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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 38 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000478-R0-104
               Anlage-Nr. :                10a
               Seite :                     1/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R770


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                   42R770
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          42R7704.03
               Radausführungskennz.:                                   42R7704.03
               Radgröße:                                                7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
               Lochzahl:                                                    4
§22 45821*38




               Mittenlochdurchmesser:                                   68,00 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                         6. Ø68 Ø54.1
               geprüfte Radlast: *)                                      625 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2010 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   HYUNDAI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP40345     110 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 38 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000478-R0-104
               Anlage-Nr. :                10a
               Seite :                     2/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R770


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               MC                             e4*2001/116*0103*..
               MCT                            e4*2001/116*0110*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               71 bis 82       Hyundai Accent          195/40R17                          A01) bis A10)
                                                       K03)                               BF1) K04) K45)

                                                        205/40R17
                                                        K01) K20)

                                                        215/35R17
                                                        K01)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               BC3                            e5*2007/46*0121*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 45821*38




               58 bis 88       Hyundai Bayon           195/50R17                          A01) bis A10)
                               (Serien Reifen                                             A11) BF1) E57) K01)
                               185/65R15, 195/55R16 205/45R17
                               oder 215/45R17)
                                                       215/45R17


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               BC3                             e5*2007/46*0121*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 88       Hyundai Bayon            205/55R17                         A01) bis A10)
                               (Serienreifen 205/55R17)                                   A11) BF1) E57a) K01) K04)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               PB                            e11*2001/116*0333*..
               PBT                           e11*2007/46*0129*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 94       Hyundai i20           195/40R17                            A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K04) S08)
                                                        195/45R17
                                                        K13) K21) K49)

                                                        205/40R17
                                                        K21) K49)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               BC3                           e5*2007/46*0121*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               58 bis 88       Hyundai i20            205/45R17                           A01) bis A10)
                                                                                          A11) BF1) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 38 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000478-R0-104
               Anlage-Nr. :                10a
               Seite :                     3/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R770


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 45821*38




                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                      werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                      Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 38 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000478-R0-104
               Anlage-Nr. :                10a
               Seite :                     4/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R770


               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP40345
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 185/65R15,
                      195/55R16 oder 215/45R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassensind.

               E57a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 205/55R17
                     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
§22 45821*38




                     zugelassen ist.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K20)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
                      Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

               K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 38 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000478-R0-104
               Anlage-Nr. :                10a
               Seite :                     5/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R770


               K45)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      auszuschneiden.

               K49)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor
                      der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               S08)   An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu
                      entfernen.

               Die Anlage 10a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 27.09.2024
§22 45821*38