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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               15a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  42R770
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         42R7704.03
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast:                                         625 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2010 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan (J)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
K12, E11                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40364 110 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
K13                            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP40353 110 Nm
                               M12x1,25




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    2/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                          K12
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0195*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 81    Nissan Micra,            195/40R17                         A01) bis A10)
              Nissan Micra Cabrio                                        K03)K04)K11)
              (Serie 165/70R14 ww.     205/40R17                         K16)K24)
              175/60R15 ww.
              185/50R16)               215/35R17
                                       K26)

 48 bis 81              Nissan Micra,          205/40R17                 A01) bis A10)
                        Nissan Micra Cabrio                              K03)K04)K11)
                        (Serie 175/65R15)      215/35R17                 K16)K24)
                                               G01)K26)

 63                     Nissan Micra           195/40R17                 A01) bis A10)
                        (Serie 175/65R15 ww.                             K03)K04)K11)
                        185/50R16)             205/40R17                 K16)K24)

                                               215/35R17
                                               K26)

e11*2001/0195*0195*16   875/800                                          4/100/60,1



Typ:                         E11
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0268*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 85    Nissan Note             195/45R17                          A01) bis A10)
                                      K03)K04)

                                               205/45R17
                                               K03)K04)

                                               215/40R17
                                               K01)K04)

e11*2001/116*0268*12    901/793                                          4/100/60



Typ:                         K13
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1111*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 72    Nissan Micra            195/40R17                          A01) bis A10)
              (5-türig)               K04)                               K01)K20)K28)

                                               205/40R17
                                               K04)

                                               215/35R17
                                               K02)
e13*2007/46*1111*01     825/750                                          4/100/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               15a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               15a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
     kante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
     Befestigungsschraube ist so weit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K24) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im
     Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin um 10 mm nachzuarbeiten. Kontrolle durch
     Kreisfahrt.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               15a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.


Die Anlage Nr. 15a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 28.09.2011




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