Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               10e
Seite :                    1 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  42R770
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         42R7704.03
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                         625 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2010 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
AJ1(a), E10, E11, E11U, E12J, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP40345 110 Nm
E12J1, E12T, E12U, E12U       M12x1,5
TMG, E12U TMG2, P1, P1F,
P2, T16, T17, T18, W1, W3,
XP9(a), XP9F(a), XP13M(a),
XP13N(a)




RA-000478-E0-104-10e~TO-4-100-54-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               10e
Seite :                    2 / 11                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                         W1
ABE / EG-Genehmigung:        D883
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 91    Toyota MR2                 205/40R17                         A02) bis A10)

D883/NT3E           690/850                                                4/100/54,1



Typ:                           T17
ABE / EG-Genehmigung:          E868
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 75    Toyota Carina II           205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                           K14)

E868/NT5E           830/900                                                4/100/54,1



Typ:                         T16
ABE / EG-Genehmigung:        E195
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 92    Toyota Celica              205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                           K14)

E195/NT04E          860/860                                                4/100/54,1



Typ:                         T18
ABE / EG-Genehmigung:        F411
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77           Celica (1.6l)              205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                           K14)

F411/NT3E           890/860                                                4/100/54,1



Typ:                         E10
ABE / EG-Genehmigung:        G072; e6*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 84    Toyota Corolla          205/40R17                            A01) bis A10)
                                                                           K35)

e6*93/81*0005*01E   925/925                                                4/100/54,1



Typ:                          E11
ABE / EG-Genehmigung:         e6*95/54*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 81     Toyota Corolla           205/40R17                          A01) bis A10)
               (außer 4WD)                                                 K03)K15)K85)K21)K54)

e6*95/54*0043*05    920/920                                                4/100/54,1




RA-000478-E0-104-10e~TO-4-100-54-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               10e
Seite :                    3 / 11                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                          E11U
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 81     Toyota Corolla           205/40R17                                  A01) bis A10)
               (außer 4WD)                                                         K03)K15)K85)K21)K54)

e11*98/14*0102*03   920/920                                                        4/100/54,1



Typ:                         P1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 78    Toyota Yaris             205/40R17                                   A01) bis A10)
                                                                                   K16)K21)K45)

e6*98/14*0064*09    755/755                                                        4/100/54,1



Typ:                         P1F
ABE / EG-Genehmigung:        E2*98/14*0248*.., E2*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 64    Toyota Yaris            205/40R17                                    A01) bis A10)
                                                                                   K16)K21)K45)

e6*98/14*0248*06    755/755(0)                                                     4/100/54,1



Typ:                           P2
ABE / EG-Genehmigung:          e6*98/14*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 78    Toyota Yaris Verso         205/40R17                                 A01) bis A10)
                                                                                   K52)K53)

e6*98/14*0066*05    830/830(0)                                                     4/100/54,1



Typ:                         W3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0128*.., e11*2001/116*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Toyota MR2               205/40R17                                   A01) bis A10)
              bis NT 03                                                            K03)K52)
                                       215/35R17

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           Vorne                hinten
                                           195/40R17            215/35R17          A01) bis A10)
                                                                                   K52)V00)
Motorleistung       Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne                hinten
 103                Toyota MR2             205/40R17            215/40R17          A01) bis A10)
                    ab NT 04                                                       K03)K52)VH01)

e11*98/14*0128*06   540/735                                                        4/100/54,1




RA-000478-E0-104-10e~TO-4-100-54-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               10e
Seite :                    4 / 11                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J1                            e11*98/14*0178*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Toyota Corolla Verso       205/45R17                        A02) bis A10)
                                           A01)K15)

                                          215/40R17
                                          A01)K01)K04)K15)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J                             e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*..
E12T                             e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*..
E12U                             e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 141      Toyota Corolla             195/45R17                        A02) bis A10)
                (Schrägheck, Stufenheck, A93)ER2)
                Kombi)
                                           205/45R17
                                           A01)K15)

                                          215/40R17
                                          A01)K01)K04)K15)

                                          215/45R17
                                          A01)K01)K04)K15)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E12U TMG                         e1*2001/116*0320*..
E12U TMG2                        e1*2001/116*0357*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 bis 165     Toyota Corolla Kompressor 195/45R17                         A02) bis A10)
                                          A93)N205)

                                          205/45R17
                                          A01)K15)

                                          215/40R17
                                          A01)K01)K04)K15)

                                          215/45R17
                                          A01)K01)K04)K15)




RA-000478-E0-104-10e~TO-4-100-54-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               10e
Seite :                    5 / 11                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(a)                           e11*2001/116*0248*..
XP9F(a)                          e11*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74       Toyota Yaris, Daihatsu    195/40R17                         A02) bis A10)
                Charade                   A01)A93)K03)K04)K74)K75)

                                          205/40R17
                                          A01)K01)K04)K75)

                                          215/35R17
                                          A01)A93)K01)K04)K75)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(a)                          e11*2001/116*0248*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
98              Toyota Yaris TS          195/40R17                          A02) bis A10)
                                         A01)A93)K03)K04)K74)K75)

                                          205/40R17
                                          A01)K01)K04)K75)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AJ1(a)                         e6*2001/116*0119*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 72       Toyota IQ               195/40R17                           A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                          195/45R17
                                          A01)K01)K04)

                                          205/40R17
                                          A01)K01)K04)

                                          215/40R17
                                          A01)K01)K04)




RA-000478-E0-104-10e~TO-4-100-54-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               10e
Seite :                    6 / 11                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                          e11*2007/46*0152*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73       Toyota Yaris                195/40R17                         A02) bis A10)
                (3-türige Ausführungen,     A01)K01)K04)K86)
                Serienräder kleiner 16Zoll)
                                            205/40R17
                                            A01)G2V)K01)K04)K26)K86)K87)

                                           215/35R17
                                           A01)G2Y)K01)K04)K26)K86)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                          e11*2007/46*0152*..
XP13N(a)                          e11*2007/46*0153*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73       Toyota Yaris                195/40R17                         A02) bis A10)
                (5-türige Ausführungen,     A01)K01)K86)
                Serienräder kleiner 16Zoll)
                                            205/40R17
                                            A01)G2V)K01)K86)K87)

                                           215/35R17
                                           A01)G2Y)K01)K86)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                          e11*2007/46*0152*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Yaris               195/45R17                          A02) bis A10)
                (3-türige Ausführungen,    A01)K01)K04)K26)K86)K87)
                16Zoll-Serienräder)
                                           205/40R17
                                           A01)K01)K04)K26)K86)K87)




RA-000478-E0-104-10e~TO-4-100-54-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               10e
Seite :                    7 / 11                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                          e11*2007/46*0152*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 73       Toyota Yaris, Yaris Hybrid 195/45R17                         A02) bis A10)
                (5-türige Ausführungen,    A01)K01)K86)K87)
                16Zoll-Serienräder)
                                           205/40R17
                                           A01)K01)K86)K87)

                                           215/40R17
                                           A01)K01)K25)K26)K86)K87)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

RA-000478-E0-104-10e~TO-4-100-54-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               10e
Seite :                    8 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 924 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
     175/70R14, 185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G2Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14,
     175/70R14, 185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000478-E0-104-10e~TO-4-100-54-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               10e
Seite :                    9 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
         von ca. 80 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen,
     - die Befestigungslasche zur Befestigung des Stoßfängers ist bis zum Schraubenkopf
         zu kürzen oder umzulegen.

K45) An Achse 1 ist das Radhaus oberhalb der Radmitte und im Bereich nach vorn nach außen
     aufzuweiten.

K52) An Achse 1 ist der vordere Befestigungspunkt des Kunststoffinnenradhauses (Bereich
     zum vorderen Stoßfänger) nach oben innen zu formen.




RA-000478-E0-104-10e~TO-4-100-54-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               10e
Seite :                    10 / 11                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


K53) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind vom Schwellerverbreiterung bis zum hinteren
        Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm),
     - die aufgesetzte Schwellerverbreiterung ist geeignet zu befestigen ( z.B. Kleben),
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist auf einer Länge von ca. 150 mm
        Länge auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen,
     - im Übergangsbereich Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist die Befestigungsschraube
        durch eine kleinere Schraube zu ersetzen und die Lasche und nach außen/oben zu
        formen.

K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, ist das innere Radhaus
     oberhalb der äußeren Reifenflanke im Bereich von 100 mm vor der Radmitte bis zum
     Übergang nach oben nachzuarbeiten.

K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis
     Übergang zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des
     Stoßfängers ist in diesem Bereich mit nach außen auszustellen.

K75) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach
        oben) umzulegen,
     - die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger
        aufzuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang
        zum hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten,
     - der obere Teil des Stoßfängers und dessen Befestigung ist in diesem Bereich
        entsprechend mit nach außen auszustellen.

K85) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ab der Oberkante auf
     einer Länge von 40 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
         Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
     - Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
         Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.

K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
         hinter Radmitte komplett umzulegen,
     - die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.



RA-000478-E0-104-10e~TO-4-100-54-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               10e
Seite :                    11 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


VH01)Die Verwendung dieser Reifenkombination (vorne 205/40R17 hinten 215/40R17) am
    Toyota MR 2 ab NT 04 ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
    wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
    Fahrzeugherstellers. Es sind nur solche Fabrikate mit einer Abrollumfangsdifferenz
    vorn/hinten von min. 27 mm bis max. 63 mm zulässig.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 10e mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.11.2013




RA-000478-E0-104-10e~TO-4-100-54-ET35_42R770.docx