Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-H0-104 Anlage-Nr. : 11d Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R770 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R7704.03 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1 geprüfte Radlast: 625 kg bei Reifenabrollumfang: 2010 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Rover Group, MG Rover Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment RT, RF Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40333 110 Nm M12x1,5 RA-000478-H0-104-11d~RO-4-100-56-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-H0-104 Anlage-Nr. : 11d Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: RT ABE / EG-Genehmigung: H093; e11*93/81*0014*.., e11*2001/116*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 110 Rover 400, 195/40R17 A01) bis A10) Rover 45 K03)K16)L21) 205/40R17 130 MG ZS180 205/45R17 A01) bis A10) K15)K32) 215/40R17 K03) 74 bis 86 MG ZS 195/40R17 A01) bis A10) E46)K16) 205/40R17 K16) 205/45R17 K15)K32)K34) 215/40R17 K03)K15)K32)K34) e11*2001/116*0014*22E 940/840(966) / 940/840 4/100/56 Typ: RF ABE / EG-Genehmigung: H224; e11*93/81*0016*.., e11*2001/116*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 107 Rover 200, 195/40R17 A01) bis A10) Rover 25 E46) K03)K32)K33)L22) 205/40R17 118 MG ZR 160 205/45R17 A01) bis A10) K32)K33)K35) 215/40R17 K03)K04) 74 bis 86 MG ZR 195/40R17 A01) bis A10) E46) K32)K33) 205/40R17 205/45R17 K35) 215/40R17 K03)K04)K35) e11*2001/116*0016*22E 915/750|915/750 4/100/56 RA-000478-H0-104-11d~RO-4-100-56-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-H0-104 Anlage-Nr. : 11d Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. RA-000478-H0-104-11d~RO-4-100-56-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-H0-104 Anlage-Nr. : 11d Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 E46) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet sind. K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K33) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante um- und eng anzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K34) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 1 ist es erforderlich den Kunststoffinnenkotflügel von der Oberkante des Stoßfängers bis oberhalb seitlicher Schutzleiste auf einer Breite von ca. 50 mm auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist mit dem Radhaus zu verkleben. Die in diesem Bereich liegenden Kunststoffbefestigungsniete sind zu entfernen. Die Radhauskanten sind im gleichen Bereich komplett umzulegen. K35) An Achse 2 ist der ins Radhaus ragende Steg des Kunstoffinnenkotflügels im Reifeneinfederbereich (Lauffläche, vor der Achse) auszuschneiden. L21) Zwecks ausreichenden Freigangs bei vollem Lenkeinschlag ist die Lenkeinschlagbegrenzung Rover-Teilenummer Z 103456 einzubauen. L22) Zwecks ausreichenden Freigangs bei vollem Lenkeinschlag ist die Lenkeinschlagbegrenzung Rover-Teilenummer Z 300 750 einzubauen, Überprüfung durch Kreisfahrt. Die Anlage Nr. 11d mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 04.10.2010 RA-000478-H0-104-11d~RO-4-100-56-ET35_42R770.docx