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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                           42R770
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                     RONAL
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                  42R7704.03
Radgröße:                                                         7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             100 mm
Lochzahl:                                                            4
Mittenlochdurchmesser:                                             68 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast: *)                                               625 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2010 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      OPEL

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                          Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm                ZP40356     110 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                           e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85       Opel Adam              195/45R17                            A02) bis A10)
                                       A93a)                                BF1)

                                        205/45R17

                                        215/40R17

                                        215/45R17
                                        A01) K19) K87) K88)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                           e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85       Opel Adam Rocks        195/45R17                            A02) bis A10)
                                       A93a)                                BF1)

                                         205/45R17

                                         215/40R17

                                         215/45R17
                                         A01) K19) K87) K88)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H                             e1*2001/116*0261*..
A-H                             e1*2007/46*0344*..
A-H                             e11*2001/116*0246*..
A-H                             e11*2001/116*0247*..
A-H/C                           e4*2001/116*0094*..
A-H/NB                          e1*2001/116*0454*..
A-H/NB                          e1*2007/46*0340*..
A-H/SW                          e1*2001/116*0293*..
A-H/SW                          e1*2007/46*0341*..
GMIH                            e50*2001/116*0007*..
GMIJ                            e50*2001/116*0008*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85       Opel Astra                205/45R17                         A02) bis A10)
                (Limousine 3- u. 5-türig, A93)                              BF1)
                Kombi, StationWagon;
                4-Loch)                   205/50R17

                                         215/45R17
                                         A93)

                                         225/45R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GMIB                           e50*2001/116*0001*..
S-D                            e1*2001/116*0379*..
S-D/V                          e50*2007/46*0055*..
S-D/VAN                        e1*2007/46*0505*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 74       Opel Corsa D, Corsa D 195/45R17                             A02) bis A10)
                Van , Corsa D LPG       A93) ER1)                           BF1)
                (4-Loch)
                                        205/45R17

                                         215/40R17

                                         215/45R17
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                           e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85       Opel Corsa E           195/45R17                         A02) bis A10)
                                       ER1)                              BF1)

                                        205/40R17
                                        A93)

                                        205/45R17

                                        215/40R17
                                        A01) A93a) K04) K91)

                                        215/45R17
                                        A01) K04) K13) K22) K25) K91)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40356
       Anzugsmoment: 110 Nm

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 920 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
     den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K19)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
       aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     5/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
       • im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom Kunststoffinnenkotflügel
         ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der
         verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen.

K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschraube an den Blechlasche im Bereich 30° hinter der Radmitte ist zu
         entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind von der Oberkante Stoßfänger bis 30° hinter der
         Radmitte umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K91)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:

       • die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller
         bis zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
       • vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
         gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden,
       • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
         Radhauskante zu kürzen.

Die Anlage 12b mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 16.10.2018