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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. :                10d
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    42R770
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          42R7704.03
Radgröße:                                                  7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                     68 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: *)                                       625 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2010 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SUZUKI

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm         ZP40335     110 Nm
BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                             ZP40378     110 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. :                10d
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NZ                            e4*2007/46*0155*..
NZ                            e4*2007/46*0293*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 69       Suzuki Swift           195/40R17                             A01) bis A10)
                                                                             BF1) K01) K04) K16) K23)
                                         195/45R17

                                         205/40R17

                                         215/40R17
                                         K28) K47)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
EZ                              e4*2001/116*0102*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 75       Suzuki Swift, Suzuki Swift 195/40R17                         A01) bis A10)
                LPG                        K04)                              BF2) K26) K38)

                                         205/40R17
                                         K03) K04)

                                         215/35R17
                                         K01) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
EW                            e6*2007/46*0177*..
FW                            e6*2007/46*0176*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 82       Suzuki Baleno          195/45R17                             A01) bis A10)
                                       K13) K25) K26)                        BF2) K01) K04) K12) K23)

                                         205/40R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
MH                              e4*2001/116*0070*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73       Suzuki Ignis             195/40R17                           A01) bis A10)
                (Nur Frontantrieb)                                           BF1) E19a) K01) K04) K37)
                                         215/35R17
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. :                10d
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
MF                              e4*2007/46*1162*..
PF                              e4*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66              Suzuki Ignis             195/45R17                           A01) bis A10)
                (Nur Frontantrieb)       K03)                                BF2) E19a) K04)

                                         205/40R17
                                         K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FZ                            e4*2007/46*0198*..
FZ                            e4*2007/46*0294*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 69       Suzuki Swift           195/40R17                             A01) bis A10)
                                                                             BF2) K01) K04) K16) K23)
                                         195/45R17

                                         205/40R17

                                         215/40R17
                                         K28) K47)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
MZ                              e11*2007/46*0051*..
MZ                              e4*2001/116*0090*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 75       Suzuki Swift, Suzuki Swift 195/40R17                         A01) bis A10)
                LPG                        K04)                              BF1) K26) K38)

                                         205/40R17
                                         K03) K04)

                                         215/35R17
                                         K01) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ                            e4*2007/46*1205*..
RZ                            e4*2007/46*1206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 82       Suzuki Swift           195/45R17                             A01) bis A10)
                                       A93a)                                 BF2) K01) K04)

                                         205/40R17
                                         A93)

                                         205/45R17

                                         215/40R17
                                         A93)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. :                10d
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770



Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. :                10d
Seite :                     5/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770



A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40335
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP40378
       Anzugsmoment: 110 Nm

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. :                10d
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770



K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
       klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K37)   An Achse 2 sind die Radhauskanten und die Kotflügelverbreiterungen im Bereich von ca.
       150 mm vor bis ca. 200 mm hinter der senkrechten Radmittenebene auf eine Restbreite von
       ca. 10 mm umzulegen bzw. zu kürzen.

K38)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
          mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren Radhaus
          liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.

K47)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte komplett
          umzulegen,
       • die in diesem Bereich an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
          Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
       • das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

Die Anlage 10d mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 16.10.2018