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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 37 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-Q0-104
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    42R770
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           42R7704.03
Radausführungskennz.:                                    42R7704.03
Radgröße:                                                  7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Effektive Einpresstiefe                                     27 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                    68,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
Adapterscheibe:                                Ø60.15 Ø68 d=8 003 0022 004
geprüfte Radlast: *)                                        625 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2010 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                           AP 40364/08 110 Nm
                Schaftlänge 34,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                           AP 40364/08 120 Nm
                Schaftlänge 34,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 37 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-Q0-104
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R                              e2*2001/116*0327*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66              Renault Captur          205/45R17                           A01) bis A10)
                (Fahrzeuge mit 15-Zoll G01)                                 BF1) D01)
                Serienreifen)
                                        205/50R17
                                        K86)

                                         215/45R17
                                         K86)

                                         225/45R17
                                         K04) K86)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R                              e2*2001/116*0327*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110      Renault Captur          205/50R17                           A01) bis A10)
                (Fahrzeuge mit 16-                                          BF1) D01) K86)
                oder 17-Zoll            225/45R17
                Serienreifen )          K04)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R                                e2*2001/116*0327*..
R                                e2*2007/46*0008*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 88       Renault Clio, Clio        195/45R17                         A01) bis A10)
                Grandtour                 ER1) K04) N205)                   BF1) D01) E69) K01) K28)
                (4. Generation)
                                          205/45R17
                                          K04)

                                         215/40R17
                                         K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RJA                           e2*2007/46*0676*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 103      Renault Clio           195/45R17                            A02) bis A10)
                                       ER1)                                 A11) BF2) D01)

                                         205/45R17
                                         A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 37 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-Q0-104
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
43              Renault Twingo          215/35R17                           A01) bis A10)
                                                                            BF1) D01) K04) K70)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2001/116*0359*..
N                              e2*2007/46*0122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 75       Renault Twingo          195/40R17                           A02) bis A10)
                                                                            BF1) D01)
                                         215/35R17
                                         A01) K04) K70)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AH                              e2*2007/46*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
31 bis 68       Renault Twingo,          195/40R17                          A01) bis A10)
                Twingo ZE                                                   BF1) D01) K01) K04)
                (ohne                    205/40R17
                Serienverbreiterung)     K84)

                                         215/35R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AH                              e2*2007/46*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 68       Renault Twingo            195/40R17                         A01) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                                   BF1) D01) K01) K04) K88)
                                          205/40R17                         K98)
                                          K99)

                                         215/35R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AH                            e2*2007/46*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80              Renault Twingo GT      195/40R17                            A01) bis A10)
                                       N205)                                BF1) D01) K01) K04) K88)
                                                                            K98)
                                         205/40R17
                                         K99)

                                         215/35R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 37 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-Q0-104
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 37 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-Q0-104
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     5/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 34,5 mm
       Zubehörkit: AP 40364/08
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 34,5 mm
       Zubehörkit: AP 40364/08
       Anzugsmoment: 120 Nm

D01)   Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten
       beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig.

E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von 1732
       mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 920 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K70)   An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die Befestigungslasche und die ins
       Radhaus ragende Kante des Stoßfängers zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 37 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-Q0-104
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


K84)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach
       außen aufzuweiten.

K86)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 100 mm oberhalb des Schwellers bis
          Oberkante Stoßfänger um 8 mm zu kürzen,
       • die Blechradhauskante ist im selben Bereich um 10 mm aufzuweiten.

K88)   Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die
       Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze).




K98)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhauskante im Bereich der Stoßfängeroberkante ist umzulegen,
       • die Radhauskante ist vom Schweller bis zur Stoßfängeroberkante um 8 mm aufzuweiten,
       • die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
         umgelegten bzw. aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen,
       • die Stoßfänger-Radlaufkante ist von Stoßfängeroberkante bis 250 mm unterhalb
         Stoßfängeroberkante entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen (ist ein Flap
         vorhanden, ist dieser ebenfalls in geeigneter Weise nachzuarbeiten und wieder sicher zu
         befestigen),
       • die Befestigungslasche des Stoßfänger im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
         entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen.

K99)   An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung komplett zu
       kürzen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 7 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 18.04.2024