6*98/14*0080*.. 88 - 92 205/40R17 80 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R17 84 11A; 24J 12A; 51A; 71E; 721;
215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 725; 729; 73C; 74A;
74P
EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 81 205/40R17 80 5DA 10B; 11B; 11G; 11H;
EP2 e11*98/14*0174*.. 205/40R17 84 12A; 51A; 71E; 721;
EP4 e11*98/14*0188*.. 205/45R17 84 725; 729; 73C; 74A;
EU5 e11*98/14*0158*.. 215/40R17 83 74P
EU6 e11*98/14*0159*..
EU7 e11*98/14*0160*..
EU8 e11*98/14*0161*..
EU9 e11*98/14*0189*..
MA8 e11*93/81*0018*.., 55 - 93 205/40R17-84 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
Reinf
G916 12A; 51A; 71E; 721;
MA9 e11*93/81*0022*.., 725; 729; 73C; 74A;
G917 74P
MB1 e11*93/81*0023*..,
G918
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 6 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
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Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MB2 e11*96/27*0067*.. 55 - 85 205/40R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
MB3 e11*96/27*0068*.. 54A; 637 12A; 51A; 71E; 721;
MB4 e11*96/27*0069*.. 205/40R17-80 nicht Dieselmotor; 11A; 725; 729; 73C; 74A;
MB7 e11*96/27*0071*.. 21B; 22B; 24J; 24M; 74P
5DA; 54A
205/40R17-84 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
Reinf 54A
Verkaufsbezeichnung: HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GD1 e6*98/14*0088*.. 57 - 61 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
GD5 e6*98/14*0087*.. 54A 12A; 51A; 71E; 721;
GE2 e6*2001/116*0101*.. 215/35R17 79 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 725; 729; 73C; 74A;
GE3 e6*2001/116*0102*.. 24M 74P
GE6 e6*2001/116*0126*.. 66 - 73 195/45R17 81 11A; 21P; 22I; 24C; 24M Steilheck; 5-türig;
GG1 e6*2001/116*0125*.. 205/40R17 80 11A; 21B; 22I; 24C; 24D Frontantrieb;
GG2 e6*2001/116*0127*.. 205/45R17 84 11A; 21B; 22I; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
GG3 e6*2001/116*0128*.. 215/35R17 79 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71E; 721;
215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 725; 729; 73C; 74A;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZP-NR. 40333
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: KIA SHUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FB e4*96/27*0024*.., 65 - 85 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*98/14*0024*.. 215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 33J; 51A; 71E;
367 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZP-NR. 40333
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: LANCER STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CAO e1*96/79*0061*.. 50 - 83 205/40R17-84 11A; 22B; 22F; 24C; 367; Kombi; Frontantrieb;
CAOW G230 Reinf 54A; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 6 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI COLT, LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CAO G005 50 - 103 205/40R17 11A; 21M; 22B; 22F; Frontantrieb;
24C; 24D; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 11A; 21M; 22B; 22F; 12A; 51A; 71E; 721;
24C; 24D; 54A; 631 725; 729; 73C; 74A;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZP-NR. 40333
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e11*93/81*0016*.. 62 - 86 205/40R17 80 nicht Dieselmotor; 11A; nur Rover
RF e11*93/81*0016*.. 24M; 5DA Streetwise;
205/40R17 84 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R17 84 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71E; 721;
215/40R17 83 11A; 22I; 24M 725; 729; 73C; 74A;
74P
F e11*93/81*0016*.. 55 - 107 205/40R17 80 11A; 22B; 22L; 24J; 24M; nur Rover 25;
RF e11*93/81*0016*.. 5DA 10B; 11B; 11G; 11H;
205/40R17 84 11A; 22B; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721;
215/40R17 83 11A; 22B; 22L; 24C; 24D 725; 729; 73C; 74A;
225/35R17 82 11A; 22B; 22L; 24C; 24D; 74P
367; 66V
Verkaufsbezeichnung: ROVER 400 SERIE, ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RT e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Rover 45;
215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71E; 721;
225/35R17 82 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 725; 729; 73C; 74A;
24D; 367; 66V 74P
74 - 130 205/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
51G
215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22F; 24J;
24M
76 - 110 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
5DA
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 6 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Rover 45;
215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71E; 721;
225/35R17 82 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 725; 729; 73C; 74A;
24D; 367; 66V 74P
74 - 130 205/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
51G
215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22F; 24J;
24M
76 - 110 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
5DA
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
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21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
Hersteller: Typ:
CONTINENTAL ContiSportContact (ZR Reinforced)
PIRELLI P7000 (ZR Reinforced)
UNIROYAL RTT-2 (ZR Reinforced)
TOYO Proxes-T1 plus
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
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66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe des
Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.