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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               21c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   42R770
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          42R7704.08
Radgröße:                                                 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                          625 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2010 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo Car Corporation, S-405 08 Gothenburg / Sweden

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
V                                Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP40835 110 Nm
                                 M12x1,5




RA-000478-I0-104-21c~VO-4-114_3-67-ET40_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               21c
Seite :                    2/3                                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                                  V
ABE / EG-Genehmigung:                 e4*93/81*0007*.., e4*95/54*0007*.., e4*96/27*0007*.., e4*98/14*0007*..,
                                      e4*2001/116*0007*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 103           Volvo S40,                205/40R17                                    A02) bis A10)E52)
                      Volvo V40                                                              S02)
                      (Fahrzeugausführungen mit 215/40R17
                      EG-Genehm.-Nr. bis        A01)G01)
                      e4*95/54*0007*03)

 66 bis 147           Volvo S40,                205/40R17                                  A02) bis A10)E53)
                      Volvo V40                                                            S02)
                      (Fahrzeugausführungen mit 215/40R17
                      EG-Genehm.-Nr. ab
                      e4*96/27*0007*04 bis
                      e4*98/14*0007*12)
 75 bis 147           Volvo S40,                205/40R17                                  A02) bis A10)E54)
                      Volvo V40                                                            S02)
                      (Fahrzeugausführungen mit 215/40R17
                      EG-Genehm.-Nr. ab
                      e4*98/14*0007*13,         205/45R17
                      entspricht ab Modelljahr
                      2001)
e4*2001/116*0007*20   950/870                                                              4/114,3/67,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




RA-000478-I0-104-21c~VO-4-114_3-67-ET40_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-I0-104
Anlage-Nr. :               21c
Seite :                    3/3                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.

E52) Diese Reifenzuordnung gilt nur für Fahrzeuge mit folgenden EG-Genehmigungsnrn.:
     e4*93/81*0007*00, e4*95/54*0007*01, e4*95/54*0007*02 und e4*95/54*0007*03

E53) Diese Reifenzuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab EG-Genehmigungsnr.:
     e4*96/27*0007*04. Dies sind die Fahrzeuge ab Modelljahr 1998.

E54) Diese Reifenzuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab EG-Genehmigungsnr.:
     e4*98/14*0007*13.Dies sind die Fahrzeuge ab Modelljahr 2001.


Die Anlage Nr. 21c mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.10.2010




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