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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    1/4                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               42R770
Art des Sonderrades:                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                         RONAL
Radausführung:                                      42R7704.03
Radgröße:                                             7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                     35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 100 mm
Lochzahl:                                                4
Mittenlochdurchmesser:                                68,0 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast:                                      625 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2010 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat(I)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
199                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZP40356 110 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000478-C0-104-12a~FI-4-100-56_5-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                         199
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 99    Fiat Punto              205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                        K01)K02)
                                          205/45R17

                                          215/40R17
                                          K84)
 114 bis 132          Fiat Punto Abarth   205/45R17                     A02) bis A10)

                                          215/40R17

                                          215/45R17

E3*2001/116*0217*18   1000/860(950)                                     4/100/56,5



Typ:                         199
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 70    Punto                   205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                        K01)K02)
                                          205/45R17

                                          215/40R17
                                          K84)
e3*2007/46*0010*03    950/860(1000)                                     4/100/56,5



Typ:                         199
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2001/116*0286*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 57           Punto Gas               205/40R17                         A01) bis A10)
              (LPG)                                                     K01)K02)
                                      205/45R17

                                          215/40R17
                                          K84)
e3*2001/116*0286*03   850/850(950)                                      4/100/56,5



Typ:                         199
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2007/46*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 57           Punto Gas               205/40R17                         A01) bis A10)
              (LPG)                                                     K01)K02)
                                      205/45R17

                                          215/40R17
                                          K84)
e3*2007/46*0009*02    850/850(0)                                        4/100/56,5




RA-000478-C0-104-12a~FI-4-100-56_5-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    3/4                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K84) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Die Radhausauschnittkante ist von ca. 30 cm oberhalb Schwellerunterkante bis zum
       Übergang Radhaus/Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Im Übergangsbereich ist die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des hinteren
       Stoßfängers zu kürzen.


Die Anlage Nr. 12a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 28.09.2011




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