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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    1/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     42R770
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            42R7704.08
Radgröße:                                                   7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            0 Ø76 Ø64.1
geprüfte Radlast:                                            625 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2010 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
BB1, BB2, BB3, BB9, CB3, CB7, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP40832 110 Nm
CB8, CC1, CC7, CC9, CD7,      M12x1,5
CD9, CE1, CE2, CE7, CE8,
CE9, CF1, CG4, CG7, CG8,
CG9, CH2, CH5, CH6, CH7,
CH8, MB6, MC2



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    2/6                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
CB3                            F280
CB7                            F312
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110      Honda Accord            205/45R17                          A01) bis A10)
                                        K03)K04)K14)

                                         215/40R17
                                         K03)K04)K14)


Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
CB8                            F714
CC9                            G255
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 bis 110      Honda Accord Aerodeck   205/45R17                          A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)K14)
                                         215/40R17



Typ:                         CC1
ABE / EG-Genehmigung:        F985
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
98            Honda Accord Coupe         205/45R17                         A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)K14)
                                         215/40R17


Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
CC7                            G247
CE7                            e11*93/81*0020*..
CE8                            e11*96/27*0024*..
CE9                            e11*96/27*0025*..
CF1                            e11*96/27*0026*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 116      Honda Accord Sedan      205/45R17                          A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)K15)




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Nr. :                      RA-000478-I0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
CE1                            G689
CE1                            e11*93/81*0035*..
CE2                            G690
CE2                            e11*93/81*0036*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110     Honda Accord Aerodeck    205/45R17                         A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)



Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
CD7                            e11*93/81*0005*..
CD9                            e11*93/81*0034*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110     Honda Accord Coupe       205/45R17                         A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)



Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
BB2                            F983
BB3                            F984
BB1                            G256
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 bis 136      Honda Prelude           205/45R17                          A02) bis A10)

                                          215/40R17
                                          A01)K21)K32)


Typ:                         BB9
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
98            Honda Prelude            205/45R17                           A01) bis A10)
                                                                           K32)
                                          215/40R17



Typen:                          ABE / EG-Genehmigung:
MB6                             e11*96/27*0070*..
MC2                             e11*96/79*0090*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
124             Honda Civic,              205/40R17                        A01) bis A10)
                Honda Civic Aerodeck                                       K03)K14)




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
CG7                            e11*98/14*0103*..
CG8                            e11*98/14*0104*..
CG9                            e11*98/14*0105*..
CH2                            e11*98/14*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 79 bis 108     Honda Accord            205/45R17                         A02) bis A10)

                                         215/40R17



Typ:                         CG4
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
108           Honda Accord Coupe       215/45R17                          A02) bis A10)




Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
CH5                            e11*98/14*0117*..
CH6                            e11*98/14*0118*..
CH7                            e11*98/14*0119*..
CH8                            e11*98/14*0120*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 108      Honda Accord Hatchback 205/45R17                          A02) bis A10)

                                         215/40R17



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Teiletyp :                 42R770


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000478-I0-104-19~HO-4-114_3-64-ET40_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger-
     oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 200 mm vor der Radmitte bis zur
       Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
       einer Länge von ca. 150 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 8 mm zu kürzen,
     - die Befestigungslasche zwischen Stoßfänger und Radhaus muss bis zum
       Schraubenkopf gekürzt werden.

       -
Die Anlage Nr. 19 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.10.2010




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