Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 38 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000478-R0-104
               Anlage-Nr. :                10d
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R770


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                   42R770
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          42R7704.03
               Radausführungskennz.:                                   42R7704.03
               Radgröße:                                                7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
               Lochzahl:                                                    4
§22 45821*38




               Mittenlochdurchmesser:                                   68,00 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                         6. Ø68 Ø54.1
               geprüfte Radlast: *)                                      625 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2010 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SUZUKI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                           ZP40378     110 Nm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         ZP40335     110 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                           ZP40378    120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 38 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000478-R0-104
               Anlage-Nr. :                10d
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R770


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               EW                            e6*2007/46*0177*..
               FW                            e6*2007/46*0176*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 82       Suzuki Baleno          195/45R17                           A01) bis A10)
                                                      K13) K25) K26)                      BF1) K01) K04) K12) K23)

                                                        205/40R17


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               MH                              e4*2001/116*0070*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 73       Suzuki Ignis             195/40R17                         A01) bis A10)
                               (Nur Frontantrieb)                                         BF2) E19a) K01) K04) K37)
                                                        215/35R17
§22 45821*38




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               MF                              e4*2007/46*1162*..
               PF                              e4*2007/46*1163*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               61 bis 66       Suzuki Ignis             195/45R17                         A01) bis A10)
                               (Nur Frontantrieb)       K03)                              BF1) E19a) K04)

                                                        205/40R17
                                                        K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FZ                            e4*2007/46*0198*..
               FZ                            e4*2007/46*0294*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 69       Suzuki Swift           195/40R17                           A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K04) K16) K23)
                                                        195/45R17

                                                        205/40R17

                                                        215/40R17
                                                        K28) K47)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 38 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000478-R0-104
               Anlage-Nr. :                10d
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R770


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NZ                            e4*2007/46*0155*..
               NZ                            e4*2007/46*0293*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 69       Suzuki Swift           195/40R17                             A01) bis A10)
                                                                                            BF2) K01) K04) K16) K23)
                                                        195/45R17

                                                        205/40R17

                                                        215/40R17
                                                        K28) K47)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               EZ                              e4*2001/116*0102*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 45821*38




               68 bis 75       Suzuki Swift, Suzuki Swift 195/40R17                         A01) bis A10)
                               LPG                        K04)                              BF1) K26) K38)

                                                        205/40R17
                                                        K03) K04)

                                                        215/35R17
                                                        K01) K02)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               MZ                              e11*2007/46*0051*..
               MZ                              e4*2001/116*0090*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 75       Suzuki Swift, Suzuki Swift 195/40R17                         A01) bis A10)
                               LPG                        K04)                              BF2) K26) K38)

                                                        205/40R17
                                                        K03) K04)

                                                        215/35R17
                                                        K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 38 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000478-R0-104
               Anlage-Nr. :                10d
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R770


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AZ                            e4*2007/46*1205*..
               RZ                            e4*2007/46*1206*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               61 bis 82       Suzuki Swift           195/45R17                          A01) bis A10)
                                                      A93a)                              A11) BF1) K01) K04)

                                                       205/40R17
                                                       A93)

                                                       205/45R17

                                                       215/40R17
                                                       A93)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               UZ                             e6*2018/858*00307*..
§22 45821*38




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               61              Suzuki Swift            195/45R17                         A01) bis A10)
                               (Frontantrieb)          A93a)                             BF3) K01) K04)

                                                       205/40R17
                                                       A93)

                                                       205/45R17

                                                       215/40R17
                                                       A93)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 38 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000478-R0-104
               Anlage-Nr. :                10d
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R770


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
§22 45821*38




                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                      werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                      Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: ZP40378
                      Anzugsmoment: 110 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 38 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000478-R0-104
               Anlage-Nr. :                10d
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R770


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP40335
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: ZP40378
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§22 45821*38




                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                      ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                      komplett umzulegen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 38 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000478-R0-104
               Anlage-Nr. :                10d
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  42R770


               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                      klemmen bzw. auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K37)   An Achse 2 sind die Radhauskanten und die Kotflügelverbreiterungen im Bereich von ca.
                      150 mm vor bis ca. 200 mm hinter der senkrechten Radmittenebene auf eine Restbreite von
                      ca. 10 mm umzulegen bzw. zu kürzen.

               K38)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
§22 45821*38




                         mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren Radhaus
                         liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.

               K47)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte komplett
                         umzulegen,
                      • die in diesem Bereich an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
                         Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
                      • das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               Die Anlage 10d mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 27.09.2024