Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 19 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R770 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R7704.08 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø76 Ø64.1 geprüfte Radlast: 625 kg bei Reifenabrollumfang: 2010 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BB1, BB2, BB3, BB9, CB3, CB7, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40832 110 Nm CB8, CC1, CC7, CC9, CD7, M12x1,5 CD9, CE1, CE2, CE7, CE8, CE9, CF1, CG4, CG7, CG8, CG9, CH2, CH5, CH6, CH7, CH8, MB6, MC2 RA-000478-I0-104-19~HO-4-114_3-64-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 19 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typen: ABE / EG-Genehmigung: CB3 F280 CB7 F312 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Honda Accord 205/45R17 A01) bis A10) K03)K04)K14) 215/40R17 K03)K04)K14) Typen: ABE / EG-Genehmigung: CB8 F714 CC9 G255 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 98 bis 110 Honda Accord Aerodeck 205/45R17 A01) bis A10) K03)K04)K14) 215/40R17 Typ: CC1 ABE / EG-Genehmigung: F985 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 98 Honda Accord Coupe 205/45R17 A01) bis A10) K03)K04)K14) 215/40R17 Typen: ABE / EG-Genehmigung: CC7 G247 CE7 e11*93/81*0020*.. CE8 e11*96/27*0024*.. CE9 e11*96/27*0025*.. CF1 e11*96/27*0026*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 116 Honda Accord Sedan 205/45R17 A01) bis A10) K03)K04)K15) RA-000478-I0-104-19~HO-4-114_3-64-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 19 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typen: ABE / EG-Genehmigung: CE1 G689 CE1 e11*93/81*0035*.. CE2 G690 CE2 e11*93/81*0036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 110 Honda Accord Aerodeck 205/45R17 A01) bis A10) K03)K04) Typen: ABE / EG-Genehmigung: CD7 e11*93/81*0005*.. CD9 e11*93/81*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 110 Honda Accord Coupe 205/45R17 A01) bis A10) K03)K04) Typen: ABE / EG-Genehmigung: BB2 F983 BB3 F984 BB1 G256 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 98 bis 136 Honda Prelude 205/45R17 A02) bis A10) 215/40R17 A01)K21)K32) Typ: BB9 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 98 Honda Prelude 205/45R17 A01) bis A10) K32) 215/40R17 Typen: ABE / EG-Genehmigung: MB6 e11*96/27*0070*.. MC2 e11*96/79*0090*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 124 Honda Civic, 205/40R17 A01) bis A10) Honda Civic Aerodeck K03)K14) RA-000478-I0-104-19~HO-4-114_3-64-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 19 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typen: ABE / EG-Genehmigung: CG7 e11*98/14*0103*.. CG8 e11*98/14*0104*.. CG9 e11*98/14*0105*.. CH2 e11*98/14*0116*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 108 Honda Accord 205/45R17 A02) bis A10) 215/40R17 Typ: CG4 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0048*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 108 Honda Accord Coupe 215/45R17 A02) bis A10) Typen: ABE / EG-Genehmigung: CH5 e11*98/14*0117*.. CH6 e11*98/14*0118*.. CH7 e11*98/14*0119*.. CH8 e11*98/14*0120*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 108 Honda Accord Hatchback 205/45R17 A02) bis A10) 215/40R17 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000478-I0-104-19~HO-4-114_3-64-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 19 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000478-I0-104-19~HO-4-114_3-64-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 19 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger- oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 200 mm vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 150 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 8 mm zu kürzen, - die Befestigungslasche zwischen Stoßfänger und Radhaus muss bis zum Schraubenkopf gekürzt werden. - Die Anlage Nr. 19 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 04.10.2010 RA-000478-I0-104-19~HO-4-114_3-64-ET40_42R770.docx