Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 42b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R770
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R7705.060
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 110 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2185 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel (D)
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Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 42b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A-H, A-H/NB, A-H/Monocab, A- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS5X3056 110 Nm
H/C, A-H/Monocab-CNG, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
A-H/SW, A-H/Van,Calibra-A,
Corsa-C, GMIG, J96,
J96/KOMBI,
Omega-A, Omega-A-Caravan,
Omega-B, Omega-B-Caravan,
S-D, S-D Monocab B,
S-D Monocab B/V, Senator-B,
T98, T98/Kombi, T98/Monocab,
T98/NB, T98/Monocab/CNG,
T98/Z16XE, T98C, V94,
V94/Kombi, Vectra/Car ww.
Vectra, Vectra/Lim, Vectra/SW,
Vectra-A, Vectra-A-CC,
Vectra-A-X, X01Monocab,
Z02/Z18XE, Z-C, Z-C/S, Z-
C/SW, A-H/Monocab/V
Typ: Omega-A
ABE / EG-Genehmigung: E284; E284/1; E284/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 110 Omega 215/45R17 A02) bis A10)
115 bis 150 Omega 3000 225/45R17
E284/2/NT5E 1000/1015 5/110/65,1
Typ: Omega-A-Caravan
ABE / EG-Genehmigung: E285 ; E285/1 ; E285/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 110 Omega-Caravan 225/45R17 A02) bis A10)
110 bis 147 Omega 3000,
Caravan 3.0i
E285/2 Bis NT05 1000/1175 5/110/65
Typ: Senator-B
ABE / EG-Genehmigung: E478; E478/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Senator, 225/45R17 A02) bis A10)
Senator CD
E478/1/NT07E 965/1045 5/110/65
1000/1065
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Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 42b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: Calibra-A
ABE / EG-Genehmigung: F406
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 Calibra V6 215/40R17 A01) bis A10)
K13)K22)
150 Calibra Turbo 4x4
F406/NT15E 940/880 5/110/65
Typ: Vectra-A
ABE / EG-Genehmigung: E947/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 Vectra V6 205/45R17 A01) bis A10)
K03a)K13)K16)K22)
205/40R17
215/40R17
E947/1/NT10E 995/840 5/110/65
Typ: Vectra-A-CC
ABE / EG-Genehmigung: E948/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 Vectra V6 205/45R17 A01) bis A10)
K03a)K13)K16)K22)
205/40R17
215/40R17
E948/1/NT10E 995/840 5/110/65
Typ: Vectra-A-X
ABE / EG-Genehmigung: E951/1 ab NT02
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 Vectra Turbo (4x4) 205/45R17 A01) bis A10)
K03a)K13)K16)K22)
215/40R17
E951/1/NT07E 970/930 5/110/65
Typ: Omega-B
ABE / EG-Genehmigung: G684
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 125 Omega 225/45R17 A02) bis A10)A90)
155 Omega MV6
G684/NT07E 1035/1110 5/110/65,1
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Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 42b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: V94
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0077*.. , e1*98/14*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 160 Omega-B 225/45R17 A02) bis A10)A90)
/e1*96/14*0077*14E 1080/1155(1205) 5/110/65,1
Typ: Omega-B-Caravan
ABE / EG-Genehmigung: G685
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155 Omega 225/45R17 A02) bis A10)A90)
G685/NT07E 1035/1230 5/110/65,1
Typ: V94/Kombi
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0078*.. , e1*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 160 Omega-B-Caravan 225/45R17 A02) bis A10)A90)
e1*98/14*0078*14E 1080/1290(1325) 5/110/65,1
Typ: J96
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0030*.. , e1*95/54*0030*.. , e1*98/14*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 Opel Vectra-B, 205/45R17 A02) bis A10)
Opel Vectra B-CC
215/45R17
A01)K15)K18)
e1*98/140030*17E 1055/945(1000) 5/110/65
Typ: J96/KOMBI
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0044*.. , e1*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 125 Opel Vectra-B-Caravan 205/45R17 A02) bis A10)
215/45R17
A01)K15)K18)
e1*98/140044*13E 1055/1025(1080) 5/110/65
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Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 42b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: T98
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0086*.. , e1*98/14*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 147 Astra-G-CC (5-Loch) 205/45R17 A02) bis A10)
E04)E47)
215/40R17
A01)K15)K43)
e1*98/14*0086*23E 1035/820 (895) 5/110/65
Typ: T98/Kombi
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0087*.. , e1*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 147 Astra-G-Caravan (5-Loch) 205/45R17 A02) bis A10)
215/40R17
A01)K15)
e1*98/14*0087*22E 1035/895 (970) 5/110/65
Typ: T98/NB
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0101*.. , e1*98/14*0101*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 108 Opel Astra-G 205/45R17 A02) bis A10)
(Stufenheck 4-türig, 5-Loch)
215/40R17
A01)K15)K43)
e1*98/14*0101*19E 1035/820 (895) 5/110/65
Typ: T98/Monocab
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 147 Zafira-A 205/45R17 A01) bis A10)
ER1) K03)K49)
215/40R17
G01)K04)K50)
215/45R17
K04)K50)
e1*98/14*0110*18E 1075/1055 (1130) 5/110/65
Typ: T98/Monocab/CNG
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 Zafira-A-CNG 215/45R17 A01) bis A10)
K03)K04)K49)K50)
e1*98/14*0200*06E 960/1165 (1230) 5/110/65
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Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 42b
Seite : 6 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: T98C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147 Astra-G-Coupe, 205/45R17 A02) bis A10)
Astra-G-Cabrio
215/40R17
A01)K15)K43)
E1*98/14*0132*15E 1040/845(905) 5/110/65
Typ: T98/Z16XE
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0209*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 Astra-G Dual Fuel 205/45R17 A02) bis A10)
215/40R17
A01)K15)K43)
e11*2001/116*0209*01E 875/885 (960) 5/110/65
Typ: Vectra/Lim
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0187*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 155 Vectra-C, 215/50R17 A02) bis A10)
Vectra-C-CC
225/45R17
e1*98/14*0187*10E 1190/980(1030) 5/110/65
Typ: Vectra/Car ww. Vectra
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0214*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 155 Vectra-C – Signum, 215/50R17 A02) bis A10)
Signum
225/45R17
e1*2001/116*0214*05E 1230/1080(1080) 5/110/65
Typ: Vectra/SW
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0238*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 155 Vectra-C-Station Wagon 215/50R17 A02) bis A10)
225/45R17
e1*2001/116*0238*03E 1205/1140(1180) 5/110/65
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Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 42b
Seite : 7 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: Z-C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0290*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 184 Vectra-C 215/50R17 A02) bis A10)
225/45R17
188 bis 206 Vectra-C 215/50R17 M+S A02) bis A10)
E05)
225/45R17
e1*2001/116*0290*07E 1190/985(1035) 5/110/65
Typ: Z-C/S
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 184 Signum 215/50R17 A02) bis A10)
225/45R17
e1*2001/116*0291*07E 1230/1080(1090) 5/110/65
Typ: Z-C/SW
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0292*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 184 Vectra-C-Station Wagon 215/50R17 A02) bis A10)
225/45R17
188 bis 206 Vectra-C-Station Wagon 215/50R17 M+S A02) bis A10)
E05)
225/45R17 M+S
e1*2001/116*0292*08 1180/1165(1215) 5/110/65
Typ: Z02/Z18XE
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0214*..; e11*2001/116*0235*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 Vectra-C DUAL-FUEL 215/50R17 A02) bis A10)
225/45R17
E11*2001/116*0235*01E 980/980 (1030) 5/110/65
Typ: Corsa-C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0148*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 Corsa C (5-Loch) 205/40R17 A01) bis A10)
G01)K60)
e1*98/14*0148*12E 900/760(805) 5/110/65
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Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 42b
Seite : 8 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: X01Monocab
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 ; 92 Meriva-A (5-Loch ) 205/45R17 A01) bis A10)
K03)K04)K67)
215/40R17
132 Meriva-A OPC 205/45R17
215/40R17
e1*2001/116*0215*17 1065/950(975) 5/110/65
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H e1*2001/116*0261*..
A-H e1*2007/46*0344*..
A-H e11*2001/116*0246*..
A-H e11*2001/116*0247*..
A-H/C e4*2001/116*0094*..
A-H/NB e1*2001/116*0454*..
A-H/NB e1*2007/46*0340*..
A-H/SW e1*2001/116*0293*..
A-H/SW e1*2007/46*0341*..
A-H/Van e1*2007/46*0576*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 147 Opel Astra 205/45R17 A02) bis A10)
(Limousine 3- u. 5-türig, A93)
Kombi, Cabrio; 5-Loch)
205/50R17
215/45R17
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/C e4*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
177 Opel Astra OPC 205/45R17 M+S A02) bis A10)
A93)
205/50R17 M+S
225/45R17
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 42b
Seite : 9 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/MONOCAB e1*2001/116*0325*..
A-H/MONOCAB e1*2007/46*0497*..
A-H/Monocab/V e1*2007/46*0595*..
A-H/Monocab-CNG e1*2001/116*0378*..
GMIG e50*2001/116*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 177 Opel Zafira 205/50R17 A02) bis A10)
N215)
215/45R17
N225)
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96 Opel Corsa D 205/45R17 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 185/..) 215/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141 Opel Corsa D 205/45R17 M+S A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 195/..) 215/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 Opel Corsa D OPC 205/45R17 M+S A02) bis A10)
(Nürburgring Edition) EF0)
215/40R17 M+S
215/45R17 M+S
A01)G01)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 42b
Seite : 10 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D Monocab B e4*2007/46*0165*..
S-D Monocab B/V e4*2007/46*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103 Opel Meriva 205/45R17 A02) bis A10)
A93)T88)
205/50R17
215/45R17
A93a)
225/45R17
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
RA-000478-F0-104-42b~OP-5-110-65-ET40_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 42b
Seite : 11 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E47) Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fz.-Ausführungen, bei denen als (Sommer-)
Bereifungsgröße nur 215/40R17 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges genehmigt ist.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
RA-000478-F0-104-42b~OP-5-110-65-ET40_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 42b
Seite : 12 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1120 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 42b
Seite : 13 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist von der seitlichen
Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante komplett zu kürzen,
- die Befestigungsmuttern der Kunststoffverbreiterung sind auf eine Resthöhe von 3 mm
und die herausragenden Schraubenspitzen so zu kürzen, dass sie nicht herausragen,
- der Kunststoffspritzschutz im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden,
- die ins Radhaus ragende Blechkante der Tür ist ab der Hinterkante auf einer Länge
von ca. 70 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 8 mm zu kürzen. Die
aufgesteckte Kunststoffkante ist entsprechend nachzuarbeiten.
K50) An Achse 2 ist das Radhaus im Bereich von der hinteren Türkante bis ca. 70 mm nach
vorne aufzuweiten.
K60) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragenden Kanten der Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom
Schweller bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5
mm zu kürzen,
- die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers sind ab der
Stoßfängeroberkante ca. 160 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu
kürzen,
- die ins Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der
Kunststoffverbreiterungen sind bis auf Höhe der Befestigungsmuttern zu kürzen,
- die Radhausblechkanten des Radausschnitts (hinter den
Kunststoffverbreiterungsschalen) sind um ca. 10 mm nach außen aufzuweiten,
- das Radhaus ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte aufzuweiten.
K67) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante auf
einer Länge von ca. 120 mm auf eine Restbreite von max. 15 mm (unmittelbar bis an
den Schraubenkopf) zu kürzen,
- die dahinter liegende Blechkante ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett
nach außen zu treiben,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 120 mm unterhalb der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000478-F0-104-42b~OP-5-110-65-ET40_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-F0-104
Anlage-Nr. : 42b
Seite : 14 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 42b mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 08.01.2015
RA-000478-F0-104-42b~OP-5-110-65-ET40_42R770.docx