Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-H0-104 Anlage-Nr. : 21c Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R770 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R7704.08 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø76 Ø67.1 geprüfte Radlast: 625 kg bei Reifenabrollumfang: 2010 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo Car Corporation, S-405 08 Gothenburg / Sweden Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment V Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40835 110 Nm M12x1,5 RA-000478-H0-104-21c~VO-4-114_3-67-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-H0-104 Anlage-Nr. : 21c Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: V ABE / EG-Genehmigung: e4*93/81*0007*.., e4*95/54*0007*.., e4*96/27*0007*.., e4*98/14*0007*.., e4*2001/116*0007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 103 Volvo S40, 205/40R17 A02) bis A10)E52) Volvo V40 S02) (Fahrzeugausführungen mit 215/40R17 EG-Genehm.-Nr. bis A01)G01) e4*95/54*0007*03) 66 bis 147 Volvo S40, 205/40R17 A02) bis A10)E53) Volvo V40 S02) (Fahrzeugausführungen mit 215/40R17 EG-Genehm.-Nr. ab e4*96/27*0007*04 bis e4*98/14*0007*12) 75 bis 147 Volvo S40, 205/40R17 A02) bis A10)E54) Volvo V40 S02) (Fahrzeugausführungen mit 215/40R17 EG-Genehm.-Nr. ab e4*98/14*0007*13, 205/45R17 entspricht ab Modelljahr 2001) e4*2001/116*0007*20 950/870 4/114,3/67,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000478-H0-104-21c~VO-4-114_3-67-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-H0-104 Anlage-Nr. : 21c Seite : 3/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen. E52) Diese Reifenzuordnung gilt nur für Fahrzeuge mit folgenden EG-Genehmigungsnrn.: e4*93/81*0007*00, e4*95/54*0007*01, e4*95/54*0007*02 und e4*95/54*0007*03 E53) Diese Reifenzuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab EG-Genehmigungsnr.: e4*96/27*0007*04. Dies sind die Fahrzeuge ab Modelljahr 1998. E54) Diese Reifenzuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab EG-Genehmigungsnr.: e4*98/14*0007*13.Dies sind die Fahrzeuge ab Modelljahr 2001. Die Anlage Nr. 21c mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 04.10.2010 RA-000478-H0-104-21c~VO-4-114_3-67-ET40_42R770.docx