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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-K0-104
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                             42R770
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                       RONAL
Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                   42R7704.03
Radgröße:                                                          7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                  35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                              100 mm
Lochzahl:                                                              4
Mittenlochdurchmesser:                                              68 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: *)                                                625 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2010 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       VW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                      Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                  ZP40308     110 Nm
                Schaftlänge 28 mm

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                               e13*2007/46*1167*..
AAN                              e13*2007/46*1182*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 66       VW up!                   195/40R17                                A01) bis A10)
                (nicht Cross up!)                                                 BF1) E92) K01) K04)
                                         205/40R17
                                         K13) K22) K25)

                                         215/35R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-K0-104
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                            e13*2007/46*1167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
85              VW up! GTI            195/40R17                           A01) bis A10)
                                                                          BF1) K01) K04)
                                       205/40R17
                                       K13) K22) K25)

                                       215/35R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                            e13*2007/46*1167*..
AAN                           e13*2007/46*1182*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 61       VW e-up!              195/40R17                           A01) bis A10)
                                                                          BF1) K01) K04)
                                       205/40R17
                                       K13) K22) K25)

                                       215/35R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                            e13*2007/46*1167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66       VW Cross up!          195/40R17                           A01) bis A10)
                                                                          BF1) K04)
                                       205/40R17

                                       215/35R17


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-K0-104
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     3/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770



A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40308
       Anzugsmoment: 110 Nm

E92)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Cross up!“ und „e-up!“.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-K0-104
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

Die Anlage 13a mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 24.01.2020