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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               10e
Seite :                    1/8                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      42R770
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                RONAL
Radausführung:                                            42R7704.03
Radgröße:                                                   7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                            625 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2010 mm




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
AJ1(a), E10, E11, E11U, E12J, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP40345 110 Nm
E12J1, E12T, E12U, E12U       M12x1,5
TMG, E12U TMG2, P1, P1F,
P2, T16, T17, T18, W1, W3,
XP9(a), XP9F(a)


Typ:                         W1
ABE / EG-Genehmigung:        D883
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 91    Toyota MR2              205/40R17                            A02) bis A10)

D883/NT3E       690/850                                                    4/100/54,1




RA-000478-C0-104-10e~TO-4-100-54-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               10e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                           T17
ABE / EG-Genehmigung:          E868
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 75    Toyota Carina II           205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                           K14)

E868/NT5E           830/900                                                4/100/54,1



Typ:                         T16
ABE / EG-Genehmigung:        E195
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 92    Toyota Celica              205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                           K14)

E195/NT04E          860/860                                                4/100/54,1



Typ:                         T18
ABE / EG-Genehmigung:        F411
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77           Celica (1.6l)              205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                           K14)

F411/NT3E           890/860                                                4/100/54,1



Typ:                         E10
ABE / EG-Genehmigung:        G072; e6*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 84    Toyota Corolla          205/40R17                            A01) bis A10)
                                                                           K35)

e6*93/81*0005*01E   925/925                                                4/100/54,1



Typ:                          E11
ABE / EG-Genehmigung:         e6*95/54*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 81     Toyota Corolla           205/40R17                          A01) bis A10)
               (außer 4WD)                                                 K03)K15)K85)K21)K54)

e6*95/54*0043*05    920/920                                                4/100/54,1



Typ:                          E11U
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 81     Toyota Corolla           205/40R17                          A01) bis A10)
               (außer 4WD)                                                 K03)K15)K85)K21)K54)

e11*98/14*0102*03   920/920                                                4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               10e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                         P1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 78    Toyota Yaris             205/40R17                                   A01) bis A10)
                                                                                   K16)K21)K45)

e6*98/14*0064*09    755/755                                                        4/100/54,1



Typ:                         P1F
ABE / EG-Genehmigung:        E2*98/14*0248*.., E2*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 64    Toyota Yaris            205/40R17                                    A01) bis A10)
                                                                                   K16)K21)K45)

e6*98/14*0248*06    755/755(0)                                                     4/100/54,1



Typ:                           P2
ABE / EG-Genehmigung:          e6*98/14*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 78    Toyota Yaris Verso         205/40R17                                 A01) bis A10)
                                                                                   K52)K53)

e6*98/14*0066*05    830/830(0)                                                     4/100/54,1



Typ:                         W3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0128*.., e11*2001/116*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Toyota MR2               205/40R17                                   A01) bis A10)
              (bis NT 03)                                                          K03)K52)
                                       215/35R17

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           Vorne                hinten
                                           195/40R17            215/35R17          A01) bis A10)
                                                                                   K52)V00n)
Motorleistung       Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne                hinten
 103                Toyota MR2             205/40R17            215/40R17          A01) bis A10)
                    (ab NT 04)                                                     K03)K52)VH01)

e11*98/14*0128*06   540/735                                                        4/100/54,1




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Nr. :                      RA-000478-C0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                           E12J1
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0178*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 99    Toyota Corolla Verso       205/45R17                        A01) bis A10)
                                                                          K16)
                                         215/40R17

E11*98/14*0178*02E      1000/970                                          4/100/54,1



Typ:                         E12U
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 141   Toyota Corolla           205/45R17                          A01) bis A10)
              (Schrägheck)                                                K16)
                                       215/40R17

e11*2001/116*0179*07E   1000/970                                          4/100/54,1



Typ:                         E12U TMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0320*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 160 bis 165  Toyota Corolla          205/45R17                           A01) bis A10)
              Compressor                                                  K16)

e1,*2001/116*0179*01    920/895                                           4/100/54,1



Typ:                          E12U TMG2
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 160           Corolla Compressor      205/45R17                          A01) bis A10)
                                                                          K16)

e1*2001/116*0357*00     920/895                                           4/100/54,1



Typ:                          E12J
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 89    Toyota Corolla            205/45R17                         A01) bis A10)
              (Kombi, Stufenheck,                                         K16)
              Schrägheck)               215/40R17

e11*2001/116*0180*05    1000/970                                          4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               10e
Seite :                    5/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                          E12T
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Toyota Corolla            205/45R17                        A01) bis A10)
              (Stufenheck, Kombi)                                        K16)
                                        215/40R17

e11*2001/116*0181*07E   1000/970                                         4/100/54,1



Typ:                         XP9(a)
ABE / EG-Genehmigung:        E11*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 98    Toyota Yaris            195/40R17                          A01) bis A10)
                                      K74)                               K03)K04)

                                         205/40R17
                                         K75)
e11*2001/116*0248*05    835/825                                          4/100/54,1



Typ:                         XP9F(a)
ABE / EG-Genehmigung:        E11*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 98    Toyota Yaris            195/40R17                          A01) bis A10)
                                      K74)                               K03)K04)

                                         205/40R17
                                         K75)
e11*2001/116*0249*04    895/825                                          4/100/54,1



Typ:                         AJ1(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0119*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 72    Toyota IQ               195/40R17                          A01) bis A10)
                                                                         K01)K04)
                                         195/45R17

                                         205/40R17

                                         215/40R17

e6*2001/116*0119*.03    670/630(0)                                       4/100/54,1




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               10e
Seite :                    6/8                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000478-C0-104-10e~TO-4-100-54-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               10e
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste/Sicke
     bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger-
     oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
     von ca. 80 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.
     - Die Befestigungslasche zur Befestigung des Stoßfängers ist bis zum Schraubenkopf zu
     kürzen oder umzulegen.

K45) An Achse 1 ist das Radhaus oberhalb der Radmitte und im Bereich nach vorn nach außen
     aufzuweiten.

K52) An Achse 1 ist vorderer Befestigungspunkt des Kunststoffinnenradhauses (Bereich zum
     vorderen Stoßfänger) nach oben innen formen.

K53) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind vom Schwellerverbreiterung bis zum hinteren
       Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm),
     - die aufgesetzte Schwellerverbreiterung ist geeignet zu befestigen, z.B. Kleben,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist auf einer Länge von ca. 150 mm
       Länge auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen,
     - im Übergangsbereich Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist die Befestigungsschraube
       durch eine kleinere Schraube zu ersetzen und die Lasche und nach außen/oben zu
       formen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               10e
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, ist das innere Radhaus
     oberhalb der äußeren Reifenflanke im Bereich von 100 mm vor der Radmitte bis zum
     Übergang nach oben nachzuarbeiten.

K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis
     Übergang zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des
     Stoßfängers ist in diesem Bereich mit nach außen auszustellen.

K75) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach
        oben) umzulegen.
     - die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger
        aufzuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang
        zum hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten. Der obere Teil des Stoßfängers
        und dessen Befestigung ist in diesem Bereich entsprechend mit nach außen
        auszustellen.

K85) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ab der Oberkante auf
     einer Länge von 40 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
     Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
     wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
     Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

VH01)Die Verwendung dieser Reifenkombination (vorne 205/40R17 hinten 215/40R17) am
    Toyota MR 2 ab NT 04 ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
    wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
    Fahrzeugherstellers. Es sind nur solche Fabrikate mit einer Abrollumfangsdifferenz
    vorn/hinten von min. 27 mm bis max. 63 mm zulässig.


Die Anlage Nr. 10e mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.10.2010




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