Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. : 15b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R770
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R7704.03
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: 625 kg
bei Reifenabrollumfang: 2010 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AG, AH, B, B54, B56, BA, DA, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 110 Nm
EA, FW, JA, JM, K56, KA, LA, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
M, N, P, R, W
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Nr. : RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. : 15b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: B54
ABE / EG-Genehmigung: G199; e2*93/81*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 101 Safrane 205/45R17 A01) bis A10)
(4-Loch-Radanschluß) T88) S04)K15)K31)
e2*93/81*0063*07E 1140/980 4/100/60
Typ: K56
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 102 Laguna Grand Tour 205/45R17 A01) bis A10)
(Serienbereifung T88) G27)K35)S04)
185/65R14 ww. 195/60R15)
e2*93/81*0011*21E 1090/1210 4/100/60
Typ: B56
ABE / EG-Genehmigung: G638; e2*93/81*0012*.., e2*98/14*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 84 Laguna 205/40R17 A01) bis A10)
(4-Loch, Serienbereifung K03)K35)S04)
185/65R14 ww. 195/60R15) 205/45R17
G27)
215/40R17
215/45R17
K36)G01)
61 bis 102 Laguna 205/45R17 A01) bis A10)
(4-Loch, Serienbereifung K03)K35)S04)
195/65R15 ww. 205/60R15) 215/45R17
K36)
e2*93/81*0012*20E 1080/1000 4/100/60
Typ: BA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0010*.., e2*98/14*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 84 Megane 205/40R17 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie G25)S04)K15)K39)
13Zoll ww. 14Zoll ww.
15Zoll)
72 bis 108 Megane 205/40R17 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie nur S04)K15)K39)
15Zoll)
e2*98/14*0010*30E 950/860 4/100/60
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Anlage-Nr. : 15b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: DA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0009*.., e2*98/14*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 84 Megane Coach 205/40R17 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie G25) S04)K15)K39)
13Zoll ww. 14Zoll ww.
15Zoll)
72 bis 108 Megane Coach 205/40R17
(Fahrzeuge mit Serie 15Zoll
ww. 16Zoll)
e2*93/81*0009*26E 950/860 4/100/60
Typ: JA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*.., e2*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 84 Megane Scenic 205/45R17 A01) bis A10)
(Serie 175/70R14 oder G09) S04)K15)K03)
185/70R14)
215/40R17
G01)
47 bis 103 Megane Scenic 205/45R17
(Serie 185/65R15 bzw.
195/60R15 ) 215/40R17
215/45R17
e2*93/81*0068*33E 1050/1000 4/100/60
Typ: LA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0072*.., e2*98/14*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 84 Megane Classic 205/40R17 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie G25) S04)K15)K39)
13Zoll ww. 14Zoll ww.
15Zoll)
72 bis 80 Megane Classic 205/40R17 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie nur S04)K15)K39)
15Zoll)
e2*98/14*0072*27E 950/870 4/100/60
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Anlage-Nr. : 15b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: EA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0103*.., e2*98/14*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 84 Megane Cabrio 205/40R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie G25) S04)
13Zoll ww. 14Zoll ww.
15Zoll)
79 bis 108 Megane Cabrio 205/40R17
(Fahrzeuge mit Serie 15Zoll
ww. 16Zoll)
e2*98/14*0103*24E 890/860 4/100/60
Typ: B
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0126*.., e2*98/14*0126*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 79 Clio 205/40R17 A01) bis A10)E52)
(nur bis Modelljahr 2000 G01) K04)
bzw. bis E2*98/14*0126*17)
e2*98/14*0126*64E 860/820 4/100/60
Typ: KA
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 85 Megane Grandtour 205/40R17 A01) bis A10)
K15)S04)
215/40R17
e2*98/14*0192*17E 950/950(0) 4/100/60
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120 Renault Megane 205/45R17 A02) bis A10)
(Limousine, Cabrio)
205/50R17
A01)K52)
215/45R17
225/45R17
A01)K52)
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Anlage-Nr. : 15b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99 Renault Megane Break 205/45R17 A02) bis A10)
(Kombi)
205/50R17
A01)K52)K66)
215/45R17
225/45R17
A01)K52)K66)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JM e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120 Renault Scenic 205/50R17 A02) bis A10)
205/55R17
A01)G6N)K63)
215/45R17
A93)G3D)
215/50R17
A01)G6N)K63)
225/45R17
225/50R17
A01)G6N)K63)
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Nr. : RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. : 15b
Seite : 6 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P e2*2001/116*0319*..
P e2*2007/46*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82 Renault Modus 195/40R17 A02) bis A10)
A01)A93)ER2)K68)T81)
195/45R17
A01)A93)ER2)K68)K69)
205/40R17
A01)A93)K03)K04)K68)K69)
215/35R17
A01)A93)G6H)K01)K04)
215/40R17
A01)K01)K04)K68)K69)
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 102 Clio 195/45R17 A01) bis A10)E10)
(3. Generation, 3 türig, 5 ER2)K03) K04)
türig, Kombi, Serie 15Zoll)
205/40R17
K01)
215/40R17
K01)
48 bis 102 Clio 195/45R17 A01) bis A10)
(3. Generation, 3 türig, 5 ER2) K04)
türig, Kombi,
Serie 16Zoll ww. 15Zoll) 205/40R17
215/40R17
K01)
e2*2001/116*0327*43 950/890(0) 4/100/60
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N e2*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 Renault Twingo 215/35R17 A02) bis A10)
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Anlage-Nr. : 15b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N e2*2001/116*0359*..
N e2*2007/46*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 75 Renault Twingo 195/40R17 A02) bis A10)
215/35R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Renault Captur 205/45R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit 15-Zoll A01)A93)G01)
Serienreifen)
205/50R17
215/45R17
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88 Renault Captur 205/50R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit 16- oder 17-
Zoll Serienreifen) 225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e2*2001/116*0327*..
R e2*2007/46*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 88 Renault Clio, Clio Grandtour 195/45R17 A02) bis A10)
(4. Generation) ER2)N205) E69)
205/45R17
215/40R17
A01)K01)K04)K28)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. : 15b
Seite : 8 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
W e2*2001/116*0364*..
W e2*2007/46*0006*..
FW N196
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66 Renault Kangoo 205/45R17 A02) bis A10)
(4-Loch) A01)K04)
215/45R17
A01)G6D)K04)
225/45R17
A01)G6D)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AH e2*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 66 Renault Twingo 195/40R17 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) A01) K01)
205/40R17
A01) K01)
215/35R17
A01) K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AH e2*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 66 Renault Twingo 195/40R17 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A01)K01)K88)K98)
205/40R17
A01)K01)K88)K98)K99)
215/35R17
A01)K01)K98)
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Nr. : RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. : 15b
Seite : 9 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AH e2*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 Renault Twingo GT 205/40R17 A02) bis A10)
A01)K01)K88)K98)K99)
215/35R17
A01)K01)K98)
215/40R17
A01)K01)K88)K98)K99)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AG e2*2007/46*0251*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 68 Renault Zoe 205/45R17 A02) bis A10)
215/40R17
A01)K03)K04)T87)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
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Teiletyp : 42R770
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E52) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2000 bzw. mit EG-
Genehmigungsnummern e2*98/14*0126*00 bis 17 .
E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite
von 1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 924 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
G09) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/70R14 ausgerüstet
sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G25) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 175/70R14 oder 185/65R14 oder
185/60R15 nicht bereits serienmäßig eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01)
zu beachten.
G27) Bei Fahrzeugen, bei denen serienmäßig nur die Reifengröße 185/65R14 eingetragen
ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G3D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G6H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R15,
185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000478-I0-104-15b~RE-4-100-60-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. : 15b
Seite : 12 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K31) An Achse 1 ist der ins Radhaus hineinragende Teil des Kunststoffschwellers
nachzuarbeiten. Die Befestigungsschraube ist zu versetzen. Kontrolle der Maßnahme
durch Kreisfahrt.
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich von 100 mm unterhalb der
Zierleiste bis zum Stoßfänger komplett umzulegen.
- Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
K36) Zusätzlich zur Auflage K35) sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die umlegte Radhauskante ist um ca. 10 mm aufzuweiten.
- Die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Kunststofflasche des
Stoßfängers ist zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz
bis 100 mm unterhalb der Befestigungsschraube auszuschneiden und neu zu
befestigen.
K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- Der Stoßfänger ist ab Oberkante auf einer Länge von 90 mm auf eine Restbreite von
10 mm zu kürzen.
- Der hinter der Radmitte montierte Kunststoffinnenkotflügel ist zu entfernen und die
dahinterliegende Blechlasche zur Befestigung des Stoßfängers bis zum
Schraubenkopf komplett abzutrennen.
- Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich 100 mm vom Stoßfänger
nach vorne hin ganz eng anzulegen.
K52) An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche
Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg
abzuschneiden.
K63) An Achse 2 sind die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den
Filzinnenkotflügel auf eine Resthöhe von ca. 10 mm zu kürzen. Es sind flachere
Befestigungsmuttern zu verwenden, die nicht weiter ins Radhaus ragen als die
gekürzten Stehbolzen.
RA-000478-I0-104-15b~RE-4-100-60-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. : 15b
Seite : 13 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen
für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die
ins Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den
Kunststoffinnenkotflügel anzulegen.
K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm
unterhalb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die
Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen.
K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des
Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.
K88) Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die
Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze).
K98) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante im Bereich der Stoßfängeroberkante ist umzulegen,
- die Radhauskante ist vom Schweller bis zur Stoßfängeroberkante um 8 mm
aufzuweiten,
- die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
umgelegten bzw. aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen,
- die Stoßfänger-Radlaufkante ist von Stoßfängeroberkante bis 250 mm unterhalb
Stoßfängeroberkante entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen (ist ein
Flap vorhanden, ist dieser ebenfalls in geeigneter Weise nachzuarbeiten und wieder
sicher zu befestigen),
- die Befestigungslasche des Stoßfänger im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen.
K99) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung
komplett zu kürzen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. : 15b
Seite : 14 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 15b mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 14.07.2017
RA-000478-I0-104-15b~RE-4-100-60-ET35_42R770.docx