Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R770
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R7704.03
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: 625 kg
bei Reifenabrollumfang: 2010 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D), Mini
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
R50 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40317 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
MINI bis Modelljahr 08/2006 ZP40317 110 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
ab Modelljahr 09/2006 ZP40328 110 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
MINI-N, UKL-C, UKL-K, UKL-L, Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP40328 110 Nm
UKLB-L Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
RA-000478-C0-104-11~BM-4-100-56-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: R50
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0168*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 120 Mini One, 205/40R17 A01) bis A10)
Mini Cooper, K01)K02)K50)
Mini Cooper S 205/45R17
e1*98/14*0168*03E 870/730 4/100/56
Typ: MINI
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0231*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Mini, 205/40R17 A01) bis A10)
Mini Cabrio K01)K02)K50)
205/45R17
120 bis 160 Mini, 205/40R17 A01) bis A10)
Mini Cabrio K01)K02)K50)
(nicht “Works”) 205/45R17
e1*2001/116*0231*10E 890/800(800) 4/100/56
Typ: MINI-N
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0343*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155 Mini, 195/45R17 A01) bis A10)
Mini Cabrio, E26)K04)
Mini Kombi (Clubman)
205/40R17
K01)K04)K72)
205/45R17
K01)K04)K72)
215/40R17
K01)K02)K72)K73)
e1*2001/116*0231*15 890/800(800) 4/100/56
RA-000478-C0-104-11~BM-4-100-56-ET35_42R770.docx
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Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: UKL-C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 155 Mini Cabrio 195/45R17 A01) bis A10)
E24)K04)
205/40R17
K01)K04)K72)
205/45R17
K01)K04)K72)
215/40R17
K01)K02)K72)K73)
e1*2007/46*0369*04 925/800(0) 4/100/56
Typ: UKL-K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0370*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mini Kombi (Clubmann) 195/45R17 A01) bis A10)
E24)K04)
205/40R17
K01)K04)K72)
205/45R17
K01)K04)K72)
215/40R17
K01)K02)K72)K73)
e1*2007/46*0370*04 900/850(910) 4/100/56
Typ: UKL-L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155 Mini 195/45R17 A01) bis A10)
K04)
205/40R17
K01)K04)K72)
205/45R17
K01)K04)K72)
215/40R17
K01)K02)K72)K73)
e1*2007/46*0371*04 890/745(0) 4/100/56
RA-000478-C0-104-11~BM-4-100-56-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: UKLB-L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0593*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 Mini 195/45R17 A01) bis A10)
K04)
205/40R17
K01)K04)K72)
205/45R17
K01)K04)K72)
215/40R17
K01)K02)K72)K73)
e1*2007/46*0593*00 860/715(0) 4/100/56
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
RA-000478-C0-104-11~BM-4-100-56-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 924 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw.
Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000478-C0-104-11~BM-4-100-56-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
K50) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoff-Verbreiterungen bis zur Trennfuge (auf
Restdicke von 6 – 8 mm) zu kürzen; die Radhaus-Verkleidungsschale ist in diesem
Bereich entsprechend nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen
formen), so dass diese nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung.
K72) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis ca 100 mm unterhalb der
Stoßfängerunterkante zu kürzen,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.
K73) An Achse 2 ist die senkrecht ins Radhaus ragende Blechkante (liegt hinter dem
Filzinnenkotflügel) im Bereich von der Radmitte bis ca. 100 mm unterhalb der
Stoßfängerunterkante aufzuweiten.
Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 28.09.2011
RA-000478-C0-104-11~BM-4-100-56-ET35_42R770.docx