Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
							Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 43                                                          Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 12

Fahrzeughersteller                        : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 110/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.      gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                      last     umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                      (kg)     (mm)      datum
5.060               42R7705.060              ohne                         65,1                    755    2185     12//03


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : FIAT
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 194
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 26,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 939
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 205/50R17 93    12M                                 Alfa 159
                                           215/50R17 91 12A                                   (Limousine);
                                           225/45R17 91 12M                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                 85 - 136 215/50R17 91W 12A                                   51A; 573; 71E; 721;
                                           215/55R17 94 12A                                   725; 729; 73C; 74A;
                                           225/45R17 91W 12M                                  74H; 76R; 76U; AA0;
                                           225/50R17      12T; 51G                            FGC
939          e3*2001/116*0212*.. 120 - 147 215/50R17 95W 12A; 51J                             Alfa Brera (Coupe);
                                           215/55R17 94W 12A; 51J                             Alfa Spider
                                           225/45R17 94W 12M                                  (Cabrio);
                                           225/50R17      12T; 51G                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 573; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 76R; 76U; AA0;
                                                                                              FGC
939            e3*2001/116*0212*..     85 - 118 205/50R17 93      12M                         Alfa 159 Sportwagon
                                                215/50R17 91      12A                         (Kombi);
                                                225/45R17 91      12M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                       85 - 136 215/50R17 91W     12A                         51A; 573; 71E; 721;
                                                215/55R17 94      12A                         725; 729; 73C; 74A;
                                                225/45R17 91W     12M                         74H; 76R; 76U; AA0;
                                                225/50R17         12T; 51G                    FGC

Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                 85 - 147 215/50R17     51G                                   12A; 51A; 71E; 721;
                                          225/45R17 90W                                       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 43                                                          Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 12
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.. 55 - 132 215/45R17 87            11A; 368                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                 55 - 147 215/45R17               51G                         12K; 51A; 71E; 721;
                                          225/45R17 90            11A; 367                    725; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 92  215/45R17 87            11A; 368                    Cabrio; Coupe;
                                 55 - 147 215/45R17               51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 91            11A; 367                    12K; 51A; 71E; 721;
                                 55 - 177 225/45R17               51G                         725; 729; 73C; 74A
                                 177      205/50R17               51G; 52J
                                          215/45R17 87H           52J
                                          M+S
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177      205/50R17               12T; 51G; 52J               Nur Astra OPC;
                                          215/45R17 87H           12N; 52J                    Coupe;
                                          M+S
                                          225/45R17               12A; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71E; 721; 725;
                                                                                              729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.. 55 - 132 215/45R17 87            11A; 368                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                 55 - 147 215/45R17               51G                         12K; 51A; 71E; 721;
                                          225/45R17 90            11A; 367                    725; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87              11A; 21B; 22B; 22L; 24C;    Limousine;
               e1*98/14*0086*..                                   24M                         Stufenheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,     62 - 108 205/40R17 84W       11A; 21B; 22B; 22L; 24J;    Schrägheck;
               e1*98/14*0101*..                                   5EA                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17 83W      11A; 21B; 22B; 22L; 24C;    12A; 51A; 71E; 721;
                                                                  24M; 5DW                    725; 729; 73C; 74A;
                                     141 - 147 215/40R17          10N; 11A; 21B; 22B; 22L;    915
                                                                  24C; 24M; 51G
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   55 - 147 215/45R17           11A; 21B; 22B; 24C;         Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                                  24M; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..      60 - 108 215/40R17 87        11A; 21B; 22B; 24C; 24M     12A; 51A; 71E; 721;
                                     62 - 108 205/40R17 84W       11A; 21B; 22B; 24J; 5EA     725; 729; 73C; 74A;
                                              215/40R17 83W       11A; 21B; 22B; 24C;         915
                                                                  24M; 5DW
                                     141 - 147 215/40R17          10N; 11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                  24M; 51G




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 43                                                          Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 12
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 205/40R17 84W             11A; 21B; 22B; 22L; 5EA     Cabrio; Coupe;
                                         205/45R17 84W            11A; 21B; 22B; 22L; 5EA     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/40R17 83W            11A; 21B; 22B; 22L; 5DW     12A; 51A; 71E; 721;
                                         215/40R17 87             11A; 21B; 22B; 22L          725; 729; 73C; 74A
                               140 - 147 215/40R17                11A; 21B; 22B; 22L; 51G

Verkaufsbezeichnung:    CALIBRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
CALIBRA-     F406             125       215/45R17 87              11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    10B; 11B; 11G; 11H;
A                                                                 22G; 24C; 24M               12A; 51A; 71E; 721;
                              125 - 150 215/40R17                 QE8; 11A; 21B; 21J; 22B;    725; 729; 73C; 74A
                                                                  22F; 22G; 24C; 24M
                                               215/45R17          11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
                                                                  22G; 24C; 24M; 631

Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
COMBO-C      e1*98/14*0179*.. 71 - 74          205/45R17 88       11A; 21P; 21S; 22P          5-Loch Radanschluss;
COMBO-C- e1*2001/116*0327*..                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
CNG                                                                                           12A; 51A; 71E; 721;
COMBO-C- K886                                                                                 725; 729; 73C; 74A
VAN
COMBO-C- L620
VAN-CNG

Verkaufsbezeichnung:     CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 92       205/45R17 84            QF0; 51J                    2-türig; 4-türig;
                                 92 - 110 215/40R17 87            QF0                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/45R17               51G                         12A; 51A; 71E; 721;
                                          215/45R17 87            QF0                         725; 729; 73C; 74A
S-D          e1*2001/116*0379*.. 141      215/40R17 87                                        2-türig; 4-türig;
                                          215/45R17               51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A
S-D            e1*2001/116*0379*..   141       215/45R17          51G                         Nur Opel Corsa OPC;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74              205/40R17 80       11A; 21B; 22F; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/35R17 83       11A; 21B; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          915




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 43                                                          Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 12
Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
CORSA-C- L659                 74               205/40R17 80       11A; 21B; 22F; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
VAN                                            215/35R17 83       11A; 21B; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          915

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132             205/45R17     11A; 22Q; 24M; 51G               Nur Meriva OPC;
                                               215/40R17 87W 11A; 21M; 22Q; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A
X01Monocab e1*2001/116*0215*..       51 - 92   205/45R17 88       11A; 21M; 22Q; 24M          10B; 11G; 11H; 12A;
                                               215/40R17 87       11A; 21M; 22Q; 24M          51A; 71E; 721; 725;
                                                                                              729; 73C; 74A
X01Monocab e1*2001/116*0215*..       51 - 92   205/45R17          11A; 22Q; 24M; 51G          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17 87       11A; 21M; 22Q; 24M          12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 100        225/45R17-90                                   nur bis
V94          e1*96/79*0077*.., 74 - 125        225/45R17-90W                                  e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..  74 - 155        225/45R17-90Y                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A
OMEGA-B-       G685                  85 - 100 225/45R17-90        bis 1200kg zul.Achslast     10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN                                                                                       12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                       Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17     51G                                      10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                       225/45R17 91W                                          12K; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..   74 - 155 225/45R17 91W                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                     74 - 184 215/50R17     51G                               12K; 51A; 71E; 721;
                                     169 - 184 225/45R17    51G                               725; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA-A E947/1               125              215/40R17          QE8; 11A; 21B; 22B;         10B; 11B; 11G; 11H;
VECTRA-      E948/1                                               24C; 24M; 51E               12A; 51A; 71E; 721;
A-CC                                           215/45R17 87       11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    725; 729; 73C; 74A
                                                                  24C; 24M; 51E
VECTRA-        E951/1                150       215/40R17          QE8; 11A; 21B; 22B; 24C     Allradantrieb;
A-X                                            215/45R17          11A; 21B; 22B; 22F; 24C;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  631                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 43                                                          Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 12
Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87              11A; 22B; 24J; 24M; 681;    10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..,                                  684                         12A; 51A; 71E; 721;
               e1*98/14*0030*..       55 - 125 215/45R17          11A; 22B; 24J; 24M; 631;    725; 729; 73C; 74A
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                                  681; 684
               e1*98/14*0044*..                225/45R17-90       11A; 22B; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 90 215/45R17 87           5ET                         10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17             51G                         12A; 51A; 71E; 721;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                        225/45R17 91W                                    725; 729; 73C; 74A
Z-C            e1*2001/116*0290*..  74 - 90 215/45R17 87          5ET                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                    74 - 184 215/50R17            51G                         12A; 51A; 71E; 721;
                                    74 - 206 225/45R17            51G                         725; 729; 73C; 74A
                                             225/45R17 91W
Z02 /          e11*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17            51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
Z18XE                                        225/45R17            51G                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17                  51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/50R17 91            11A; 366                    12K; 51A; 71E; 721;
                                          M+S
                                          225/45R17               51G                         725; 729; 73C; 74A
Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 184 215/50R17               51G                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                 74 - 206 225/45R17               51G                         11H; 12K; 51A; 71E;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.. 74 - 147 205/50R17 89W           11A; 366                    10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab                                 215/45R17 91            QF1                         12A; 51A; 71E; 721;
                                          225/45R17 91            11A; 366                    725; 729; 73C; 74A
                                 77 - 103 205/50R17 89            11A; 366
                                          215/45R17 91            QF3
A-           e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 205/50R17 93            11A; 366                    10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab-                                225/45R17 94            11A; 366                    12A; 51A; 71E; 721;
CNG
                                                                                              725; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      60 - 108 205/50R17-89              11A; 22B; 22F; 22N; 24C;    10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                                24D                         12A; 51A; 71E; 721;
                                        215/45R17 87              11A; 22B; 22F; 22N; 24C;    725; 729; 73C; 74A
                                                                  24D
                                               225/45R17-90       11A; 22B; 22F; 22N; 24C;
                                                                  24D




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 43                                                          Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 6 von 12
Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 205/50R17 89              11A; 22B; 22N               Nur Zafira A OPC
AB
                                        215/45R17 87W             11A; 22B; 22N               und Edition;
                                        225/45R17 90              11A; 22B; 22N               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SAAB
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CADILLAC BLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
YSCF????     e4*2001/116*0109*.. 110 - 188 205/50R17              12T; 51G; 52J               10B; 11G; 11H; 51A;
                                           225/45R17              12T; 51G                    71E; 721; 725; 729;
                                                                                              73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/45R17 88              11A; 22B                    nur bis
                                        215/40R17                 53S                         e4*95/54*0012*03;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A
900/II         G511                  96 - 136 205/45R17 88        11A; 22B                    10B; 11B; 11G; 11H;
900/II         G783                                                                           12A; 51A; 71E; 721;
CABRIO                                                                                        725; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,   85 - 113 215/40R17 87            11A; 21B; 22L               ab e4*95/54*0012*04;
             e4*98/14*0012*..              215/45R17 87           11A; 21B; 21M; 22L; 367     10B; 11B; 11G; 11H;
                                 85 - 136 205/45R17 88            11A; 21B; 22L; 367          12A; 51A; 71E; 721;
                                 136 - 151 215/40R17 87W          11A; 21B; 22L               725; 729; 73C; 74A
                                           215/45R17 87W          11A; 21B; 21M; 22L; 367
                                 165 - 169 215/45R17              11A; 21B; 22L; 51G
YS3F         e4*2001/116*0065*.. 88 - 154 215/50R17               51G                         Kombi; Limousine;
YS3F????     e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 205/50R17               51G                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                 88 - 206 205/50R17               51G; 52J                    51A; 71E; 721; 725;
                                           215/50R17              51G; 52J                    729; 73C; 74A
                                           225/45R17              51G
                                           225/50R17              51G

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 215/50R17 91W                                      Saab 9-3; Saab 9-3
                                 110 - 184 205/50R17     51G                                  Aero;
                                           225/45R17     51G                                  10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                              51A; 71E; 721; 725;
                                                                                              729; 73C; 74A




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 43                                                          Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 7 von 12
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/45R17        11A; 21P; 22I; 22M; 24M; Kombi; Limousine;
                                                            51G                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                     11H; 12A; 51A; 71E;
                                                                                     721; 725; 729; 73C;
                                                                                     74A
YS3EXXXX       e11*96/27*0073*..     88 - 147 225/45R17 91W 11A; 22B                 Kombi; Limousine;
                                     88 - 184 225/45R17     11A; 22B; 51G            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                     11H; 12A; 51A; 71E;
                                                                                     721; 725; 729; 73C;
                                                                                     74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 43                                                          Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 8 von 12
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21S) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
     herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 43                                                          Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 9 von 12
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
368) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (verschiedene Lenkgetriebe in der Serie) kann es möglich sein, dass die Freigängigkeit der
     Rad/Reifenkombination ausreichend ist.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit
     Angabe des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 43                                                          Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 10 von 12
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
     BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
     GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 43                                                          Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 11 von 12
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
     verhindern, müssen entfernt werden.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
AA0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel 16-Zoll
     (innenbelüftet), die serienmäßig auch mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nicht zulässig.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
     an der Vorderachse nicht zulässig.
QE8) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
                 Hersteller:                           Typ:
                 DUNLOP                                D40, SP Sport 8000
                 UNIROYAL                              RTT1
                 GOODYEAR                              EAGLE GS-A
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
QF0) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Opel-Katalognummer 3 22 192 (Distanzplatte Farbe Rot, Höhe
     12 mm), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die
     serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige
     Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße
     215/45R17 bzw. 225/35R18 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
     Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau
     nach OPEL Werkstattinformationsystem TIS 2000 von der Fachwerkstatt zu bestätigen und der
     vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
     Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten
     nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 43                                                          Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 12 von 12
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße
     205/55R16 oder 225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QF3) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist auch zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die serienmäßig nur die Reifengröße
     195/65R15 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben, wenn durch Begrenzen des Lenkeinschlages an
     der Vorderachse eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK hergestellt ist.Bei Nachrüstung ist der
     vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
     Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten
     nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.