Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 18 Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R770 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R7704.08 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø76 Ø56.6 geprüfte Radlast: 625 kg bei Reifenabrollumfang: 2010 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daewoo bzw. GM Daewoo Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment KLAL, KLAN, KLAU, CHIN Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40807 110 Nm M12x1,5 RA-000478-I0-104-18~DW-4-114_3-56_5-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 18 Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: KLAU ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0041*.. , e4*2001/116*0041*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 94 Daewoo Rezzo, 205/45R17 A02) bis A10) Chevrolet Rezzo 215/40R17 e4*2001/116*0041*16 1050/985 4/114,3/56,6 Typ: KLAL ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0068* Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Daewoo Evanda, 205/50R17 A01) bis A10) Chevrolet Evanda K03)K04) 215/45R17 225/45R17 e4*2001/116*0068*07 995/970 4/114,3/56,5 Typ: KLAN ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0069*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 90 Daewoo Nubira, 205/40R17 A01) bis A10) Daewoo Nubira Kombi, T84) K03)K04)K36) Daewoo Lacetti, Chevrolet Nubira, Chevrolet Nubira Kombi, Chevrolet Lacetti e4*2001/116*0069*15 1010/845(0) 4/114,3/56,5 Typ: CHIN ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0327*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 90 Chevrolet Nubira, 205/40R17 A01) bis A10) Chevrolet Nubira Kombi, K03)K04)K36) E11*2001/116*0327*02 920/950(0) 4/114,3/56,5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000478-I0-104-18~DW-4-114_3-56_5-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 18 Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000478-I0-104-18~DW-4-114_3-56_5-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 18 Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K36) An Achse 2 ist der hintere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich Radhauskante/hinterer Stoßfänger bis ca. 80 mm unterhalb Befestigungslasche zu kürzen. T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 18 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 04.10.2010 RA-000478-I0-104-18~DW-4-114_3-56_5-ET40_42R770.docx