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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-H0-104
Anlage-Nr. :               38
Seite :                    1/7                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     42R770
Art des Rades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            42R7705.05
Radgröße:                                                   7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                            755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2185 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) bzw. Matra (F)




RA-000478-H0-104-38~RE-5-108-60-ET40_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-H0-104
Anlage-Nr. :               38
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) FW                      Beschreibung der Befestigungsteile   Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
G, M, JM, W, FW                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde        ZP50573 120 Nm
                                        M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
J                                       bis Modelljahr 08/2002                 ZP50573 120 Nm
                                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                        M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                                        ab Modelljahr 09/2002                  ZP50564 140 Nm
                                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                        M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
JE, K, DE                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde        ZP50564 140 Nm
                                        M14x1,5, Schaftlänge 30 mm


Typ:                          DE
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Rad-/Reifengrößen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 152   Renault Avantime         225/50R17                            A01) bis A10)
                                                                             K03)
e2*98/14*0247*03E   1320/1250                                                5/108/60



Typ:                         JE
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0084*.. , e2*98/14*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Rad-/Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 103   Renault Espace 1.9Tdi,   205/50R17                             A02) bis A10)
              Renault Espace 2.0                                             S04)
                                       215/45R17

                                            215/50R17

                                            225/45R17

 81 bis 95          Renault Espace 2.2 TD   205/50R17                        A02) bis A10)
                                                                             S04)
                                            215/50R17

 123 bis 140        Renault Espace V6       225/45R17                        A02) bis A10)
                                                                             S04)
                                            225/50R17
                                            A01)K85)
e2*93/81*0084*05    1340/1270(1320)                                          5/108/60
e2*98/14*0084*09E




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-H0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                          G
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 152    Laguna Limousine,        205/50R17                          A02) bis A10)
               Laguna Grand Tour        A93)

                                          205/50R17
                                          A93)

                                          215/45R17

                                          225/45R17
                                          A01)K15)
e2*98/14*0206*39E    1190/1110(0)                                          5/108/60



Typ:                           J
ABE / EG-Genehmigung:          e2*98/14*0263*.., e2*98/14D0263*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 177   Renault VelSatis           225/55R17                         A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)
                                          235/50R17

                                          245/50R17
e1*98/14D0263*28     1370 / 1370 (0)                                       5/108/60



Typ:                         K
ABE / EG-Genehmigung:        e2*98/14*0265*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 177   Renault Espace           225/55R17                           A02) bis A10)
                                       E07)

                                          225/55R17 M+S
E2*98/14*0265*40     1420 / 1410 (-)                                       5/108/60



Typ:                          K
ABE / EG-Genehmigung:         e2*2007/46*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Rad-/Reifengrößen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 127    Renault Espace          225/55R17                           A02) bis A10)
                                       E07)

                                          225/55R17 M+S
e2*2007/46*0009*10   1420/1410                                             5/108/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-H0-104
Anlage-Nr. :               38
Seite :                    4/7                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Renault Megane             205/45R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Cabrio)
                                           205/50R17

                                           215/45R17

                                           225/45R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Renault Megane Break     205/45R17                           A02) bis A10)
                (Kombi)
                                         205/50R17

                                           215/45R17

                                           225/45R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e2*2001/116*0274*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 110      Renault Megane Scenic, 205/50R17                             A02) bis A10)
                Megane Grand Scenic
                                        205/55R17

                                           215/50R17

                                           225/45R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-H0-104
Anlage-Nr. :               38
Seite :                    5/7                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FW                             N196
W                              e2*2001/116*0364*..
W                              e2*2007/46*0006*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 84       Renault Kangoo          205/50R17                         A02) bis A10)
                                        A01) K04)

                                         215/45R17
                                         A01) G6D)K04) T91)

                                         225/45R17
                                         A01) K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.


RA-000478-H0-104-38~RE-5-108-60-ET40_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-H0-104
Anlage-Nr. :               38
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000478-H0-104-38~RE-5-108-60-ET40_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-H0-104
Anlage-Nr. :               38
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K85) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
        seitlichen Stoßleiste auf eine Restbreite von 7 mm zu kürzen,
     - im Bereich der Stoßfängeroberkante ist der Kunststoffhalter zwischen hinteren
        Stoßfänger und Radhaus bis zum Niet zu kürzen,
     - im Bereich der seitlichen Stoßleiste ist das im Radhaus befindliche U-Profil um ca. 5
        mm zu kürzen.

S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 38 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.11.2013




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