Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    1/4                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  42R770
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         42R7704.05
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    108 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         625 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2010 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
B4, 89, 89Q                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP40525 110 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




RA-000478-C0-104-16~AU-4-108-57-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    2/4                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                         89
ABE / EG-Genehmigung:        E251; E251/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 125   Audi 80,                205/40R17                           A01) bis A10)
              Audi 90                                                     K28)K31)

 83 bis 85          Audi Coupé           205/40R17                        A02) bis A10)
                    (3-Gang Automatik)
                                         215/40R17

 82 bis 128         Audi Coupe,          205/50R17                        A02) bis A10)
                    Audi Kabriolet
                                         215/45R17

                                         225/45R17
E251/1/NT10E        1100/870                                              4/108/57



Typ:                          89
ABE / EG-Genehmigung:         e1*92/53*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 128   8G7 (Audi Kabriolet)      205/50R17                         A02) bis A10)

                                         215/45R17

                                         225/45R17
e1*92/53*0002*09E   1075/880                                              4/108/57,0



Typ:                           89Q
ABE / EG-Genehmigung:          E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 125   Audi 80 quattro,          205/40R17                         A01) bis A10)
              Audi 90 quattro                                             K28)K31)

 98 bis 128         Audi Coupe quattro   205/50R17                        A02) bis A10)

                                         215/45R17

                                         225/45R17
E399/NT07E          950/950                                               4/108/57
E399/1/NT08E        1080/950



Typ:                           B4
ABE / EG-Genehmigung:          F889; F889/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 128   Audi 80,                  215/45R17                         A01) bis A10)
              Audi 80 quattro,                                            K32)
              Audi 80 Avant,            225/45R17
              Audi 80 Avant quattro
F889/1/NT05E        1050/1120                                             4/108/57,0




RA-000478-C0-104-16~AU-4-108-57-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    3/4                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.


RA-000478-C0-104-16~AU-4-108-57-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31) Bei Fahrzeugen mit dem Stoßfänger des Audi 90 sind an Achse 2 die in den Radlauf
     stehenden Enden der Chromleiste um ca. 10 mm zu kürzen.

K32) An Achse 2 ist -sofern an älteren Fz. Ausführungen noch vorhanden- die am
     Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich von 45° vor
     und hinter derRadmitte komplett abzutrennen.


Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.10.2010




RA-000478-C0-104-16~AU-4-108-57-ET35_42R770.docx