Gutachten 366-0175-04-MURD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821 ANLAGE: 4 Radtyp: 42R770 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller : DAIHATSU, HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA, OPEL / VAUXHALL, SUZUKI, TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 4.036 42R7704.03 1 Ø54,1 Ø68 54,1 Kunststoff 625 2010 12//03 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40345 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: MATERIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M4 e13*2001/116*0198*.. 67 - 76 195/40R17 81 11A; 24J Frontantrieb; 215/35R17 79 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SIRION Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3 e13*2001/116*0147*.., 51 - 76 195/40R17 81 11A; 21P; 22H; 24J; 24M Frontantrieb; e13*2003/97*0147*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P M3 e13*2001/116*0147*.., 64 - 67 195/40R17 81 11A; 21P; 22H; 24J; 24M Allradantrieb; e13*2003/97*0147*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SIRION, JUSTY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3 e13*2001/116*0147*.., 51 - 76 195/40R17 81 11A; 21P; 22H; 24J; 24M Frontantrieb; e13*2003/97*0147*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0175-04-MURD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821 ANLAGE: 4 Radtyp: 42R770 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 Verkaufsbezeichnung: SIRION, JUSTY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3 e13*2001/116*0147*.., 64 - 67 195/40R17 81 11A; 21P; 22H; 24J; 24M Allradantrieb; e13*2003/97*0147*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40345 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : PB 110 Nm für Typ : MC; MCT; TB; TBI Verkaufsbezeichnung: ACCENT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MC e4*2001/116*0103*.. 71 - 83 205/40R17 84 11A; 24C; 24M Stufenheck; MCT e4*2001/116*0110*.. Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI GETZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TB e4*98/14*0066*.. 46 - 78 215/35R17 79 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 5CW 12A; 51A; 71E; 721; 46 - 81 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 725; 729; 73C; 74A; 54A 74P 215/35R17 83 11A; 21B; 22B; 24C; 24D TBI e4*2001/116*0123*.. 48 - 78 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 54A 12A; 51A; 71E; 721; 215/35R17 79 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 725; 729; 73C; 74A; 5CW 74P 215/35R17 83 11A; 21B; 22B; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI i20 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PB e11*2001/116*0333*.. 55 - 94 205/40R17 84 11A; 21P; 22F; 24C; 244; 2-türig; 4-türig; 247 Frontantrieb; 215/40R17 83 11A; 21B; 22F; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 247 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DC; DE Zubehör : ZP-NR. 40345 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0175-04-MURD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821 ANLAGE: 4 Radtyp: 42R770 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DC Zubehör : ZP-NR. 40335 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: JB / Rio Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e4*2001/116*0093*.. 65 - 83 205/40R17 84 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R17 83 11A; 21P; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721; 215/40R17 83 11A; 21P; 24J; 24M 725; 729; 73C; 74A; 71 - 83 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 5DA 74P Verkaufsbezeichnung: KIA RIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DC e11*98/14*0132*.. 55 - 72 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24J; 367; nur bis 54A; 80I e11*98/14*0132*03; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P DC e11*98/14*0132*.. 55 - 72 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24J; 367; ab 54A; 80I e11*98/14*0132*04; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40345 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EC e13*96/79*0027*.., 65 - 98 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; F946 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NA e2*93/81*0163*.., 66 - 96 205/40R17 11A; 21B; 21L; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; F488 362; 54A; 631 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P NB e11*96/79*0083*.., 81 - 107 205/40R17-80 MBK; 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e11*98/14*0083*.. 225/35R17 82 11A; 22B; 24J; 24M; 66V 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0175-04-MURD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821 ANLAGE: 4 Radtyp: 42R770 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e13*2001/116*0254*.. 50 - 76 195/40R17 81 11A; 22I; 22M; 24J; 24M Schrägheck; 205/40R17 80 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; Frontantrieb; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R17 79 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 12A; 51A; 71E; 721; 24D 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA e13*96/27*0023*.. 52 - 65 205/40R17-84 11A; 22B; 24M Mazda 323P; Reinf 54 - 65 205/40R17-80 11A; 22B; 24M; 5DA 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P BA e13*96/27*0023*.., 65 - 84 205/40R17-80 5DA Mazda 323F; G878 205/40R17-84 10B; 11B; 11G; 11H; Reinf 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P BA e13*96/27*0023*.., 52 - 84 205/40R17-84 11A; 22B Mazda 323C/S; Reinf G878 54 - 84 205/40R17-80 Ottomotor; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 5DA 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P BG F276 41 - 94 205/40R17 11A; 22B; 24J; 24M; 33H; 10B; 11B; 11G; 11H; 631 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 84 205/40R17 80 nicht Dieselmotor; 11A; Stufenheck; e1*98/14*0094*.. 21B; 22B; 24J; 24M; 5DA 10B; 11B; 11G; 11H; BJD e1*98/14*0181*.. 52 - 96 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 84 205/40R17 80 nicht Dieselmotor; 11A; Schrägheck; e1*98/14*0094*.. 21B; 22B; 24D; 24J; 5DA 10B; 11B; 11G; 11H; BJD e1*98/14*0181*.. 52 - 96 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40335 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0175-04-MURD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821 ANLAGE: 4 Radtyp: 42R770 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 Verkaufsbezeichnung: AGILA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H-B e4*2001/116*0135*.. 48 - 63 195/40R17 81 11A; 21P; 22B; 24D; 24J Frontantrieb; 205/40R17 80 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R17 79 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71E; 721; 215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 725; 729; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : ER; EZ; FH Zubehör : ZP-NR. 40378 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EX; MH; MZ; NH Zubehör : ZP-NR. 40335 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 80 Nm für Typ : FH 85 Nm für Typ : ER; EX; EZ; MH; MZ; NH Verkaufsbezeichnung: IGNIS, SWIFT NEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FH e4*98/14*0047*.. 61 - 80 205/40R17 80 21B; 22B; 22L; 24C; 24M; Allradantrieb; 362 Frontantrieb; 10B; 11A; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 80G Verkaufsbezeichnung: SPLASH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EX e4*2001/116*0130*.. 48 - 63 195/40R17 81 11A; 21P; 22B; 24D; 24J Frontantrieb; 205/40R17 80 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R17 79 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71E; 721; 215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUBARU JUSTY G3X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NH e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 205/40R17 80 11A; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R17 79 11A; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI IGNIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MH e4*2001/116*0070*.. 51 - 73 205/40R17 80 11A; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R17 79 11A; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0175-04-MURD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821 ANLAGE: 4 Radtyp: 42R770 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI LIANA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ER e4*98/14*0054*.. 66 - 78 205/40R17 80 11A; 21B; 21L; 22B; 22L Stufenheck; 215/40R17 83 11A; 21B; 21L; 22B; 22L; Schrägheck; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/40R17 81 11A; 22I; 24M nur bis 205/40R17 80 11A; 22I; 24M e4*2001/116*0102*01; 215/35R17 79 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Frontantrieb; 215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P EZ e4*2001/116*0102*.. 68 215/35R17 79 11A; 24D; 24J nur bis 215/40R17 83 11A; 24D; 24J e4*2001/116*0102*01; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/40R17 81 11A; 22I; 24M ab 205/40R17 80 11A; 22I; 24M e4*2001/116*0102*02; 215/35R17 79 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Frontantrieb; 215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P EZ e4*2001/116*0102*.. 68 215/35R17 79 11A; 24D; 24J ab 215/40R17 83 11A; 24D; 24J e4*2001/116*0102*02; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 195/40R17 81 11A; 22I; 24J; 24M ab 205/40R17 80 11A; 22I; 24J; 24M e4*2001/116*0090*04; 215/35R17 79 11A; 21P; 22I; 24D; 24J Frontantrieb; 215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 195/40R17 81 11A; 22I; 24M nur bis 205/40R17 80 11A; 22I; 24M e4*2001/116*0090*03; 215/35R17 79 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Frontantrieb; 215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0175-04-MURD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821 ANLAGE: 4 Radtyp: 42R770 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40345 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : AJ1(a); E10; E11; E11U; E12J; E12J1; E12T; E12U; T 18; XP9(a); XP9F(a) 110 Nm für Typ : L5; W3 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CELICA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T 18 F411 77 215/40R17-83 11A; 22B schmale Ausführung; bis Nachtrag 2; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E10 e6*93/81*0005*.., 53 - 84 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; G072 24M; 5DW 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P E11 e6*95/54*0043*.. 51 - 81 205/40R17-84 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; Frontantrieb; E11U e11*98/14*0102*.. Reinf 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P E12J e11*2001/116*0180*.., 66 - 81 205/45R17 84 11A; 21B; 22B; 24J; 5EA Kombi; Stufenheck; e11*98/14*0180*.. E12T e11*2001/116*0181*.., 66 - 141 205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 24J; 5EA Schrägheck; e11*98/14*0181*.. E12U e11*2001/116*0179*.., 215/40R17 85 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e11*98/14*0179*.. 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E12J1 e11*98/14*0178*.. 66 - 99 205/45R17 84 11A; 22B; 24J; 5EA 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 85 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA IQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AJ1(a) e6*2001/116*0119*.. 50 - 66 205/40R17 80 11A; 21P; 22B; 24C; 244 Frontantrieb; 205/45R17 84 11A; 21P; 22B; 24C; 244 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24C; 244 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0175-04-MURD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821 ANLAGE: 4 Radtyp: 42R770 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA MR2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen W3 e11*98/14*0128*.. 103 205/40R17 80 TAW; 11A; 21B; 24J; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 TAW; 11A; 24D; 57F 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PASEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L5 e6*93/81*0019*.. 66 225/35R17-82 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; Cabrio; Coupe; 24M; 367; 66V 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 98 195/40R17 81 11A; 24J; 24M; 51J Yaris TS; 205/40R17 80 11A; 22I; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84 11A; 22I; 24D; 24J 12A; 51A; 71E; 721; 215/35R17 83 11A; 22I; 24D; 24J 725; 729; 73C; 74A; 215/40R17 83 11A; 22B; 24D; 24J 74P XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 51 - 74 195/40R17 81 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; XP9F(a) e11*2001/116*0249*.. 205/40R17 80 11A; 22I; 24D; 24J 12A; 51A; 71E; 721; 215/35R17 83 11A; 22I; 24D; 24J 725; 729; 73C; 74A; 215/40R17 83 11A; 22B; 24D; 24J 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0175-04-MURD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821 ANLAGE: 4 Radtyp: 42R770 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0175-04-MURD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821 ANLAGE: 4 Radtyp: 42R770 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 874kg. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0175-04-MURD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821 ANLAGE: 4 Radtyp: 42R770 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 80I) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Steuerleitungen für ABV-Sensoren, Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination herzustellen. MBK) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern. TAW) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Radgröße: Reifengröße: Vorderachse: 7 - 7 1/2 x 17 205/40R17 Hinterachse: 7 - 8 x 17 215/40R17 Die Maulweite an der Vorderachse muß kleiner/gleich der an der Hinterachse und die Einpreßtiefe an der Vorderachse muß größer/gleich der an der Hinterachse sein. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.