Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R770 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R7705.05 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3 geprüfte Radlast: 755 kg bei Reifenabrollumfang: 2185 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ford Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment B4Y, B5Y, BA7, BA7-LPG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 110 Nm BWY, DA3, DA3-CNG, DA3- M12x1,5 LPG, DA3-RS, DB3, DM2, DM2- CNG, DM2-LPG, DXA, DXA- LPG, DYB, DYB-LPG PH2, PJ2, PT2, PU2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 120 Nm M12x1,5 WA6 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50520 125 Nm M14x1,5 RA-000478-D0-104-39~FO-5-108-63_3-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: B4Y ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0154*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Mondeo (4-türer) 205/50R17 A02) bis A10)E42) S01) 215/45R17 225/45R17 A01)K03)K04)K35)K36) 66 bis 166 Mondeo 205/50R17 M+S A02) bis A10) (4-türer, S01) Fahrzeugausführungen mit 215/45R17 M+S Sommerbereifung nur 18Zoll) e1*98/14*0154*17E 1175/1015 (1085) 5/108/63,3 Typ: B5Y ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0155*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Mondeo (5-türer) 205/50R17 A02) bis A10)E42) S01) 215/45R17 225/45R17 A01)K03)K04)K35)K36) 66 bis 166 Mondeo 205/50R17 M+S A02) bis A10) (5-türer, S01) Fahrzeugausführungen mit 215/45R17 M+S Sommerbereifung nur 18Zoll) e1*98/14*0155*17E 1175/1020 (1090) 5/108/63,3 Typ: BWY ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0156*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Mondeo 205/50R17 A02) bis A10)E42) (Kombi) S01) 215/45R17 225/45R17 A01)K03)K04)K35)K36) 66 bis 166 Mondeo 205/50R17 M+S A02) bis A10) (Kombi, S01) Fahrzeugausführungen mit 215/45R17 M+S Sommerbereifung nur 18Zoll) e1*98/14*0156*17E 1200/1150(1220) 5/108/63,3 RA-000478-D0-104-39~FO-5-108-63_3-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: PH2 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Tourneo Connect 205/50R17 A01) bis A10) K03)K04)S01) e1*2001/116*0206*15 1000-1070/1190-1340(-) 5/108/63,3 Typ: PJ2 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0207*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Tourneo Connect 205/50R17 A01) bis A10) K03)K04)S01) e1*2001/116*0207*15 1070-1130/1250-1290(-) 5/108/63,3 Typ: PT2 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0271*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 81 Transit Tourneo Connect 205/50R17 A01) bis A10) K03)K04)S01) e1*2007/46*0271*02 1050-1070/1110-1340(1330) 5/108/63,3 Typ: PU2 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Tourneo Connect 205/50R17 A01) bis A10) K03)K04)S01) e1*2007/46*0272*02 1130/1270-1290(1330) 5/108/63,3 Typ: PT2 ABE / EG-Genehmigung: L071 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Transit Connect, 205/50R17 A01) bis A10) Tourneo Connect K03)K04)S01) L071 NT12E 1050-1070/1120-1290(-) 5/108/63,3 Typ: PU2 ABE / EG-Genehmigung: L072 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Transit Connect, 205/50R17 A01) bis A10) Tourneo Connect K03)K04)S01) L072 NT12E 1050-1130/1170-1290(-) 5/108/63,3 RA-000478-D0-104-39~FO-5-108-63_3-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM2 e13*2001/116*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 147 Ford Kuga 215/55R17 A02) bis A10) N225) S01) 215/60R17 N225) 225/55R17 N235) 225/60R17 N235) 235/50R17 235/55R17 245/50R17 A01)K03) 245/55R17 A01)K03) 255/50R17 A01)K03)K04) Typ: DM2 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 107 Focus C-Max 205/50R17 A02) bis A10)E42) A93) S01) 215/45R17 A01)K03) 225/45R17 A01)K03)K04)K57) 74 bis 107 Focus C-Max 205/50R17 M+S A02) bis A10) (Fahrzeugausführungen A93) S01) mit Sommerbereifung nur 18Zoll) 215/45R17 M+S A01)K03) 225/45R17 M+S A01)K03)K04)K57) e13*2001/116*0109*28 C-Max1115/1070(1100), Kuga1160/1115(1210) 5/108/63,3 RA-000478-D0-104-39~FO-5-108-63_3-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: DM2-CNG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 107 Focus C-Max CNG 205/50R17 A02) bis A10) A93) S01) 215/45R17 A01)K03) 225/45R17 A01)K03)K04)K57) e13*2001/116*1018*03E 1005/1025 5/108/63,3 Typ: DM2-LPG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1000*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 107 Focus C-Max LPG 205/50R17 A02) bis A10) A93) S01) 215/45R17 A01)K03) 225/45R17 A01)K03)K04)K57) e13*2001/116*1000*05E 1005/1025 5/108/63,3 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DA3 e13*2001/116*0144*.. DA3-CNG e13*2001/116*1017*.. DA3-LPG e13*2001/116*0999*.. DB3 e13*2001/116*0157*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 107 Ford Focus 205/45R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) ER1) S01) 205/50R17 215/45R17 225/45R17 RA-000478-D0-104-39~FO-5-108-63_3-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DA3 e13*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 166 Ford Focus ST 205/45R17 M+S A02) bis A10) S01) 205/50R17 M+S 215/45R17 M+S 225/45R17 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DA3 e13*2001/116*0144*.. DA3-RS e13*2001/116*1010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 224 bis 257 Ford Focus RS 205/50R17 M+S A02) bis A10) W215) 215/50R17 M+S 225/45R17 M+S Typ: WA6 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0185*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Galaxy, 215/55R17 A02) bis A10) S-Max S01) 225/50R17 A01)K03) 235/50R17 A01)K01)K04)K38) 245/50R17 A01)K01)K04)K38) e13*2001/116*0185*16 1300/1385 (1410) 5/108/63,3 RA-000478-D0-104-39~FO-5-108-63_3-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BA7 e13*2001/116*0249*.. BA7-LPG e13*2001/116*1015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Ford Mondeo 205/50R17 A02) bis A10) A93)N215) E52)S01) 215/45R17 215/50R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DXA e13*2007/46*1103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 92 Ford C-Max, Grand C-Max 205/50R17 A02) bis A10) (Serie nur 205/55R16) A01)K03) S01) 215/45R17 A93a)T91) 215/50R17 A01)G01)K03)K04) 225/45R17 A01)K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DXA e13*2007/46*1103*.. DXA-LPG e13*2007/46*1288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford C-Max, Grand C-Max 205/50R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit Serie A01)K03)N215) S01) nicht nur 205/55R16) 215/45R17 A93a)T91) 215/50R17 A01)K03)K04) 225/45R17 A01)K03) RA-000478-D0-104-39~FO-5-108-63_3-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DYB e13*2007/46*1138*.. DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford Focus 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) N215) S01) 205/55R17 A01)G01)N215) 215/45R17 A93) 215/50R17 A01)K03) 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DYB e13*2007/46*1138*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 Ford Focus ST 215/45R17 M+S A02) bis A10) A93) 215/50R17 M+S A01)K03) 225/45R17 M+S Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000478-D0-104-39~FO-5-108-63_3-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 18-Zoll- Sommerbereifungen ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind gerüstet sind. RA-000478-D0-104-39~FO-5-108-63_3-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008. Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1120 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K35) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsklammer ist nach hinten zu versetzen. K36) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante und hinterer Türkante eng an das Radhaus anzulegen. K38) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen. RA-000478-D0-104-39~FO-5-108-63_3-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit dem Radhaus zu verkleben, - der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des Filzinnenkotflügels) ist um ca. 8 mm zu kürzen, - der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu kürzen, N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 39 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 22.11.2012 RA-000478-D0-104-39~FO-5-108-63_3-ET40_42R770.docx