Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 17
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R770
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R7704.05
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: 625 kg
bei Reifenabrollumfang: 2010 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AAL, ABL, AFL, ALL, ANL, BAP, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40521 110 Nm
BAW, BCV, BFP, BFW, BNP, M12x1,5
BNW, DA1, DAW, DAX, DB1,
DBW, DBX, DBY, DFW, DNW,
DNX, ECT, GAL, GBP, GFR,
GGR, GNR, JA8, JA8-LPG,
JD3, JH1, JR8, JU2, JU2-LPG,
JK8
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Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 17
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: GAL
ABE / EG-Genehmigung: F508; F508/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 96 Escort, Orion 205/40R17 A01) bis A10)
G01) B23)K12)K18)S06)
96 XR3i
110 Escort RS 2000
F508/1/NT09E 935/900 4/108/63,4
Typ: GAL
ABE / EG-Genehmigung: F509; F509/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 96 Escort, Orion 205/40R17 A01) bis A10)
G01) B23)K12)K18)S06)
96 XR3i
110 Escort RS 2000
F509/1/NT09E 935/900 4/108/63,4
Typ: ALL
ABE / EG-Genehmigung: F538
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 96 Escort Cabrio 205/40R17 A01) bis A10)
G01) B23)K12)K18)S06)
F538/NT13E 935/860
Typ: GAL
ABE / EG-Genehmigung: G146
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 96 Escort, Orion 205/40R17 A01) bis A10)
G01) B23)K12)K18)S06)
96 XR3i
110 Escort RS 2000
G146/NT08E 935/900 4/108/63,4
Typ: GBP
ABE / EG-Genehmigung: G274
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 125 Mondeo 215/40R17 A01) bis A10)
(Stufenheck, Fließheck) K03)K13)K49)S06)
G274/NT10E 1030/900 4/108/63,4
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Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 17
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: BNP
ABE / EG-Genehmigung: G387
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 125 Mondeo 215/40R17 A01) bis A10)
(4-türig, Kombi) K03)K13)K49)S06)
G387/NT09E 1030/1050 4/108/63,4
Typ: GGR
ABE / EG-Genehmigung: G968
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 152 Scorpio 225/45R17 A01) bis A10)
(Limousine) K16)K50)S06)
G968/NT05E 1050/1150 4/108/63,4
Typ: GGR
ABE / EG-Genehmigung: G968
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 152 Scorpio 225/45R17 A01) bis A10)
(Kombi) K16)K50)S06)
G968/NT05E 1050/1230/1275 4/108/63,4
Typ: GFR
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0018*.. , e1*95/54*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 152 Scorpio 225/45R17 A01) bis A10)
(Limousine) K16)K50)S06)
e1*95/54*0018*05E 1050/1150 4/108/63,4
Typ: GNR
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0019*.. , e1*95/54*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 152 Scorpio 225/45R17 A01) bis A10)ER1)
(Kombi) K16)K50)S06)
e1*95/54*0019*05E 1055/1230/1275 4/108/63,4
Typ: ABL
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 85 Escort 205/40R17 A01) bis A10)
(3-türig, Fließheck) G01) B23)K12)K18)S06)
e11*93/81*0051*02E 925/835 4/108/63,4
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Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 4 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: AFL
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 85 Escort 205/40R17 A01) bis A10)
(4-türig,Stufenheck) G01) B23)K12)K18)S06)
e11*93/81*0052*03 930/860 4/108/63,4
Typ: AAL
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0053*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 85 Escort 205/40R17 A01) bis A10)
(5-türig, Fließheck) G01) B23)K12)K18)S06)
e11*93/81*0053*02E 935/845 4/108/63,4
Typ: ANL
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 85 Escort 205/40R17 A01) bis A10)
(Kombi) G01) B23)K12)K18)S06)
e11*93/81*0054*03 920/900 4/108/63,4
Typ: ALL
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85 Escort Cabrio 205/40R17 A01) bis A10)
G01) B23)K12)K18)S06)
e11*93/81*0055*01E 935/860 4/108/63,4
Typ: BFP
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0045*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 Mondeo 215/40R17 A01) bis A10)
(Stufenheck) K03)K13)K49)S06)
151 Mondeo V6-24V 215/45R17
(Stufenheck)
e1*95/45*0045*06 1030/1030(1100) 4/108/63,4
Typ: BFW
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0125*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 Mondeo 215/40R17 A01) bis A10)
(Stufenheck ww. K03)K13)K49)S06)
Gasantrieb)
e1*98/14*0125*00E 965/905(975) 4/108/63,4
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Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 5 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: BAP
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0046*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 Mondeo (Fließheck) 215/40R17 A01) bis A10)
K03)K13)K49)S06)
151 Mondeo V6-24V 215/45R17
e1*95/45*0046*06 1030/915(985) 4/108/63,4
Typ: BAW
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0124*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 Mondeo 215/40R17 A01) bis A10)
(Fließheck ww. Gasantrieb) K03)K13)K49)S06)
e1*98/14*0124*00E 965/905(975) 4/108/63,4
Typ: BNP
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 Mondeo (4-türig Kombi) 215/40R17 A01) bis A10)
K03)K13)K49)S06)
151 Mondeo V6-24V 215/45R17
e1*95/45*0047*06 1030/1030(1100) 4/108/63,4
Typ: BNW
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0126*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 Mondeo (Kombi) 215/40R17 A01) bis A10)
(ww. Gasantrieb) K13)K49)S06)
e1*98/14*0126*00E 985/1030(1100) 4/108/63,4
Typ: ECT
ABE / EG-Genehmigung: e13*95/54*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 92 Puma 205/40R17 A01) bis A10)G01)
L22)K70)S06)
e13*95/54*0024*09 770/670 4/108/63,4
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 17
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: DAW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Focus (5-türig) 205/40R17 A01) bis A10)
K32)S06)
215/40R17
K03)K04)K18)K26)K50)
e13*97/27*0037*18 965/865(915) 4/108/63,3
Typ: DAX
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0057*.., e13D98/14*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 86 Focus (5-türig) 205/40R17 A01) bis A10)
(ww. Gasantrieb) K32)S06)
215/40R17
K03)K04)K18)K26)K50)
e13D98/14*0057*04 895/865(915) 4/108/63,3
Typ: DBW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Focus (3-türig) 205/40R17 A01) bis A10)
K32)S06)
215/40R17
K03)K04)K18)K26)K50)
e13*97/27*0038*17 950/850(900) 4/108/63,3
Typ: DBX
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0058*.., e13D98/14*0058*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 85 Focus (3-türig) 205/40R17 A01) bis A10)
(ww. Gasantrieb) K32)S06)
215/40R17
K03)K04)K18)K26)K50)
e13D98/14*0058*04 885/850(900) 4/108/63,3
Typ: DNW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Focus (Kombi 5-türig) 205/40R17 A01) bis A10)
K32)S06)
215/40R17
K03)K04)K18)K26)K50)
e13*97/27*0040*17 960/960(1010) 4/108/63,3
RA-000478-F0-104-17~FO-4-108-63_3-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 7 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: DNX
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0056*.., e13D98/14*0056*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
86 Focus (Kombi) 205/40R17 A01) bis A10)
(ww. Gasantrieb) K32)S06)
215/40R17
K03)K04)K18)K26)K50)
e13D98/14*0056*04 885/960(1010) 4/108/63,3
Typ: DFW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Focus (Sedan 4-türig) 205/40R17 A01) bis A10)
K32)S06)
215/40R17
K03)K04)K18)K26)K50)
e13*97/27*0039*16 960/880(935) 4/108/63,3
Typ: DA1
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
127 Focus ST170 (5-türig) 215/45R17 A01) bis A10)
K13) K18)K04)K04)K26)
K32)K50)S06)
215/40R17
e13*98/14*0081*03 915/855(905) 4/108/63,3
Typ: DB1
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
127 Focus ST170 (3-türig) 215/45R17 A01) bis A10)
K13) K18)K04)K04)K26)
K32)K50)S06)
215/40R17
e13*98/14*0082*03 905/850(900) 4/108/63,3
Typ: BCV
ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 151 Cougar 215/45R17 A01) bis A10)
K33)S06)
225/45R17
K01)K02)
e9*96/79*0027*06 1075/945(935) 4/108/63,3
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 8 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JD3 e1*2001/116*0210*..
JH1 e1*98/14*0191*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 110 Ford Fiesta 195/40R17 A02) bis A10)
(3- und 5-türig) A01)K40) S01)
215/35R17
A01)K04)K28)K40)K41)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JU2 e1*98/14*0194*..
JU2-LPG e13*2007/46*1077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74 Ford Fusion, Fusion LPG 195/45R17 A02) bis A10)
A01)G6T)K01)K40)K42)N205) S01)
205/40R17
A01)G6G)K01)K40)K42)
215/35R17
A01)G9V)K01)K28)K40)
Typ: DBY
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0194*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
158 Focus RS 205/45R17 M+S A01) bis A10)S06)
K03)
215/45R17 M+S
225/45R17 M+S
K04)
e11*2001/116*0194*00 960/850(0) 4/108/63,3
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JA8 e9*2001/116*0069*..
JA8-LPG e13*2007/46*1058*..
JR8 e9*2007/46*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 103 Ford Fiesta, Fiesta LPG 195/40R17 A02) bis A10)
(3- und 5-türig) A01)K03)K04)K67)K68) S01)
215/35R17
A01)K01)K04)K67)K68)
RA-000478-F0-104-17~FO-4-108-63_3-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 9 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JA8 e9*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
134 Ford Fiesta ST 195/40R17 A02) bis A10)
A01)K03)K04)K67)K68) S01)
215/35R17
A01)K01)K04)K67)K68)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8 e9*2007/46*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92 Ford B-Max 195/45R17 A02) bis A10)
ER2)G8A)
205/40R17
G8A)
205/45R17
A01)K13)K22)
215/40R17
A01)G8A)K13)K22)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8 e9*2007/46*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 92 Ford EcoSport 205/50R17 A02) bis A10)
A01)K01) S04)
205/55R17
A01)K01)
215/45R17
215/50R17
A01)K01)
225/45R17
A01)K01)
225/50R17
A01)K01)K02)
RA-000478-F0-104-17~FO-4-108-63_3-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 10 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 17
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
B23) An Achse 2 ist auf einen ausreichenden Abstand zwischen den Bremsschläuchen und
der Sonderrad-Reifen-Kombination zu achten. Die Bremsschläuche sind so zu verlegen,
dass ein Abstand von min. 10 mm vom Sonderrad/-reifen gewährleistet ist.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1250 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 924 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G6G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
195/55R16, 195/60R15, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
195/55R16, 195/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G8A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
195/55R16, 195/60R15, 205/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G9V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R14,
185/60R15, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 12 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-F0-104
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Seite : 13 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
K32) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante um- und eng anzulegen.
K33) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragende Blechlasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
komplett umzulegen
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der
Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen
von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das
Blechradhaus/Stoßfänger anzulegen.
K40) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von der Radmitte bis zum
Schweller, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante bis zu den Befestigungsscheiben) abzutrennen oder dieser
vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante bis zu den Befestigungsscheibe) abzutrennen,
- die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der
Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe.
- des weiteren ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren Bereich gegenüber der
inneren Reifenschulter durch Erwärmung zur Mitte hin einzuformen.
K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante bis zu der Befestigungsscheibe) abzutrennen,
- die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der
Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe.
K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
- die obere Sechskantbefestigungsschraube des Stoßfängers ist durch eine
Flachkopfschraube zu ersetzen.
K50) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Lasche
nach außen zu treiben.
K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-
Grad vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
RA-000478-F0-104-17~FO-4-108-63_3-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-F0-104
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
K70) An Achse 2 muss die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Befestigungs-
schraube entfernt und der Innenkotflügel anschließend hinter die Lasche geklemmt
werden.
L22) Es muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 5052322
eingebaut werden.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
S06) Die auf den Radbolzen befindlichen Befestigungsklammern sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 17 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 08.01.2015
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