Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 1 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R770 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R7704.03 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15 geprüfte Radlast: 625 kg bei Reifenabrollumfang: 2010 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment B, B54, B56, BA, DA, EA, FW, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 110 Nm JA, JM, K56, KA, LA, M, N, P, R, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm W Typ: B54 ABE / EG-Genehmigung: G199; e2*93/81*0063*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 101 Safrane 205/45R17 A01) bis A10) (4-Loch-Radanschluß) T88) S04)K15)K31) e2*93/81*0063*07E 1140/980 4/100/60 RA-000478-C0-104-15b~RE-4-100-60-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 2 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: K56 ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 bis 102 Laguna Grand Tour 205/45R17 A01) bis A10) (Serienbereifung T88) G27)K35)S04) 185/65R14 ww. 195/60R15) e2*93/81*0011*21E 1090/1210 4/100/60 Typ: B56 ABE / EG-Genehmigung: G638; e2*93/81*0012*.., e2*98/14*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 bis 84 Laguna 205/40R17 A01) bis A10) (4-Loch, Serienbereifung K03)K35)S04) 185/65R14 ww. 195/60R15) 205/45R17 G27) 215/40R17 215/45R17 K36)G01) 61 bis 102 Laguna 205/45R17 A01) bis A10) (4-Loch, Serienbereifung K03)K35)S04) 195/65R15 ww. 205/60R15) 215/45R17 K36) e2*93/81*0012*20E 1080/1000 4/100/60 Typ: BA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0010*.., e2*98/14*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 84 Megane 205/40R17 A01) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie G25)S04)K15)K39) 13Zoll ww. 14Zoll ww. 15Zoll) 72 bis 108 Megane 205/40R17 A01) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie nur S04)K15)K39) 15Zoll) e2*98/14*0010*30E 950/860 4/100/60 RA-000478-C0-104-15b~RE-4-100-60-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 3 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: DA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0009*.., e2*98/14*0009*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 84 Megane Coach 205/40R17 A01) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie G25) S04)K15)K39) 13Zoll ww. 14Zoll ww. 15Zoll) 72 bis 108 Megane Coach 205/40R17 (Fahrzeuge mit Serie 15Zoll ww. 16Zoll) e2*93/81*0009*26E 950/860 4/100/60 Typ: JA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*.., e2*98/14*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 84 Megane Scenic 205/45R17 A01) bis A10) (Serie 175/70R14 oder G09) S04)K15)K03) 185/70R14) 215/40R17 G01) 47 bis 103 Megane Scenic 205/45R17 (Serie 185/65R15 bzw. 195/60R15 ) 215/40R17 215/45R17 e2*93/81*0068*33E 1050/1000 4/100/60 Typ: LA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0072*.., e2*98/14*0072*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 84 Megane Classic 205/40R17 A01) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie G25) S04)K15)K39) 13Zoll ww. 14Zoll ww. 15Zoll) 72 bis 80 Megane Classic 205/40R17 A01) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie nur S04)K15)K39) 15Zoll) e2*98/14*0072*27E 950/870 4/100/60 RA-000478-C0-104-15b~RE-4-100-60-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 4 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: EA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0103*.., e2*98/14*0103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 84 Megane Cabrio 205/40R17 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie G25) S04) 13Zoll ww. 14Zoll ww. 15Zoll) 79 bis 108 Megane Cabrio 205/40R17 (Fahrzeuge mit Serie 15Zoll ww. 16Zoll) e2*98/14*0103*24E 890/860 4/100/60 Typ: B ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0126*.., e2*98/14*0126*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 79 Clio 205/40R17 A01) bis A10)E52) (nur bis Modelljahr 2000 G01) K04) bzw. bis E2*98/14*0126*17) 42 bis 80 Clio 205/40R17 A01) bis A10)D04a) (ab Facelift 2001 bzw. G01) K49) ab e2*98/14*0126*18) 120 bis 133 Clio 2.0-16V 205/40R17 A01) bis A10)D04b) G01) K49) e2*98/14*0126*64E 860/820 4/100/60 Typ: KA ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0192*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 85 Megane Grandtour 205/40R17 A01) bis A10) K15)S04) 215/40R17 e2*98/14*0192*17E 950/950(0) 4/100/60 RA-000478-C0-104-15b~RE-4-100-60-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 5 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: M ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 120 Megane 205/50R17 A01) bis A10) ( Limousine, Cabriolet) K52) 215/45R17 225/45R17 60 bis 99 Megane Grandtour 205/50R17 A01) bis A10) (Kombi) K52) 215/45R17 225/45R17 K66) e2*98/17*0272*39 1080/1010 4/100/60 Typ: JM ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 120 Megane Scenic 205/50R17 A02) bis A10) 205/55R17 A01)G76)K63) 215/45R17 225/45R17 A01)K03)K04) 225/50R17 A01)G76)K03)K04)K63) e2*2001/116*0274*32 1130/1230 4/100/60 Typ: P ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0319*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 82 Modus 205/40R17 A01) bis A10) K03)K04)K68) 215/40R17 K69) e2*2001/116*0319*36 940/860(0) 4/100/60 Typ: P ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 74 Modus 205/40R17 A01) bis A10) K03)K04)K68) 215/40R17 K69) e2*2007/46*0007*00 910/880(0) 4/100/60 RA-000478-C0-104-15b~RE-4-100-60-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 6 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0327*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 102 Clio 195/45R17 A01) bis A10)E10) (3 türig, 5 türig, Kombi, E24)K03) K04) Serie 15Zoll) 205/40R17 K01) 215/40R17 K01) 48 bis 102 Clio 195/45R17 A01) bis A10) (3 türig, 5 türig, Kombi, E24) K04) Serie 16Zoll ww. 15Zoll) 205/40R17 215/40R17 K01) e2*2001/116*0327*40 950/890(0) 4/100/60 Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0008*.. , Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 78 Clio 195/45R17 A01) bis A10)E10) (Serie nur 15 Zoll) E24)K03) K04) 205/40R17 K01) 215/40R17 K01) 48 bis 78 Clio 195/45R17 A01) bis A10) (Serie 16 Zoll bzw. ww. E24) K04) 15- und 16 Zoll) 205/40R17 215/40R17 K01) e2*2007/46*0008*12 950/900(0) 4/100/60 Typ: N ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0359*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 75 Twingo 195/40R17 A02) bis A10) 215/35R17 e2*2001/116*0359*24 810/710 4/100/60 RA-000478-C0-104-15b~RE-4-100-60-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: N ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 63 Twingo 195/40R17 A02) bis A10) 215/35R17 e2*2007/46*0122*02 810/710 4/100/60 Typ: W ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0364*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 64 Kangoo 205/45R17 A01) bis A10) K04) 205/50R17 K74) 215/45R17 225/45R17 K74) e2*2001/116*0364*16 960/950(0) 4/100/60 Typ: W ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0006*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 66; 78 Kangoo 205/45R17 A01) bis A10) T88) K04) 205/50R17 K74) 215/45R17 225/45R17 K74) e2*2007/46*0006*12 1080/1075(0) 4/100/60 RA-000478-C0-104-15b~RE-4-100-60-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: FW ABE / EG-Genehmigung: N196 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 64 Kangoo 205/45R17 A01) bis A10) K04) 205/50R17 K74) 215/45R17 225/45R17 K74) N196 NT03 882/980 5/108/60 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000478-C0-104-15b~RE-4-100-60-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 9 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. D04a) Bei Verwendung des Sonderrades ist aus Freigängigkeitsgründen des Rades die Montage von Distanzscheiben von 5 mm Dicke (H&R 10264601) an Achse 1 und 2 erforderlich. Die Distanzscheiben sind auf der Anbaubestätigung einzutragen. D04b) Bei Verwendung des Sonderrades ist aus Freigängigkeitsgründen des Rades die Montage von Distanzscheiben von 5 mm Dicke (H&R 10264601) an Achse 2 erforderlich. Die Distanzscheiben sind auf der Anbaubestätigung einzutragen. E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E52) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2000 bzw. mit EG- Genehmigungsnummern e2*98/14*0126*00 bis 17 . G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. G09) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/70R14 ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G25) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 175/70R14 oder 185/65R14 oder 185/60R15 nicht bereits serienmäßig eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000478-C0-104-15b~RE-4-100-60-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 10 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 G27) Bei Fahrzeugen, bei denen serienmäßig nur die Reifengröße 185/65R14 eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G76) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R17 ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K31) An Achse 1 ist der ins Radhaus hineinragende Teil des Kunststoffschwellers nachzuarbeiten. Die Befestigungsschraube ist zu versetzen. Kontrolle der Maßnahme durch Kreisfahrt. K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich von 100 mm unterhalb der Zierleiste bis zum Stoßfänger komplett umzulegen. - Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Radhauskante auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen, K36) Zusätzlich zur Auflage K35) sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich: - Die umzulegte Radhauskante ist aufzuweiten. - Die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Kunststofflasche des Stoßfängers ist zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz bis 100 mm unterhalb der Befestigungsschraube auszuschneiden und neu zu befestigen. RA-000478-C0-104-15b~RE-4-100-60-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Der Stoßfänger ist ab Oberkante auf einer Länge von 90 mm auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen. - Der hinter der Radmitte montierte Kunststoffinnenkotflügel ist zu entfernen und die dahinterliegende Blechlasche zur Befestigung des Stoßfängers bis zum Schraubenkopf komplett abtzutrennen. - Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich 100 mm vom Stoßfänger nach vorne hin ganz eng anzulegen. K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis zum hinteren Stoßfänger umzulegen. - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von Oberkante auf einer Länge von ca. 200 mm auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen. - sofern vorhanden, ist an der linken Seite die im Bereich des Auspuffhalters oberhalb des Hitzeschildes aufgetragene Antidröhnmasse um ca. 5 mm abzuschleifen. - die linke inneren Radhausverkleidung ist von unterhalb oberen Befestigungspunkt im Bogen bis zur Unterkante/Rundung der Verkleidung auszuschneiden. - die rechte inneren Radhausverkleidung ist von ca. 2 cm unterhalb oberen Befestigungspunkt waagerecht bis Rundung der Verkleidung und dann senkrecht nach unten auszuschneiden. K52) An Achse zwei ist der vordere Kunststoff- Innenkotflügel in Höhe der seitlichen Stoßleiste, (oberhalb des äußeren Befestigungsniet) schräg abzuschneiden. K63) An Achse 2 sind die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel auf eine Resthöhe von ca. 10 mm zu kürzen. Es sind flachere Befestigungsmuttern zu verwenden, die nicht weiter ins Radhaus ragen als die gekürzten Stehbolzen. K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen, für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel anzulegen. K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem bereich um ca. 40 mm zu kürzen. K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden. K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben. S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen. RA-000478-C0-104-15b~RE-4-100-60-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 15b mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 28.09.2011 RA-000478-C0-104-15b~RE-4-100-60-ET35_42R770.docx