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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               21
Seite :                    1/4                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     42R770
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            42R7704.08
Radgröße:                                                   7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                            625 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2010 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Kia Motors Corp. (ROK) bzw.Hyundai Motor Corp. (ROK)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
FC, FE, GC, GD, M-300E            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP40835 110 Nm
                                  M12x1,5




RA-000478-I0-104-21~KI-4-114_3-67-ET40_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               21
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                           GC
ABE / EG-Genehmigung:          e13*93/81*0014*.., e13*95/54*0014*.., e13*96/27*0014*.., e13*98/14*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 98    Kia Clarus ww. Kia Credos 215/40R17                                   A02) bis A10)
              (Lim. und Kombi)
                                         205/45R17
                                         A01)K15)

e13*98/14*0014*12E     Lim. 970/950 | Kombi 970/990                                4/114.3/67



Typ:                         M-300E
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0032*..
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   ggf. Auflagen
 77 bis 102   Kia Joice                205/45R17                                   A02) bis A10)

                                                      215/45R17
e9*98/14*0032*04E      1050/1100                                                   4/114.3/67



Typ:                           FC
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0121*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen,                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    ggf. Auflagen
 81           Kia Carens                 205/40R17                                 A01) bis A10)
              (bis e11*98/14*0121*06)                                              K33)

 77 bis 102            Kia Carens                     205/45R17                    A01) bis A10)
                       (ab e11*98/14*0121*07)                                      K15)

e11*98/14*0121*14E     1040/1030                                                   4/114.3/67



Typ:                         GD
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0053*.., e4*2001/116*0053*..
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   ggf. Auflagen
 100 bis 124  Kia Magentis             215/45R17                                   A01) bis A10)
                                                                                   K15)K20)S08)

e4*2001/116*0053*08E   1080/1040                                                   4/114.3/67



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
FE                                    e11*2001/116*0228*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 105             Kia Cerato              205/45R17                           A02) bis A10)

                                                      215/40R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               21
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               21
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

S08) An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu
       entfernen.
       -
Die Anlage Nr. 21 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.11.2013




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