Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 1/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R770
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R7704.05
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 76 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: *) 625 kg
Reifenabrollumfang: 2010 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: FORD
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP40521 110 Nm
BF2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP40521 130 Nm
BF3 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP40521 135 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 2/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8 e9*2007/46*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103 Ford B-Max 195/45R17 A02) bis A10)
ER1) BF1)
205/40R17
205/45R17
A01) K13) K22)
215/40R17
A01) K13) K22)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8 e9*2007/46*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 103 Ford EcoSport 205/50R17 A02) bis A10)
(Frontantrieb) BF2) E19a) S04)
205/55R17
A01) K01)
215/45R17
215/50R17
A01) K01)
225/45R17
A01) K01)
225/50R17
A01) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JD3 e1*2001/116*0210*..
JH1 e1*98/14*0191*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 110 Ford Fiesta 195/40R17 A01) bis A10)
(3- und 5-türig) BF1) K40) S01)
215/35R17
K04) K28) K41)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 3/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JA8 e9*2001/116*0069*..
JA8-LPG e13*2007/46*1058*..
JR8 e9*2007/46*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 103 Ford Fiesta, Fiesta LPG 195/40R17 A01) bis A10)
(3- und 5-türig) K03) BF2) K04) K67) K68) S01)
215/35R17
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JA8 e9*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
134 bis 147 Ford Fiesta ST 195/40R17 A01) bis A10)
K03) BF1) K04) K67) K68) S01)
215/35R17
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JHH e9*2007/46*3142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 Ford Fiesta ST 205/45R17 A02) bis A10)
BF3)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JU2 e1*98/14*0194*..
JU2-LPG e13*2007/46*1077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74 Ford Fusion, Fusion LPG 195/45R17 A01) bis A10)
K42) N205) BF1) K01) K40) S01)
205/40R17
K42)
215/35R17
K28)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 4/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JN8 e13*2007/46*1349*..
JU2 e1*98/14*0194*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 74 Ford Transit Courier, 205/40R17 A02) bis A10)
Tourneo Courier BF2)
205/45R17
215/40R17
A01) K84)
215/45R17
A01) K84)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 5/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP40521
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP40521
Anzugsmoment: 130 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP40521
Anzugsmoment: 135 Nm
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 920 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 6/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K40) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von der Radmitte bis zum Schweller,
ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis zu den
Befestigungsscheiben) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis
zu den Befestigungsscheibe) abzutrennen,
• die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der
Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe.
• des weiteren ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren Bereich gegenüber der inneren
Reifenschulter durch Erwärmung zur Mitte hin einzuformen.
K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis
zu der Befestigungsscheibe) abzutrennen,
• die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der
Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe.
K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor
der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 45821 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000478-J0-104
Anlage-Nr. : 17
Seite : 7/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnitt¬kanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett
umzulegen
• der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
auszuschneiden
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
sind zu entfernen.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
Die Anlage 17 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 16.10.2018