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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. :                17
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    42R770
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          42R7704.05
Radgröße:                                                  7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                     76 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: *)                                       625 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2010 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP40521     110 Nm
BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP40521     130 Nm
BF3         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP40521     135 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. :                17
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8                           e9*2007/46*0092*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103      Ford B-Max             195/45R17                            A02) bis A10)
                                       ER1)                                 BF1)

                                         205/40R17

                                         205/45R17
                                         A01) K13) K22)

                                         215/40R17
                                         A01) K13) K22)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8                            e9*2007/46*0092*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 103      Ford EcoSport           205/50R17                           A02) bis A10)
                (Frontantrieb)                                              BF2) E19a) S04)
                                        205/55R17
                                        A01) K01)

                                         215/45R17

                                         215/50R17
                                         A01) K01)

                                         225/45R17
                                         A01) K01)

                                         225/50R17
                                         A01) K01) K02)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JD3                              e1*2001/116*0210*..
JH1                              e1*98/14*0191*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 110      Ford Fiesta               195/40R17                         A01) bis A10)
                (3- und 5-türig)                                            BF1) K40) S01)
                                          215/35R17
                                          K04) K28) K41)
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Nr. :                       RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. :                17
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JA8                              e9*2001/116*0069*..
JA8-LPG                          e13*2007/46*1058*..
JR8                              e9*2007/46*0002*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 103      Ford Fiesta, Fiesta LPG 195/40R17                           A01) bis A10)
                (3- und 5-türig)          K03)                              BF2) K04) K67) K68) S01)

                                         215/35R17
                                         K01)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JA8                            e9*2001/116*0069*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
134 bis 147     Ford Fiesta ST          195/40R17                           A01) bis A10)
                                        K03)                                BF1) K04) K67) K68) S01)

                                         215/35R17
                                         K01)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JHH                            e9*2007/46*3142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
147             Ford Fiesta ST          205/45R17                           A02) bis A10)
                                                                            BF3)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JU2                            e1*98/14*0194*..
JU2-LPG                        e13*2007/46*1077*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74       Ford Fusion, Fusion LPG 195/45R17                           A01) bis A10)
                                        K42) N205)                          BF1) K01) K40) S01)

                                         205/40R17
                                         K42)

                                         215/35R17
                                         K28)
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JN8                            e13*2007/46*1349*..
JU2                            e1*98/14*0194*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 74       Ford Transit Courier,   205/40R17                         A02) bis A10)
                Tourneo Courier                                           BF2)
                                        205/45R17

                                        215/40R17
                                        A01) K84)

                                        215/45R17
                                        A01) K84)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40521
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40521
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40521
       Anzugsmoment: 135 Nm

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 920 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
     den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
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Anlage-Nr. :                17
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K40)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von der Radmitte bis zum Schweller,
       ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis zu den
       Befestigungsscheiben) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K41)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
          Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis
          zu den Befestigungsscheibe) abzutrennen,
       • die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der
          Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe.
       • des weiteren ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren Bereich gegenüber der inneren
          Reifenschulter durch Erwärmung zur Mitte hin einzuformen.

K42)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
          Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis
          zu der Befestigungsscheibe) abzutrennen,
       • die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der
          Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe.

K67)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
       vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

K68)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor
       der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. :                17
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R770


K84)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnitt¬kanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett
          umzulegen
       • der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
          auszuschneiden

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
       sind zu entfernen.

S04)   An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.

Die Anlage 17 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 16.10.2018