Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 33 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO Nr. : RA-000478-M0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R770 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R7704.05 Radausführungskennz.: 42R7704.05 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Effektive Einpresstiefe 13 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring Adapterscheibe: 0 ad Ø65 Ø76 d=22 003 0022 152 geprüfte Radlast: *) 625 kg Reifenabrollumfang: 2010 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: CITROEN Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, AP 110 Nm Schaftlänge 50 mm 40558/22 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 33 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO Nr. : RA-000478-M0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7 e2*2001/116*0366*.. 7 e2*2007/46*0002*.. 7***** e2*2001/116*0366*.. B9 N129 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 88 Citroen Berlingo 205/50R17 A01) bis A10) K04) K28) BF1) E55) ER2) K03) K15) 215/45R17 T91) 225/45R17 K04) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SH e2*2001/116*0371*.. SH e2*2007/46*0110*.. SH**** e2*2001/116*0371*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 88 Citroen C3 Picasso 205/45R17 A01) bis A10) BF1) K03) K04) 215/40R17 K12) K23) 215/45R17 K12) K23) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S e11*2007/46*0113*.. S e2*2007/46*0003*.. S e2*2007/46*0060*.. S***** e2*2007/46*0003*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 121 Citroen C3, DS3 195/45R17 A01) bis A10) ER1) K03) N205) BF1) E82) K04) K16) K23) 205/40R17 G9E) K01) K21) K26) 205/45R17 K01) K21) K26) 215/40R17 K01) K21) K26) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 33 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO Nr. : RA-000478-M0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S e2*2007/46*0003*.. S e2*2007/46*0060*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 85 Citroen C3 195/45R17 A02) bis A10) A93) ER1) G9U) N205) T85) BF1) E82a) 195/45R17 M+S A93) ER1) G9U) T85) 195/50R17 ER1) G3D) N205) 195/50R17 M+S ER1) G3D) 205/45R17 A93) 205/50R17 A01) G3D) K04) 215/45R17 225/45R17 A01) G3D) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2 e4*2007/46*1241*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 96 Citroen C3 Aircross 205/45R17 A02) bis A10) A93) BF1) 205/50R17 A01) A93) K03) 205/55R17 A01) G5W) K03) 215/45R17 A93) 215/50R17 A01) G4G) K01) K04) 225/45R17 A01) A93) K03) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 33 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO Nr. : RA-000478-M0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): L***** e2*2001/116*0302*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 130 Citroen C4 205/50R17 A01) bis A10) (Nicht Ausführungen mit K26) N215) BF1) K15) K94) 6-Gang-Getriebe) 215/45R17 225/45R17 K26) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): L***** e2*2001/116*0302*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 103 Citroen C4 205/50R17 A01) bis A10) (Nur Ausführungen mit K26) BF1) K15) K94) 6-Gang-Getriebe) 215/45R17 225/45R17 K26) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): N e2*2007/46*0040*.. N e2*2007/46*0079*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 68 bis 115 Citroen C4 215/45R17 A01) bis A10) BF1) EF0) K03) K04) K16) K26) N225) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 0 e2*2007/46*0440*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 96 Citroen C4 Cactus 205/45R17 A02) bis A10) A93) BF1) 205/50R17 A01) K03) K04) 215/45R17 A93a) 225/45R17 A01) K03) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 33 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO Nr. : RA-000478-M0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 5 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U e11*2001/116*0344*.. U e2*2001/116*0345*.. U e2*2007/46*0061*.. U***** e2*2001/116*0345*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 120 Citroen C4 Picasso 205/50R17 A01) bis A10) N215) BF1) K04) 215/50R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): D e2*2007/46*0225*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 85 Citroen C-Elysee 195/45R17 A01) bis A10) BF1) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): N e2*2007/46*0040*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 68 bis 121 Citroen DS4 215/50R17 A01) bis A10) BF1) EF0) K01) K04) 215/55R17 225/50R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): K e2*2007/46*0092*.. K e2*2007/46*0093*.. KF e2*2007/46*0156*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 120 Citroen DS5 215/50R17 A02) bis A10) A01) K03) BF1) EF0) 215/55R17 A01) G1Z) K03) 225/45R17 GAD) 225/50R17 A01) K01) K04) K16) 235/50R17 A01) G1Z) K01) K04) K13) K16) K20) K25) K28) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 33 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO Nr. : RA-000478-M0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 6 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 33 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO Nr. : RA-000478-M0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 7 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 50 mm Zubehörkit: AP 40558/22 Anzugsmoment: 110 Nm E55) Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb. E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'N' oder 'R' • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'A' oder 'B' oder 'C' • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0113*.. : die Variante beginnt mit 'C' E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'Y' • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'W' oder 'X' EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 920 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1250 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 215/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G3D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 33 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO Nr. : RA-000478-M0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 8 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 G4G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R16, 205/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/65R15, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 33 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO Nr. : RA-000478-M0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 9 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K94) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind, folgende Maßnahmen erforderlich: • die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist entsprechend der gebördelten Radhauskante ca. 100 mm nach unten auslaufend zu kürzen. • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von seitlicher Stoßleiste bis Oberkante hinterer Stoßfänger auf einer Breite von 80 mm auszuschneiden. • im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 33 zur ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO Nr. : RA-000478-M0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 10 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 2 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 24.01.2020