Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 17 Seite : 1 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R770 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R7704.05 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3 geprüfte Radlast: 625 kg bei Reifenabrollumfang: 2010 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ford Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AAL, ABL, AFL, ALL, ANL, BAP, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40521 110 Nm BAW, BCV, BFP, BFW, BNP, M12x1,5 BNW, DA1, DAW, DAX, DB1, DBW, DBX, DBY, DFW, DNW, DNX, ECT, GAL, GBP, GFR, GGR, GNR, JA8, JA8-LPG, JD3, JH1, JN8, JR8, JU2, JU2- LPG, JK8 RA-000478-I0-104-17~FO-4-108-63_3-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 17 Seite : 2 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: GAL ABE / EG-Genehmigung: F508; F508/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 96 Escort, Orion 205/40R17 A01) bis A10) G01) B23)K12)K18)S06) 96 XR3i 110 Escort RS 2000 F508/1/NT09E 935/900 4/108/63,4 Typ: GAL ABE / EG-Genehmigung: F509; F509/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 96 Escort, Orion 205/40R17 A01) bis A10) G01) B23)K12)K18)S06) 96 XR3i 110 Escort RS 2000 F509/1/NT09E 935/900 4/108/63,4 Typ: ALL ABE / EG-Genehmigung: F538 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 52 bis 96 Escort Cabrio 205/40R17 A01) bis A10) G01) B23)K12)K18)S06) F538/NT13E 935/860 Typ: GAL ABE / EG-Genehmigung: G146 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 96 Escort, Orion 205/40R17 A01) bis A10) G01) B23)K12)K18)S06) 96 XR3i 110 Escort RS 2000 G146/NT08E 935/900 4/108/63,4 Typ: GBP ABE / EG-Genehmigung: G274 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 125 Mondeo 215/40R17 A01) bis A10) (Stufenheck, Fließheck) K03)K13)K49)S06) G274/NT10E 1030/900 4/108/63,4 RA-000478-I0-104-17~FO-4-108-63_3-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 17 Seite : 3 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: BNP ABE / EG-Genehmigung: G387 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 125 Mondeo 215/40R17 A01) bis A10) (4-türig, Kombi) K03)K13)K49)S06) G387/NT09E 1030/1050 4/108/63,4 Typ: GGR ABE / EG-Genehmigung: G968 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 152 Scorpio 225/45R17 A01) bis A10) (Limousine) K16)K50)S06) G968/NT05E 1050/1150 4/108/63,4 Typ: GGR ABE / EG-Genehmigung: G968 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 152 Scorpio 225/45R17 A01) bis A10) (Kombi) ER4) K16)K50)S06) G968/NT05E 1050/1230/1275 4/108/63,4 Typ: GFR ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0018*.. , e1*95/54*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 152 Scorpio 225/45R17 A01) bis A10) (Limousine) K16)K50)S06) e1*95/54*0018*05E 1050/1150 4/108/63,4 Typ: GNR ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0019*.. , e1*95/54*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 152 Scorpio 225/45R17 A01) bis A10) (Kombi) ER4) K16)K50)S06) e1*95/54*0019*05E 1055/1230/1275 4/108/63,4 Typ: ABL ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0051*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 85 Escort 205/40R17 A01) bis A10) (3-türig, Fließheck) G01) B23)K12)K18)S06) e11*93/81*0051*02E 925/835 4/108/63,4 RA-000478-I0-104-17~FO-4-108-63_3-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 17 Seite : 4 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: AFL ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0052*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 85 Escort 205/40R17 A01) bis A10) (4-türig,Stufenheck) G01) B23)K12)K18)S06) e11*93/81*0052*03 930/860 4/108/63,4 Typ: AAL ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0053*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 85 Escort 205/40R17 A01) bis A10) (5-türig, Fließheck) G01) B23)K12)K18)S06) e11*93/81*0053*02E 935/845 4/108/63,4 Typ: ANL ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0054*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 85 Escort 205/40R17 A01) bis A10) (Kombi) G01) B23)K12)K18)S06) e11*93/81*0054*03 920/900 4/108/63,4 Typ: ALL ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0055*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 85 Escort Cabrio 205/40R17 A01) bis A10) G01) B23)K12)K18)S06) e11*93/81*0055*01E 935/860 4/108/63,4 Typ: BFP ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0045*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 96 Mondeo 215/40R17 A01) bis A10) (Stufenheck) K03)K13)K49)S06) 151 Mondeo V6-24V 215/45R17 (Stufenheck) e1*95/45*0045*06 1030/1030(1100) 4/108/63,4 Typ: BFW ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0125*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 Mondeo 215/40R17 A01) bis A10) (Stufenheck ww. K03)K13)K49)S06) Gasantrieb) e1*98/14*0125*00E 965/905(975) 4/108/63,4 RA-000478-I0-104-17~FO-4-108-63_3-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 17 Seite : 5 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: BAP ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0046*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 96 Mondeo (Fließheck) 215/40R17 A01) bis A10) K03)K13)K49)S06) 151 Mondeo V6-24V 215/45R17 e1*95/45*0046*06 1030/915(985) 4/108/63,4 Typ: BAW ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0124*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 Mondeo 215/40R17 A01) bis A10) (Fließheck ww. Gasantrieb) K03)K13)K49)S06) e1*98/14*0124*00E 965/905(975) 4/108/63,4 Typ: BNP ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0047*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 96 Mondeo (4-türig Kombi) 215/40R17 A01) bis A10) K03)K13)K49)S06) 151 Mondeo V6-24V 215/45R17 e1*95/45*0047*06 1030/1030(1100) 4/108/63,4 Typ: BNW ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0126*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 Mondeo (Kombi) 215/40R17 A01) bis A10) (ww. Gasantrieb) K13)K49)S06) e1*98/14*0126*00E 985/1030(1100) 4/108/63,4 Typ: ECT ABE / EG-Genehmigung: e13*95/54*0024*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 92 Puma 205/40R17 A01) bis A10)G01) L22)K70)S06) e13*95/54*0024*09 770/670 4/108/63,4 RA-000478-I0-104-17~FO-4-108-63_3-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 17 Seite : 6 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: DAW ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0037*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 96 Focus (5-türig) 205/40R17 A01) bis A10) K32)S06) 215/40R17 K03)K04)K18)K26)K50) e13*97/27*0037*18 965/865(915) 4/108/63,3 Typ: DAX ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0057*.., e13D98/14*0057*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 86 Focus (5-türig) 205/40R17 A01) bis A10) (ww. Gasantrieb) K32)S06) 215/40R17 K03)K04)K18)K26)K50) e13D98/14*0057*04 895/865(915) 4/108/63,3 Typ: DBW ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0038*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 96 Focus (3-türig) 205/40R17 A01) bis A10) K32)S06) 215/40R17 K03)K04)K18)K26)K50) e13*97/27*0038*17 950/850(900) 4/108/63,3 Typ: DBX ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0058*.., e13D98/14*0058*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 85 Focus (3-türig) 205/40R17 A01) bis A10) (ww. Gasantrieb) K32)S06) 215/40R17 K03)K04)K18)K26)K50) e13D98/14*0058*04 885/850(900) 4/108/63,3 Typ: DNW ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0040*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 96 Focus (Kombi 5-türig) 205/40R17 A01) bis A10) K32)S06) 215/40R17 K03)K04)K18)K26)K50) e13*97/27*0040*17 960/960(1010) 4/108/63,3 RA-000478-I0-104-17~FO-4-108-63_3-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 17 Seite : 7 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: DNX ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0056*.., e13D98/14*0056*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 86 Focus (Kombi) 205/40R17 A01) bis A10) (ww. Gasantrieb) K32)S06) 215/40R17 K03)K04)K18)K26)K50) e13D98/14*0056*04 885/960(1010) 4/108/63,3 Typ: DFW ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0039*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 96 Focus (Sedan 4-türig) 205/40R17 A01) bis A10) K32)S06) 215/40R17 K03)K04)K18)K26)K50) e13*97/27*0039*16 960/880(935) 4/108/63,3 Typ: DA1 ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 127 Focus ST170 (5-türig) 215/45R17 A01) bis A10) K13) K18)K04)K04)K26) K32)K50)S06) 215/40R17 e13*98/14*0081*03 915/855(905) 4/108/63,3 Typ: DB1 ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0082*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 127 Focus ST170 (3-türig) 215/45R17 A01) bis A10) K13) K18)K04)K04)K26) K32)K50)S06) 215/40R17 e13*98/14*0082*03 905/850(900) 4/108/63,3 Typ: BCV ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0027*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 151 Cougar 215/45R17 A01) bis A10) K33)S06) 225/45R17 K01)K02) e9*96/79*0027*06 1075/945(935) 4/108/63,3 RA-000478-I0-104-17~FO-4-108-63_3-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 17 Seite : 8 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JD3 e1*2001/116*0210*.. JH1 e1*98/14*0191*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 110 Ford Fiesta 195/40R17 A02) bis A10) (3- und 5-türig) A01)K40) S01) 215/35R17 A01)K04)K28)K40)K41) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JU2 e1*98/14*0194*.. JU2-LPG e13*2007/46*1077*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 74 Ford Fusion, Fusion LPG 195/45R17 A02) bis A10) A01)G6T)K01)K40)K42)N205) S01) 205/40R17 A01)G6G)K01)K40)K42) 215/35R17 A01)G9V)K01)K28)K40) Typ: DBY ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0194*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 158 Focus RS 205/45R17 M+S A01) bis A10)S06) K03) 215/45R17 M+S 225/45R17 M+S K04) e11*2001/116*0194*00 960/850(0) 4/108/63,3 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JA8 e9*2001/116*0069*.. JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. JR8 e9*2007/46*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 103 Ford Fiesta, Fiesta LPG 195/40R17 A02) bis A10) (3- und 5-türig) A01)K03)K04)K67)K68) S01) 215/35R17 A01)K01)K04)K67)K68) RA-000478-I0-104-17~FO-4-108-63_3-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 17 Seite : 9 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JA8 e9*2001/116*0069*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 134 bis 147 Ford Fiesta ST 195/40R17 A02) bis A10) A01)K03)K04)K67)K68) S01) 215/35R17 A01)K01)K04)K67)K68) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JK8 e9*2007/46*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 103 Ford B-Max 195/45R17 A02) bis A10) ER5) 205/40R17 205/45R17 A01)K13)K22) 215/40R17 A01)K13)K22) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JK8 e9*2007/46*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 103 Ford EcoSport 205/50R17 A02) bis A10) A01)K01) S04) 205/55R17 A01)K01) 215/45R17 215/50R17 A01)K01) 225/45R17 A01)K01) 225/50R17 A01)K01)K02) RA-000478-I0-104-17~FO-4-108-63_3-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 17 Seite : 10 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JN8 e13*2007/46*1349*.. JU2 e1*98/14*0194*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 74 Ford Transit Courier, 205/40R17 A02) bis A10) Tourneo Courier 205/45R17 215/40R17 A01)K84) 215/45R17 A01)K84) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000478-I0-104-17~FO-4-108-63_3-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 17 Seite : 11 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. B23) An Achse 2 ist auf einen ausreichenden Abstand zwischen den Bremsschläuchen und der Sonderrad-Reifen-Kombination zu achten. Die Bremsschläuche sind so zu verlegen, dass ein Abstand von min. 10 mm vom Sonderrad/-reifen gewährleistet ist. ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1250 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 925 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G6G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 195/55R16, 195/60R15, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 195/55R16, 195/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000478-I0-104-17~FO-4-108-63_3-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 17 Seite : 12 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 G9V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R14, 185/60R15, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. RA-000478-I0-104-17~FO-4-108-63_3-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 17 Seite : 13 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K32) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante um- und eng anzulegen. K33) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die ins Radhaus ragende Blechlasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist komplett umzulegen - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus/Stoßfänger anzulegen. K40) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von der Radmitte bis zum Schweller, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis zu den Befestigungsscheiben) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis zu den Befestigungsscheibe) abzutrennen, - die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe. - des weiteren ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren Bereich gegenüber der inneren Reifenschulter durch Erwärmung zur Mitte hin einzuformen. K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis zu der Befestigungsscheibe) abzutrennen, - die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe. K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, - die obere Sechskantbefestigungsschraube des Stoßfängers ist durch eine Flachkopfschraube zu ersetzen. K50) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Lasche nach außen zu treiben. RA-000478-I0-104-17~FO-4-108-63_3-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 17 Seite : 14 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen. K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K70) An Achse 2 muss die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Befestigungs- schraube entfernt und der Innenkotflügel anschließend hinter die Lasche geklemmt werden. K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnitt¬kanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen - der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden L22) Es muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 5052322 eingebaut werden. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen. S06) Die auf den Radbolzen befindlichen Befestigungsklammern sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 17 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 18.10.2016 RA-000478-I0-104-17~FO-4-108-63_3-ET35_42R770.docx