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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. :                15b
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    42R770
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          42R7704.03
Radgröße:                                                  7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                     68 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: *)                                       625 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2010 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm         ZP40364     110 Nm
BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm         ZP40364     120 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. :                15b
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R                              e2*2001/116*0327*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66              Renault Captur          205/45R17                           A02) bis A10)
                (Fahrzeuge mit 15-Zoll  A01) A93) G01)                      BF1)
                Serienreifen)
                                        205/50R17

                                         215/45R17

                                         225/45R17


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R                                e2*2001/116*0327*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110      Renault Captur            205/50R17                         A02) bis A10)
                (Fahrzeuge mit 16- oder                                     BF1)
                17-Zoll Serienreifen )    225/45R17


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R                                e2*2001/116*0327*..
R                                e2*2007/46*0008*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 88       Renault Clio, Clio        195/45R17                         A02) bis A10)
                Grandtour                 ER1) N205)                        BF1) E69)
                (4. Generation)
                                          205/45R17

                                         215/40R17
                                         A01) K01) K04) K28)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FW                             N196
W                              e2*2001/116*0364*..
W                              e2*2007/46*0006*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66       Renault Kangoo          205/45R17                           A01) bis A10)
                (4-Loch)                                                    BF1) K04)
                                        215/45R17
                                        G6D)

                                         225/45R17
                                         G6D)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. :                15b
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120      Renault Megane          205/45R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Cabrio)                                       BF1)
                                        205/50R17
                                        A01) K52)

                                        215/45R17

                                        225/45R17
                                        A01) K52)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
M                             e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99       Renault Megane Break 205/45R17                            A02) bis A10)
                (Kombi)                                                   BF1)
                                       205/50R17
                                       A01) K52) K66)

                                        215/45R17

                                        225/45R17
                                        A01) K52) K66)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
P                             e2*2001/116*0319*..
P                             e2*2007/46*0007*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82       Renault Modus          195/40R17                          A01) bis A10)
                                       A93) ER1) K68) T81)                BF1)

                                        195/45R17
                                        A93) ER1) K68) K69)

                                        205/40R17
                                        A93) K03) K04) K68) K69)

                                        215/35R17
                                        A93) G6H) K01) K04)

                                        215/40R17
                                        K01) K04) K68) K69)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. :                15b
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e2*2001/116*0274*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120      Renault Scenic          205/50R17                          A02) bis A10)
                                                                           BF2)
                                         205/55R17
                                         A01) G6N) K63)

                                         215/45R17
                                         A93) G3D)

                                         215/50R17
                                         A01) G6N) K63)

                                         225/45R17

                                         225/50R17
                                         A01) G6N) K63)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
43              Renault Twingo          215/35R17                          A02) bis A10)
                                                                           BF1)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2001/116*0359*..
N                              e2*2007/46*0122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 75       Renault Twingo          195/40R17                          A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                         215/35R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AH                              e2*2007/46*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 66       Renault Twingo           195/40R17                         A01) bis A10)
                (ohne                                                      BF1) K01)
                Serienverbreiterung)     205/40R17

                                         215/35R17
                                         K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. :                15b
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AH                              e2*2007/46*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 66       Renault Twingo            195/40R17                         A01) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) K88)                              BF1) K01) K100)

                                         205/40R17
                                         K88) K99)

                                         215/35R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AH                             e2*2007/46*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80              Renault Twingo GT       195/40R17                           A01) bis A10)
                                        K88) K100) N205)                    BF1) K01)

                                         205/40R17
                                         K88) K99) K100)

                                         215/35R17
                                         K100)

                                         215/40R17
                                         K88) K98) K99)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AG                            e2*2007/46*0251*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 53       Renault Zoe            205/45R17                            A02) bis A10)
                                                                            BF1)
                                         215/40R17
                                         A01) K03) K04) T87)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. :                15b
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40364
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40364
       Anzugsmoment: 120 Nm

E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
       1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. :                15b
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 920 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
     den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G3D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R15,
     185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
     205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. :                15b
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


K52)   An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche
       Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg abzuschneiden.

K63)   An Achse 2 sind die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den
       Filzinnenkotflügel auf eine Resthöhe von ca. 10 mm zu kürzen. Es sind flachere
       Befestigungsmuttern zu verwenden, die nicht weiter ins Radhaus ragen als die gekürzten
       Stehbolzen.

K66)   An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für
       den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
       Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
       anzulegen.

K68)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unterhalb
       der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser sind in
       diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen.

K69)   An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des
       Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.

K88)   Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die
       Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze).




K98)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhauskante im Bereich der Stoßfängeroberkante ist umzulegen,
       • die Radhauskante ist vom Schweller bis zur Stoßfängeroberkante um 8 mm aufzuweiten,
       • die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
         umgelegten bzw. aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen,
       • die Stoßfänger-Radlaufkante ist von Stoßfängeroberkante bis 250 mm unterhalb
         Stoßfängeroberkante entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen (ist ein Flap
         vorhanden, ist dieser ebenfalls in geeigneter Weise nachzuarbeiten und wieder sicher zu
         befestigen),
       • die Befestigungslasche des Stoßfänger im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
         entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen.

K99)   An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung komplett
       zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. :                15b
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770



K100) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung komplett
      zu kürzen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 15b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 16.10.2018