Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-H0-104 Anlage-Nr. : 21a Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R770 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R7704.08 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø76 Ø67.1 geprüfte Radlast: 625 kg bei Reifenabrollumfang: 2010 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment CS0, DA0, EA0, Z30, Z3B, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40835 110 Nm Z30G M12x1,5 RA-000478-H0-104-21a~MI-4-114_3-67-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-H0-104 Anlage-Nr. : 21a Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: DA0 ABE / EG-Genehmigung: e4*93/81*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 103 Carisma 205/40R17 A01) bis A10) (bis NT 05) K15)K20)S04) 66 bis 73 Carisma 205/40R17 A01) bis A10) (ab NT 06, mit Serie K15)K20)S04) 185/65R14 ww. 195/60R14) 60 bis 92 Carisma 205/40R17 A01) bis A10) (ab NT 06, mit Serie K15)K20)S04) 195/60R15) 215/40R17 K19)K26) e4*93/81*0005*16E 945/875 4/114,3/67 Typ: EA0 ABE / EG-Genehmigung: e4*95/54*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 120 Mitsubishi Galant 205/45R17 A02) bis A10) (Stufenheck und Kombi) S04) 205/45R17 215/40R17 e4*95/54*0014*09 1005/920 (1025) 4/114,3/67 Typ: CS0 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0233*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 99 Mitsubishi Lancer 205/40R17 A02) bis A10) S04) 215/40R17 A01)K04) K15) 205/45R17 e1*2001/116*02330*08 930/840(910) 4/114,3/67 RA-000478-H0-104-21a~MI-4-114_3-67-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-H0-104 Anlage-Nr. : 21a Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: Z30 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0271*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 110 Colt 205/40R17 A02) bis A10) (3-türig) A01)K15)K39) S04) 215/35R17 A01)K15)K39) 50 bis 110 Colt 205/40R17 A01) bis A10) (5-türig) K15) K39)S04) 215/35R17 K15) e1*2001/116*0271*14 850/750(815) 4/114,3/67,1 Typ: Z30G ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 70 Mitsubishi Colt 205/40R17 A02) bis A10) (3-türig, LPG ) A01)K15)K39) S04) 215/35R17 A01)K15)K39) 55 bis 70 Mitsubishi Colt 205/40R17 A01) bis A10) (5-türig, LPG) K15) K39)S04) 215/35R17 K15) E11*2001/116*0335*02 735/745(810) 4/114,3/67 Typ: Z3B ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0368*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 110 Colt CZC (Cabrio) 205/40R17 A02) bis A10) A01)K15)K39) S04) 215/35R17 A01)K15)K39) e1*2001/116*0368*06 880/720(0)) 4/114,3/67,1 RA-000478-H0-104-21a~MI-4-114_3-67-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-H0-104 Anlage-Nr. : 21a Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. RA-000478-H0-104-21a~MI-4-114_3-67-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-H0-104 Anlage-Nr. : 21a Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober- kante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist so weit wie möglich nach hinten zu versetzen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K39) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffspritzschutz im Bereich der Stoßfängeroberkante bis zum Befestigungsniet auszuschneiden. Die dahinter liegende Befestigungslasche des Stoßfängers ist ebenfalls bis zum Befestigungsniet zu kürzen. S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen. Die Anlage Nr. 21a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 04.10.2010 RA-000478-H0-104-21a~MI-4-114_3-67-ET40_42R770.docx