Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 1 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R770 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R7705.08 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø76 Ø64.1 geprüfte Radlast: 755 kg bei Reifenabrollumfang: 2185 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BE1, BE3, BE5, CL7, CL9, CM1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50881 110 Nm CM2, CN1, CN2, CU1, CU3, M12x1,5 CW1, CW3, EP1, EP2, EP3, EP4, FK1, FK2, FK3, FN1, FN2, FN3, FN4, GH1, GH2, GH3, GH4, RD1, RD3, RD8, RD9, RE5, RE6, RE7, RN1, RN3, ZF1 Typ: GH1 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0062*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Honda HR-V 205/50R17 A01) bis A10) (Frontantrieb) K03) 215/50R17 e6*98/14*0062*04E 815/725 5/114,3/64 RA-000478-D0-104-44~HO-5-114_3-64-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 2 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: GH2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0063*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 91 Honda HR-V 205/50R17 A01) bis A10) (2-türig Allrad) K03) 215/50R17 e6*98/14*0063*04E 830/760 Typ: GH3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0067*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Honda HR-V 205/50R17 A01) bis A10) (4-türig Frontantrieb) K03) 215/50R17 e6*98/14*0067*05E 840/780 5/114,3/64 Typ: GH4 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 91 Honda HR-V 205/50R17 A01) bis A10) (4-türig Allrad) K03) 215/50R17 e6*98/14*0068*05E 850/820 Typ: RN1 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 Honda Stream 205/50R17 A01) bis A10) K38) e6*98/14*0081*04E 890/1130 5/114,3/64 Typ: RN3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0082*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 Honda Stream 205/50R17 A01) bis A10) K38) e6*98/14*0082*04E 890/1130 5/114,3/64 RA-000478-D0-104-44~HO-5-114_3-64-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 3 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: EP1 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0173*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Honda Civic Sport 205/45R17 A02) bis A10) 215/40R17 215/45R17 E05) e11*98/14*0173*04E 825/805 5/114,3/64 Typ: EP2 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0174*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 Honda Civic Sport 205/45R17 A02) bis A10) 215/40R17 215/45R17 E05) e11*98/14*0174*04E 850/810 5/114,3/64 Typ: EP3 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0175*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 147 Honda Civic Type R 205/45R17 A02) bis A10) 215/40R17 e11*98/14*0175*03E 880/690 5/114,3/64 Typ: EP4 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0188*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 Honda Civic Sport 205/45R17 A02) bis A10) 215/40R17 215/45R17 E05) e11*98/14*0188*03E 950/805 5/114,3/64 RA-000478-D0-104-44~HO-5-114_3-64-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 4 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: RD1 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 94 bis 108 Honda CR-V 215/50R17 A01) bis A10) K03) 225/50R17 e6*95/54*0044*05E 920/1050 5/114,3/64,0 Typ: RD3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 94 bis 108 Honda CR-V 215/50R17 A01) bis A10) K03) 225/50R17 e6*98/14*0076*01E 930/1020 5/114,3/64 Typ: RD8 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0190*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Honda CR-V 215/50R17 A01) bis A10) K03) 225/50R17 110 Honda CR-V 215/60R17 A01) bis A10) Serie: 215/65R16 K03) e11*98/14*0190*02E 960/1020 5/114,3/64 Typ: RD9 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0234*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda CR-V 215/60R17 A01) bis A10) K03) e11*2001/116*0234*01E 1090/1070 5/114,3/64 Typ: CL7 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Honda Accord 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 225/45R17 E6*2001/116*0091*03E 1040/920 5/114,3/64 RA-000478-D0-104-44~HO-5-114_3-64-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 5 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: CL9 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 Honda Accord 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 225/45R17 E6*2001/116*0092*03E 1040/920 5/114,3/64 Typ: CN1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0096*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Accord 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 225/45R17 E6*2001/116*0096*02E 1080/920 5/114,3/64 Typ: CM1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0093*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Honda Accord Tourer 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 225/45R17 e6*2001/116*0093*03E 1050/1020 5/114,3/64 Typ: CM2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 Honda Accord Tourer 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 225/45R17 e6*2001/116*0094*02 1070/1030 5/114,3/64 Typ: CN2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0097*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Accord Tourer 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 225/45R17 e6*2001/116*0097*03E 1100/1030 5/114,3/64 RA-000478-D0-104-44~HO-5-114_3-64-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 6 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: BE1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 bis 103 Honda FR-V 205/45R17 A02) bis A10) 205/50R17 215/45R17 225/45R17 A01)K04) e6*2001/116*0099*06 1030/1000 5/114,3/64 Typ: BE3 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Honda FR-V 205/45R17 A02) bis A10) 205/50R17 215/45R17 225/45R17 A01)K04) e6*2001/116*0100*01 1005/980 5/114,3/64 Typ: BE5 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0104*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda FR-V 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 225/45R17 A01)K04) e6*2001/116*0104*04 1150/990(0) 5/114,3/64 RA-000478-D0-104-44~HO-5-114_3-64-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 7 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FK1 e11*2001/116*0255*.. FK1 e13*2007/46*1119*.. FK2 e11*2001/116*0256*.. FK3 e11*2001/116*0257*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 bis 103 Honda Civic, Honda Civic 205/50R17 A01) bis A10) LPG A93)K01)K04)K48) E45a) 215/45R17 A93)K03) 225/45R17 K01)K04)K48) e11*2001/116*00257*06 1085/835 5/114,3/64 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FK1 e11*2001/116*0255*.. FK2 e11*2001/116*0256*.. FK3 e11*2001/116*0257*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 110 Honda Civic 205/50R17 A02) bis A10) (ab Mod. 2012) A01)K60)K61) E45) 215/45R17 225/45R17 A01)K60)K61) Typ: FN1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0297*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 205/50R17 A01) bis A10) A93) K01)K04)K52) 215/45R17 A93) K03) 225/45R17 K01)K04)K52) e11*2001/116*00297*05 940/830 5/114,3/64 RA-000478-D0-104-44~HO-5-114_3-64-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: FN3 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0298*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 205/50R17 A01) bis A10) A93) K01)K04)K52) 215/45R17 A93) K03) 225/45R17 K01)K04)K52) e11*2001/116*00298*03 1085/835 5/114,3/64 Typ: FN4 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0334*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 Honda Civic 205/50R17 A01) bis A10) A93)K01)K04)K52) 215/45R17 A93) K03) 225/45R17 K01)K04)K52) e11*2001/116*0334*02 920/820 5/114,3/64 Typ: FN2 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0306*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 148 Honda Civic 205/50R17 A01) bis A10) A93) K01)K04)K52) 215/45R17 A93) K03) 225/45R17 K01)K04)K52) e11*2001/116*00306*02 980/740 5/114,3/64 RA-000478-D0-104-44~HO-5-114_3-64-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RE5 e11*2001/116*0301*.. RE6 e11*2001/116*0302*.. RE7 e11*2001/116*0322*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 122 Honda CR-V 225/65R17 A02) bis A10) A93) 235/60R17 A01)A93)K01) 245/55R17 A01)K01) 245/60R17 A01)K01) 255/55R17 A01)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CU1 e6*2001/116*0113*.. CU3 e6*2001/116*0115*.. CW1 e6*2001/116*0120*.. CW3 e6*2001/116*0122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 115 Honda Accord 205/55R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93)N215) EF0) 215/50R17 A93) 225/50R17 A01)K01) 235/50R17 A01)G7K)K01)K04) RA-000478-D0-104-44~HO-5-114_3-64-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ZF1 e11*2007/46*0100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 Honda CR-Z 195/45R17 A02) bis A10) 205/45R17 215/40R17 215/45R17 A01)K57) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000478-D0-104-44~HO-5-114_3-64-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 11 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07 Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07 Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06 E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011: Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*06 Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1119*00 Typ FK2 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*06 Typ FK3 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*05 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000478-D0-104-44~HO-5-114_3-64-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 12 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm vor der Radmitte umzulegen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K48) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende Blechkante aufzuweiten. K52) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca 200 mm oberhalb des Schwellers auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende Blechkante aufzuweiten. K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen, - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen, - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. RA-000478-D0-104-44~HO-5-114_3-64-ET40_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 44 Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu verkleben, - das Kunststoffinnenradhaus ist im oben genannten Bereich entsprechend nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung, - der Kunststoff- Befestigungssteg zwischen KS- Verbreiterungs und KS Innenradhaus ist zu entfernen. K61) An Achse 1 ist die hinter der Kunststoffradhauskante befindliche Blechradhauskante im Bereich 30 Grad vor und hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 44 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 22.11.2012 RA-000478-D0-104-44~HO-5-114_3-64-ET40_42R770.docx