Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 4 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 11
Fahrzeughersteller : DAIHATSU, HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi,
HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA, OPEL / VAUXHALL,
SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
4.036 42R7704.03 1 Ø54,1 Ø68 54,1 Kunststoff 625 2010 12//03
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZP-NR. 40345
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: MATERIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M4 e13*2001/116*0198*.. 67 - 76 195/40R17 81 11A; 24J Frontantrieb;
215/35R17 79 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: SIRION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3 e13*2001/116*0147*.., 51 - 76 195/40R17 81 11A; 21P; 22H; 24J; 24M Frontantrieb;
e13*2003/97*0147*..
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
M3 e13*2001/116*0147*.., 64 - 67 195/40R17 81 11A; 21P; 22H; 24J; 24M Allradantrieb;
e13*2003/97*0147*..
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SIRION, JUSTY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3 e13*2001/116*0147*.., 51 - 76 195/40R17 81 11A; 21P; 22H; 24J; 24M Frontantrieb;
e13*2003/97*0147*..
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 4 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 11
Verkaufsbezeichnung: SIRION, JUSTY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3 e13*2001/116*0147*.., 64 - 67 195/40R17 81 11A; 21P; 22H; 24J; 24M Allradantrieb;
e13*2003/97*0147*..
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
(IND)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZP-NR. 40345
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : PB
110 Nm für Typ : MC; MCT; TB; TBI
Verkaufsbezeichnung: ACCENT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MC e4*2001/116*0103*.. 71 - 83 205/40R17 84 11A; 24C; 24M Stufenheck;
MCT e4*2001/116*0110*.. Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI GETZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TB e4*98/14*0066*.. 46 - 78 215/35R17 79 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
5CW 12A; 51A; 71E; 721;
46 - 81 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 725; 729; 73C; 74A;
54A 74P
215/35R17 83 11A; 21B; 22B; 24C; 24D
TBI e4*2001/116*0123*.. 48 - 78 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
54A 12A; 51A; 71E; 721;
215/35R17 79 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 725; 729; 73C; 74A;
5CW 74P
215/35R17 83 11A; 21B; 22B; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI i20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PB e11*2001/116*0333*.. 55 - 94 205/40R17 84 11A; 21P; 22F; 24C; 244; 2-türig; 4-türig;
247 Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 21B; 22F; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
247 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DC; DE
Zubehör : ZP-NR. 40345
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 4 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 11
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DC
Zubehör : ZP-NR. 40335
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: JB / Rio
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DE e4*2001/116*0093*.. 65 - 83 205/40R17 84 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R17 83 11A; 21P; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721;
215/40R17 83 11A; 21P; 24J; 24M 725; 729; 73C; 74A;
71 - 83 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 5DA 74P
Verkaufsbezeichnung: KIA RIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DC e11*98/14*0132*.. 55 - 72 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24J; 367; nur bis
54A; 80I e11*98/14*0132*03;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
DC e11*98/14*0132*.. 55 - 72 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24J; 367; ab
54A; 80I e11*98/14*0132*04;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZP-NR. 40345
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EC e13*96/79*0027*.., 65 - 98 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
F946 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NA e2*93/81*0163*.., 66 - 96 205/40R17 11A; 21B; 21L; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
F488 362; 54A; 631 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
NB e11*96/79*0083*.., 81 - 107 205/40R17-80 MBK; 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e11*98/14*0083*.. 225/35R17 82 11A; 22B; 24J; 24M; 66V 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 4 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 11
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DE e13*2001/116*0254*.. 50 - 76 195/40R17 81 11A; 22I; 22M; 24J; 24M Schrägheck;
205/40R17 80 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; Frontantrieb;
24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R17 79 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 12A; 51A; 71E; 721;
24D 725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA e13*96/27*0023*.. 52 - 65 205/40R17-84 11A; 22B; 24M Mazda 323P;
Reinf
54 - 65 205/40R17-80 11A; 22B; 24M; 5DA 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
BA e13*96/27*0023*.., 65 - 84 205/40R17-80 5DA Mazda 323F;
G878 205/40R17-84 10B; 11B; 11G; 11H;
Reinf
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
BA e13*96/27*0023*.., 52 - 84 205/40R17-84 11A; 22B Mazda 323C/S;
Reinf
G878 54 - 84 205/40R17-80 Ottomotor; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
5DA
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
BG F276 41 - 94 205/40R17 11A; 22B; 24J; 24M; 33H; 10B; 11B; 11G; 11H;
631 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 84 205/40R17 80 nicht Dieselmotor; 11A; Stufenheck;
e1*98/14*0094*.. 21B; 22B; 24J; 24M; 5DA 10B; 11B; 11G; 11H;
BJD e1*98/14*0181*.. 52 - 96 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 84 205/40R17 80 nicht Dieselmotor; 11A; Schrägheck;
e1*98/14*0094*.. 21B; 22B; 24D; 24J; 5DA 10B; 11B; 11G; 11H;
BJD e1*98/14*0181*.. 52 - 96 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZP-NR. 40335
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 4 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 11
Verkaufsbezeichnung: AGILA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H-B e4*2001/116*0135*.. 48 - 63 195/40R17 81 11A; 21P; 22B; 24D; 24J Frontantrieb;
205/40R17 80 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R17 79 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71E; 721;
215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 725; 729; 73C; 74A;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : ER; EZ; FH
Zubehör : ZP-NR. 40378
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : EX; MH; MZ; NH
Zubehör : ZP-NR. 40335
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 80 Nm für Typ : FH
85 Nm für Typ : ER; EX; EZ; MH; MZ; NH
Verkaufsbezeichnung: IGNIS, SWIFT NEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FH e4*98/14*0047*.. 61 - 80 205/40R17 80 21B; 22B; 22L; 24C; 24M; Allradantrieb;
362 Frontantrieb;
10B; 11A; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71E;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 80G
Verkaufsbezeichnung: SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EX e4*2001/116*0130*.. 48 - 63 195/40R17 81 11A; 21P; 22B; 24D; 24J Frontantrieb;
205/40R17 80 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R17 79 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71E; 721;
215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: SUBARU JUSTY G3X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 205/40R17 80 11A; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R17 79 11A; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MH e4*2001/116*0070*.. 51 - 73 205/40R17 80 11A; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R17 79 11A; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 4 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 11
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI LIANA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ER e4*98/14*0054*.. 66 - 78 205/40R17 80 11A; 21B; 21L; 22B; 22L Stufenheck;
215/40R17 83 11A; 21B; 21L; 22B; 22L; Schrägheck;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/40R17 81 11A; 22I; 24M nur bis
205/40R17 80 11A; 22I; 24M e4*2001/116*0102*01;
215/35R17 79 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
EZ e4*2001/116*0102*.. 68 215/35R17 79 11A; 24D; 24J nur bis
215/40R17 83 11A; 24D; 24J e4*2001/116*0102*01;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/40R17 81 11A; 22I; 24M ab
205/40R17 80 11A; 22I; 24M e4*2001/116*0102*02;
215/35R17 79 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
EZ e4*2001/116*0102*.. 68 215/35R17 79 11A; 24D; 24J ab
215/40R17 83 11A; 24D; 24J e4*2001/116*0102*02;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 195/40R17 81 11A; 22I; 24J; 24M ab
205/40R17 80 11A; 22I; 24J; 24M e4*2001/116*0090*04;
215/35R17 79 11A; 21P; 22I; 24D; 24J Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 195/40R17 81 11A; 22I; 24M nur bis
205/40R17 80 11A; 22I; 24M e4*2001/116*0090*03;
215/35R17 79 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 4 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 11
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZP-NR. 40345
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : AJ1(a); E10; E11; E11U; E12J; E12J1; E12T; E12U;
T 18; XP9(a); XP9F(a)
110 Nm für Typ : L5; W3
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T 18 F411 77 215/40R17-83 11A; 22B schmale Ausführung;
bis Nachtrag 2;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E10 e6*93/81*0005*.., 53 - 84 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
G072 24M; 5DW 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
E11 e6*95/54*0043*.. 51 - 81 205/40R17-84 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; Frontantrieb;
E11U e11*98/14*0102*.. Reinf 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
E12J e11*2001/116*0180*.., 66 - 81 205/45R17 84 11A; 21B; 22B; 24J; 5EA Kombi; Stufenheck;
e11*98/14*0180*..
E12T e11*2001/116*0181*.., 66 - 141 205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 24J; 5EA Schrägheck;
e11*98/14*0181*..
E12U e11*2001/116*0179*.., 215/40R17 85 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e11*98/14*0179*..
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E12J1 e11*98/14*0178*.. 66 - 99 205/45R17 84 11A; 22B; 24J; 5EA 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 85 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA IQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AJ1(a) e6*2001/116*0119*.. 50 - 66 205/40R17 80 11A; 21P; 22B; 24C; 244 Frontantrieb;
205/45R17 84 11A; 21P; 22B; 24C; 244 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24C; 244 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 4 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 11
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA MR2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
W3 e11*98/14*0128*.. 103 205/40R17 80 TAW; 11A; 21B; 24J; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 83 TAW; 11A; 24D; 57F 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PASEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L5 e6*93/81*0019*.. 66 225/35R17-82 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; Cabrio; Coupe;
24M; 367; 66V 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 98 195/40R17 81 11A; 24J; 24M; 51J Yaris TS;
205/40R17 80 11A; 22I; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R17 84 11A; 22I; 24D; 24J 12A; 51A; 71E; 721;
215/35R17 83 11A; 22I; 24D; 24J 725; 729; 73C; 74A;
215/40R17 83 11A; 22B; 24D; 24J 74P
XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 51 - 74 195/40R17 81 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
XP9F(a) e11*2001/116*0249*.. 205/40R17 80 11A; 22I; 24D; 24J 12A; 51A; 71E; 721;
215/35R17 83 11A; 22I; 24D; 24J 725; 729; 73C; 74A;
215/40R17 83 11A; 22B; 24D; 24J 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 4 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 11
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 4 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 11
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 874kg.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 4 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 11
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe des
Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
80I) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Steuerleitungen für ABV-Sensoren,
Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination
herzustellen.
MBK) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug
freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des
Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern.
TAW) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Radgröße: Reifengröße:
Vorderachse: 7 - 7 1/2 x 17 205/40R17
Hinterachse: 7 - 8 x 17 215/40R17
Die Maulweite an der Vorderachse muß kleiner/gleich der an der Hinterachse und die Einpreßtiefe an der
Vorderachse muß größer/gleich der an der Hinterachse sein.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.