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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               21a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      42R770
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             42R7704.08
Radgröße:                                                    7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
Lochzahl:                                                       4
Mittenlochdurchmesser:                                       76,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                             625 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2010 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :      Mitsubishi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
CS0, DA0, EA0, Z30, Z3B,          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP40835 110 Nm
Z30G                              M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               21a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                         DA0
ABE / EG-Genehmigung:        e4*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 103   Carisma                  205/40R17                            A01) bis A10)
              (bis NT 05)                                                   K15)K20)S04)

 66 bis 73             Carisma                    205/40R17                 A01) bis A10)
                       (ab NT 06, mit Serie                                 K15)K20)S04)
                       185/65R14 ww. 195/60R14)
 60 bis 92             Carisma                    205/40R17                 A01) bis A10)
                       (ab NT 06, mit Serie                                 K15)K20)S04)
                       195/60R15)                 215/40R17
                                                  K19)K26)
e4*93/81*0005*16E      945/875                                              4/114,3/67



Typ:                            EA0
ABE / EG-Genehmigung:           e4*95/54*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 120   Mitsubishi Galant           205/45R17                         A02) bis A10)
              (Stufenheck und Kombi)                                        S04)
                                          205/45R17

                                                  215/40R17

e4*95/54*0014*09       1005/920 (1025)                                      4/114,3/67



Typ:                            CS0
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0233*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 99    Mitsubishi Lancer          205/40R17                          A02) bis A10)
                                                                            S04)
                                                  215/40R17
                                                  A01)K04) K15)

                                                  205/45R17
e1*2001/116*02330*08   930/840(910)                                         4/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               21a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                         Z30
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 110   Colt                    205/40R17                           A02) bis A10)
              (3-türig)               A01)K15)K39)                        S04)

                                         215/35R17
                                         A01)K15)K39)

 50 bis 110            Colt              205/40R17                        A01) bis A10)
                       (5-türig)         K15)                             K39)S04)

                                         215/35R17
                                         K15)

e1*2001/116*0271*14    850/750(815)                                       4/114,3/67,1



Typ:                          Z30G
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 70    Mitsubishi Colt          205/40R17                          A02) bis A10)
              (3-türig, LPG )          A01)K15)K39)                       S04)

                                         215/35R17
                                         A01)K15)K39)

 55 bis 70             Mitsubishi Colt   205/40R17                        A01) bis A10)
                       (5-türig, LPG)    K15)                             K39)S04)

                                         215/35R17
                                         K15)

E11*2001/116*0335*02   735/745(810)                                       4/114,3/67



Typ:                           Z3B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0368*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 110   Colt CZC (Cabrio)         205/40R17                         A02) bis A10)
                                        A01)K15)K39)                      S04)

                                         215/35R17
                                         A01)K15)K39)

e1*2001/116*0368*06    880/720(0))                                        4/114,3/67,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               21a
Seite :                    4/5                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               21a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
     kante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
     Befestigungsschraube ist so weit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K39) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffspritzschutz im Bereich der
     Stoßfängeroberkante bis zum Befestigungsniet auszuschneiden. Die dahinter liegende
     Befestigungslasche des Stoßfängers ist ebenfalls bis zum Befestigungsniet zu kürzen.

S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.


Die Anlage Nr. 21a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.10.2010




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