Gutachten 366-0175-04-MURD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821 ANLAGE: 43 Radtyp: 42R770 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 12 Fahrzeughersteller : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 5.060 42R7705.060 ohne 65,1 755 2185 12//03 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 194 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 26,5 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 939 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 205/50R17 93 12M Alfa 159 215/50R17 91 12A (Limousine); 225/45R17 91 12M 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 136 215/50R17 91W 12A 51A; 573; 71E; 721; 215/55R17 94 12A 725; 729; 73C; 74A; 225/45R17 91W 12M 74H; 76R; 76U; AA0; 225/50R17 12T; 51G FGC 939 e3*2001/116*0212*.. 120 - 147 215/50R17 95W 12A; 51J Alfa Brera (Coupe); 215/55R17 94W 12A; 51J Alfa Spider 225/45R17 94W 12M (Cabrio); 225/50R17 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 76R; 76U; AA0; FGC 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 205/50R17 93 12M Alfa 159 Sportwagon 215/50R17 91 12A (Kombi); 225/45R17 91 12M 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 136 215/50R17 91W 12A 51A; 573; 71E; 721; 215/55R17 94 12A 725; 729; 73C; 74A; 225/45R17 91W 12M 74H; 76R; 76U; AA0; 225/50R17 12T; 51G FGC Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 147 215/50R17 51G 12A; 51A; 71E; 721; 225/45R17 90W 725; 729; 73C; 74A; 74H Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0175-04-MURD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821 ANLAGE: 43 Radtyp: 42R770 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 12 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ASTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e1*2001/116*0261*.. 55 - 132 215/45R17 87 11A; 368 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 147 215/45R17 51G 12K; 51A; 71E; 721; 225/45R17 90 11A; 367 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 92 215/45R17 87 11A; 368 Cabrio; Coupe; 55 - 147 215/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 367 12K; 51A; 71E; 721; 55 - 177 225/45R17 51G 725; 729; 73C; 74A 177 205/50R17 51G; 52J 215/45R17 87H 52J M+S A-H/C e4*2001/116*0094*.. 177 205/50R17 12T; 51G; 52J Nur Astra OPC; 215/45R17 87H 12N; 52J Coupe; M+S 225/45R17 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: ASTRA KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/SW e1*2001/116*0293*.. 55 - 132 215/45R17 87 11A; 368 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 147 215/45R17 51G 12K; 51A; 71E; 721; 225/45R17 90 11A; 367 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98 e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; Limousine; e1*98/14*0086*.. 24M Stufenheck; T98/NB e1*97/27*0101*.., 62 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; Schrägheck; e1*98/14*0101*.. 5EA 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 12A; 51A; 71E; 721; 24M; 5DW 725; 729; 73C; 74A; 141 - 147 215/40R17 10N; 11A; 21B; 22B; 22L; 915 24C; 24M; 51G T98/CNG e1*2001/116*0216*.. 55 - 147 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi; T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0087*.. 60 - 108 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71E; 721; 62 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 24J; 5EA 725; 729; 73C; 74A; 215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 24C; 915 24M; 5DW 141 - 147 215/40R17 10N; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 51G Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0175-04-MURD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821 ANLAGE: 43 Radtyp: 42R770 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 12 Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; 5EA Cabrio; Coupe; 205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; 5EA 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 5DW 12A; 51A; 71E; 721; 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L 725; 729; 73C; 74A 140 - 147 215/40R17 11A; 21B; 22B; 22L; 51G Verkaufsbezeichnung: CALIBRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CALIBRA- F406 125 215/45R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; A 22G; 24C; 24M 12A; 51A; 71E; 721; 125 - 150 215/40R17 QE8; 11A; 21B; 21J; 22B; 725; 729; 73C; 74A 22F; 22G; 24C; 24M 215/45R17 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 22G; 24C; 24M; 631 Verkaufsbezeichnung: COMBO-C Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen COMBO-C e1*98/14*0179*.. 71 - 74 205/45R17 88 11A; 21P; 21S; 22P 5-Loch Radanschluss; COMBO-C- e1*2001/116*0327*.. 10B; 11B; 11G; 11H; CNG 12A; 51A; 71E; 721; COMBO-C- K886 725; 729; 73C; 74A VAN COMBO-C- L620 VAN-CNG Verkaufsbezeichnung: CORSA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e1*2001/116*0379*.. 92 205/45R17 84 QF0; 51J 2-türig; 4-türig; 92 - 110 215/40R17 87 QF0 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 51G 12A; 51A; 71E; 721; 215/45R17 87 QF0 725; 729; 73C; 74A S-D e1*2001/116*0379*.. 141 215/40R17 87 2-türig; 4-türig; 215/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A S-D e1*2001/116*0379*.. 141 215/45R17 51G Nur Opel Corsa OPC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CORSA-C Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CORSA-C e1*98/14*0148*.. 74 205/40R17 80 11A; 21B; 22F; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R17 83 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 915 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0175-04-MURD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821 ANLAGE: 43 Radtyp: 42R770 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 12 Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CORSA-C- L659 74 205/40R17 80 11A; 21B; 22F; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; VAN 215/35R17 83 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 915 Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132 205/45R17 11A; 22Q; 24M; 51G Nur Meriva OPC; 215/40R17 87W 11A; 21M; 22Q; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 205/45R17 88 11A; 21M; 22Q; 24M 10B; 11G; 11H; 12A; 215/40R17 87 11A; 21M; 22Q; 24M 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 205/45R17 11A; 22Q; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 87 11A; 21M; 22Q; 24M 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OMEGA-B G684 74 - 100 225/45R17-90 nur bis V94 e1*96/79*0077*.., 74 - 125 225/45R17-90W e1*98/14*0077*04; e1*98/14*0077*.. 74 - 155 225/45R17-90Y 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A OMEGA-B- G685 85 - 100 225/45R17-90 bis 1200kg zul.Achslast 10B; 11B; 11G; 11H; CARAVAN 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SIGNUM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; R, VECTRA 225/45R17 91W 12K; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 184 215/50R17 51G 12K; 51A; 71E; 721; 169 - 184 225/45R17 51G 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: VECTRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA-A E947/1 125 215/40R17 QE8; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; VECTRA- E948/1 24C; 24M; 51E 12A; 51A; 71E; 721; A-CC 215/45R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 725; 729; 73C; 74A 24C; 24M; 51E VECTRA- E951/1 150 215/40R17 QE8; 11A; 21B; 22B; 24C Allradantrieb; A-X 215/45R17 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 631 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0175-04-MURD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821 ANLAGE: 43 Radtyp: 42R770 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 12 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87 11A; 22B; 24J; 24M; 681; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*95/54*0030*.., 684 12A; 51A; 71E; 721; e1*98/14*0030*.. 55 - 125 215/45R17 11A; 22B; 24J; 24M; 631; 725; 729; 73C; 74A J96/Kombi e1*95/54*0044*.., 681; 684 e1*98/14*0044*.. 225/45R17-90 11A; 22B; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 90 215/45R17 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; Z02 / e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17 51G 12A; 51A; 71E; 721; e11*2001/116*0235*.. Z18XE 225/45R17 91W 725; 729; 73C; 74A Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 90 215/45R17 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 184 215/50R17 51G 12A; 51A; 71E; 721; 74 - 206 225/45R17 51G 725; 729; 73C; 74A 225/45R17 91W Z02 / e11*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; Z18XE 225/45R17 51G 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 366 12K; 51A; 71E; 721; M+S 225/45R17 51G 725; 729; 73C; 74A Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 184 215/50R17 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 74 - 206 225/45R17 51G 11H; 12K; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A- e1*2001/116*0325*.. 74 - 147 205/50R17 89W 11A; 366 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab 215/45R17 91 QF1 12A; 51A; 71E; 721; 225/45R17 91 11A; 366 725; 729; 73C; 74A 77 - 103 205/50R17 89 11A; 366 215/45R17 91 QF3 A- e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 205/50R17 93 11A; 366 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab- 225/45R17 94 11A; 366 12A; 51A; 71E; 721; CNG 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98MONOC e1*98/14*0110*.. 60 - 108 205/50R17-89 11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; AB 24D 12A; 51A; 71E; 721; 215/45R17 87 11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 725; 729; 73C; 74A 24D 225/45R17-90 11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 24D Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0175-04-MURD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821 ANLAGE: 43 Radtyp: 42R770 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 12 Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98MONOC e1*98/14*0110*.. 63 - 147 205/50R17 89 11A; 22B; 22N Nur Zafira A OPC AB 215/45R17 87W 11A; 22B; 22N und Edition; 225/45R17 90 11A; 22B; 22N 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: CADILLAC BLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YSCF???? e4*2001/116*0109*.. 110 - 188 205/50R17 12T; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 51A; 225/45R17 12T; 51G 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SAAB 900 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3D e4*95/54*0012*.. 96 - 136 205/45R17 88 11A; 22B nur bis 215/40R17 53S e4*95/54*0012*03; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A 900/II G511 96 - 136 205/45R17 88 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 900/II G783 12A; 51A; 71E; 721; CABRIO 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3D e4*95/54*0012*.., 85 - 113 215/40R17 87 11A; 21B; 22L ab e4*95/54*0012*04; e4*98/14*0012*.. 215/45R17 87 11A; 21B; 21M; 22L; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 136 205/45R17 88 11A; 21B; 22L; 367 12A; 51A; 71E; 721; 136 - 151 215/40R17 87W 11A; 21B; 22L 725; 729; 73C; 74A 215/45R17 87W 11A; 21B; 21M; 22L; 367 165 - 169 215/45R17 11A; 21B; 22L; 51G YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 154 215/50R17 51G Kombi; Limousine; YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 205/50R17 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 88 - 206 205/50R17 51G; 52J 51A; 71E; 721; 725; 215/50R17 51G; 52J 729; 73C; 74A 225/45R17 51G 225/50R17 51G Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 215/50R17 91W Saab 9-3; Saab 9-3 110 - 184 205/50R17 51G Aero; 225/45R17 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0175-04-MURD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821 ANLAGE: 43 Radtyp: 42R770 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 12 Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3E e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/45R17 11A; 21P; 22I; 22M; 24M; Kombi; Limousine; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A YS3EXXXX e11*96/27*0073*.. 88 - 147 225/45R17 91W 11A; 22B Kombi; Limousine; 88 - 184 225/45R17 11A; 22B; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0175-04-MURD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821 ANLAGE: 43 Radtyp: 42R770 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 12 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 21S) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22N) Durch Nacharbeit im Bereich des hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0175-04-MURD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821 ANLAGE: 43 Radtyp: 42R770 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 12 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 368) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (verschiedene Lenkgetriebe in der Serie) kann es möglich sein, dass die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination ausreichend ist. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0175-04-MURD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821 ANLAGE: 43 Radtyp: 42R770 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 12 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0175-04-MURD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821 ANLAGE: 43 Radtyp: 42R770 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 12 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses verhindern, müssen entfernt werden. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. AA0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel 16-Zoll (innenbelüftet), die serienmäßig auch mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nicht zulässig. FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. QE8) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: Hersteller: Typ: DUNLOP D40, SP Sport 8000 UNIROYAL RTT1 GOODYEAR EAGLE GS-A Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. QF0) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Opel-Katalognummer 3 22 192 (Distanzplatte Farbe Rot, Höhe 12 mm), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 215/45R17 bzw. 225/35R18 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau nach OPEL Werkstattinformationsystem TIS 2000 von der Fachwerkstatt zu bestätigen und der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0175-04-MURD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821 ANLAGE: 43 Radtyp: 42R770 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 12 QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder 225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. QF3) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist auch zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die serienmäßig nur die Reifengröße 195/65R15 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben, wenn durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK hergestellt ist.Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.