Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R770 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R7705.05 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3 geprüfte Radlast: 755 kg bei Reifenabrollumfang: 2185 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ford Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment B4Y, B5Y, BA7, BA7-LPG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 110 Nm BWY, DA3, DA3-CNG, DA3- M12x1,5 LPG, DA3-RS, DB3, DM2, DM2- CNG, DM2-LPG, DXA, DYB PH2, PJ2, PT2, PU2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 120 Nm M12x1,5 WA6 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50520 125 Nm M14x1,5 RA-000478-C0-104-39~FO-5-108-63_3-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: B4Y ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0154*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Mondeo (4-türer) 205/50R17 A02) bis A10)E42) S01) 215/45R17 225/45R17 A01)K03)K04)K35)K36) 66 bis 166 Mondeo 205/50R17 M+S A02) bis A10) (4-türer, S01) Fahrzeugausführungen mit 215/45R17 M+S Sommerbereifung nur 18Zoll) e1*98/14*0154*17E 1175/1015 (1085) 5/108/63,3 Typ: B5Y ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0155*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Mondeo (5-türer) 205/50R17 A02) bis A10)E42) S01) 215/45R17 225/45R17 A01)K03)K04)K35)K36) 66 bis 166 Mondeo 205/50R17 M+S A02) bis A10) (5-türer, S01) Fahrzeugausführungen mit 215/45R17 M+S Sommerbereifung nur 18Zoll) e1*98/14*0155*17E 1175/1020 (1090) 5/108/63,3 Typ: BWY ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0156*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Mondeo 205/50R17 A02) bis A10)E42) (Kombi) S01) 215/45R17 225/45R17 A01)K03)K04)K35)K36) 66 bis 166 Mondeo 205/50R17 M+S A02) bis A10) (Kombi, S01) Fahrzeugausführungen mit 215/45R17 M+S Sommerbereifung nur 18Zoll) e1*98/14*0156*17E 1200/1150(1220) 5/108/63,3 RA-000478-C0-104-39~FO-5-108-63_3-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: PH2 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Tourneo Connect 205/50R17 A01) bis A10) K03)K04)S01) e1*2001/116*0206*15 1000-1070/1190-1340(-) 5/108/63,3 Typ: PJ2 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0207*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Tourneo Connect 205/50R17 A01) bis A10) K03)K04)S01) e1*2001/116*0207*15 1070-1130/1250-1290(-) 5/108/63,3 Typ: PT2 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0271*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 81 Transit Tourneo Connect 205/50R17 A01) bis A10) K03)K04)S01) e1*2007/46*0271*02 1050-1070/1110-1340(1330) 5/108/63,3 Typ: PU2 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Tourneo Connect 205/50R17 A01) bis A10) K03)K04)S01) e1*2007/46*0272*02 1130/1270-1290(1330) 5/108/63,3 Typ: PT2 ABE / EG-Genehmigung: L071 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Transit Connect, 205/50R17 A01) bis A10) Tourneo Connect K03)K04)S01) L071 NT12E 1050-1070/1120-1290(-) 5/108/63,3 Typ: PU2 ABE / EG-Genehmigung: L072 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Transit Connect, 205/50R17 A01) bis A10) Tourneo Connect K03)K04)S01) L072 NT12E 1050-1130/1170-1290(-) 5/108/63,3 RA-000478-C0-104-39~FO-5-108-63_3-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: DM2 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 107 Focus C-Max 205/50R17 A02) bis A10)E42) A93) S01) 215/45R17 A01)K03) 225/45R17 A01)K03)K04)K57) 74 bis 107 Focus C-Max 205/50R17 M+S A02) bis A10) (Fahrzeugausführungen A93) S01) mit Sommerbereifung nur 18Zoll) 215/45R17 M+S A01)K03) 225/45R17 M+S A01)K03)K04)K57) 100 bis 147 Kuga 215/60R17 A02) bis A10) A93) S01) 225/55R17 A93) 225/60R17 A93) 235/55R17 A93) 245/50R17 A01)A93)K03) 245/55R17 A01)K03) 255/50R17 A01)K03)K04) e13*2001/116*0109*28 C-Max1115/1070(1100), Kuga1160/1115(1210) 5/108/63,3 RA-000478-C0-104-39~FO-5-108-63_3-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: DM2-CNG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 107 Focus C-Max CNG 205/50R17 A02) bis A10) A93) S01) 215/45R17 A01)K03) 225/45R17 A01)K03)K04)K57) e13*2001/116*1018*03E 1005/1025 5/108/63,3 Typ: DM2-LPG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1000*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 107 Focus C-Max LPG 205/50R17 A02) bis A10) A93) S01) 215/45R17 A01)K03) 225/45R17 A01)K03)K04)K57) e13*2001/116*1000*05E 1005/1025 5/108/63,3 Typ: DA3 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 107 Focus 205/50R17 A02) bis A10) (3- und 5-türig, Kombi) S01) 215/45R17 225/45R17 A01)K03)K04)K61)K62) 166 Focus ST 205/50R17 M+S A02) bis A10) S01) 215/45R17 M+S 225/45R17 M+S A01)K03)K04)K61)K62) 224 Focus RS 205/50R17 M+S A02) bis A10) 215/50R17 M+S 225/45R17 M+S e13*2001/116*0144*20E 1070/1090(1120) 5/108/63,3 RA-000478-C0-104-39~FO-5-108-63_3-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: DA3-RS ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 224 bis 257 Focus RS 205/50R17 M+S A02) bis A10) E05) 215/50R17 M+S 225/45R17 M+S e13*2001/116*1010*05E 1040/920(0) 5/108/63,3 Typ: DA3-CNG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 107 Focus Erdgas 205/50R17 A02) bis A10) (Lim. 3-türig) S01) 215/45R17 225/45R17 A01)K03)K04)K61)K62) e13*2001/116*1017*03E 985/1000(0) 5/108/63,3 Typ: DA3-LPG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0999*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 107 Focus LPG 205/50R17 A02) bis A10) ( 3-, 4-, 5-türig) S01) 215/45R17 225/45R17 A01)K03)K04)K61)K62) e13*2001/116*0999*05E 985/1040(1115) 5/108/63,3 Typ: DB3 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0157*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 107 Focus 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Stufenheck, S01) Cabriolet) 215/45R17 225/45R17 A01)K03)K04)K61)K62) e13*2001/116*0157*17E 1070/1065(1140) 5/108/63,3 RA-000478-C0-104-39~FO-5-108-63_3-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: WA6 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0185*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Galaxy, 215/55R17 A02) bis A10) S-Max S01) 225/50R17 A01)K03) 235/50R17 A01)K01)K04)K38) 245/50R17 A01)K01)K04)K38) e13*2001/116*0185*14 1300/1385 (1410) 5/108/63,3 Typ: BA7 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Mondeo 205/50R17 A02) bis A10) (4- und 5-türer, Kombi) E50) S01) 215/45R17 215/50R17 225/45R17 A01)K04) e13*2001/116*0249*14 1215/1220(1300) 5/108/63,3 Typ: BA7-LPG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 107 Mondeo LPG 205/50R17 A02) bis A10) (4- und 5-türer, Kombi) E50) S01) 215/45R17 215/50R17 225/45R17 A01)K04) e13*2001/116*1015*06 1060/1180(1300) 5/108/63,3 RA-000478-C0-104-39~FO-5-108-63_3-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: DXA ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 134 C-Max, Grand C-Max 205/50R17 A01) bis A10) K03) 215/50R17 K04) 225/45R17 K04) e13*2007/46*1103*04 1175/1250(1325) 5/108/63,3 Typ: DYB ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1138*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 134 Focus 4-, 5-türer, Kombi 205/50R17 A02) bis A10) 205/55R17 A01)G01) 215/50R17 A01)K03) 225/45R17 e13*2007/46*1138*02 1100/1025(1135) 5/108/63,3 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000478-C0-104-39~FO-5-108-63_3-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 18 - Zoll - Sommerbereifungen ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E50) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. RA-000478-C0-104-39~FO-5-108-63_3-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K35) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsklammer ist nach hinten zu versetzen. K36) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante und hinterer Türkante eng an das Radhaus anzulegen. K38) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen. K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit dem Radhaus zu verkleben, - der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des Filzinnenkotflügels) ist um ca. 8 mm zu kürzen, - der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu kürzen. K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm zu kürzen. K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen. RA-000478-C0-104-39~FO-5-108-63_3-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 39 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 28.09.2011 RA-000478-C0-104-39~FO-5-108-63_3-ET40_42R770.docx