Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 46b
Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R770
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R7705.08
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2185 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
CM, EL, ELH, FD, FDH, FDHG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50847 110 Nm
FO, FS, GK, JC, JM, JMG, LM, M12x1,5
NF, SM, TG, VF, XG
Typ: FO
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 127 Trajet 225/50R17 A02) bis A10)
e11*98/14*0130*08E min1280/1310max 1330/1330 5/114,3/67
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Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 46b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: SM
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0162*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 107 Santa Fe (2WD) 215/60R17 A02) bis A10)
225/60R17
225/65R17
235/55R17
83 bis 127 Santa Fe (4WD) 225/60R17
225/65R17
235/55R17
A01)G01)
e11*98/14*0162*12E 1290/1370 –4WD; 1250/1300-2WD 5/114,3/67
Typ: GK
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 123 Coupe 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
e11*98/14*0186*07E 1000/860 5/114,3/67
Typ: XG
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 145 XG250, XG300, XG350 205/50R17 A02) bis A10)
(ab e11*98/14*0109*05) A01)K41)
215/50R17
A01)K41)
225/45R17
e11*98/14*0109*06E 1230/1095 5/114,3/67
Typ: JM
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129 Tucson 215/55R17 A01) bis A10)
K03)
225/55R17
e4*2001/116*0087*16 1220/1200(-) 5/114,3/67
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Anlage-Nr. : 46b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: JMG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0355*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 Tucson 215/55R17 A01) bis A10)
(LPG) K03)
225/55R17
e11*2001/116*0355*00 1170/1100(-) 5/114,3/67
Typ: NF
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184 Sonata 225/50R17 A01) bis A10)
K03)
e4*2001/116*0241*10 1200/1070(-) 5/114,3/67
Typ: TG
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191 Grandeur 225/55R17 A02) bis A10)
A93)
235/55R17
245/50R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R17 255/50R17 A02) bis A10)
V00n)
e4*2001/116*0099*11 1260/1115(0) 5/114,3/67
Typ: CM
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0270*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145 Santa Fe 235/65R17 A02) bis A10)
A93)
245/60R17
255/60R17
e4*2001/116*0270*13 1350/1450 5/114,3/67
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Anlage-Nr. : 46b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: FD
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0313*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 i30, i30 CW 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A01)K03)K04)
215/45R17
225/45R17
A01)K03)K04)
e11*2001/116*0313*13 1090/1020(0) 5/114.3/67
Typ: FDH
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0343*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 i30, i30 CW 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A01)K03)K04)
215/45R17
225/45R17
A01)K03)K04)
e11*2001/116*0343*11 1090/1020(0) 5/114.3/67
Typ: FDH
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0225*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 94 i30 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine) A01)K03)K04)
215/45R17
225/45R17
A01)K03)K04)
e11*2007/46*0225*00 1030/1055(0) 5/114.3/67
Typ: FDHG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0361*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 i30, i30 CW 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, LPG ) A01)K03)K04)
215/45R17
225/45R17
A01)K03)K04)
e11*2001/116*0361*01 1000/980(0) 5/114.3/67
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Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 46b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: EL
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0104*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135 iX35 215/60R17 A01) bis A10)
(Frontantrieb) K01)
215/65R17
225/55R17
225/60R17
235/55R17
K04)
235/60R17
K04)K52)
245/50R17
K02)
245/55R17
K02)
e11*2007/46*0104*03 1200/1090(0) 5/114.3/67
Typ: ELH
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135 iX35 215/60R17 A01) bis A10)
(Frontantrieb) K01)
215/65R17
225/55R17
225/60R17
235/55R17
K04)
235/60R17
K04)K52)
245/50R17
K02)
245/55R17
K02)
e11*2007/46*0192*00 1200/1090(0) 5/114.3/67
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Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 46b
Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: LM
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 135 iX35 215/60R17 A01) bis A10)
(Frontantrieb) K01)
215/65R17
225/55R17
225/60R17
235/55R17
K04)
235/60R17
K04)K52)
245/50R17
K02)
245/55R17
K02)
e11*2007/46*0128*02 1200/1090(0) 5/114.3/67
Typ: JC
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0207*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 92 iX20 205/45R17 A01) bis A10)
K03)
205/50R17
K01)K04)
215/45R17
K01)K04)
225/45R17
K01)K04)
e4*2007/46*0207*00 1030/970(0) 5/114.3/67
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Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 46b
Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: JC
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0223*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 92 iX20 205/45R17 A01) bis A10)
K03)
205/50R17
K01)K04)
215/45R17
K01)K04)
225/45R17
K01)K04)
e4*2007/46*0223*00 1030/970(0) 5/114.3/67
Typ: VF
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0263*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130 i40 205/55R17 A02) bis A10)
215/50R17
225/50R17
e4*2007/46*0263*03 1200/1150(0) 5/114.3/67
Typ: VF
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0264*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130 i40 205/55R17 A02) bis A10)
215/50R17
225/50R17
e4*2007/46*0264*02 1200/1200(0) 5/114.3/67
Typ: FS
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0194*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 103 Veloster 215/45R17 A02) bis A10)
A93)
225/45R17
A01)K28)
e11*2007/46*0194*02 930/840(0) 5/114.3/67
RA-000478-C0-104-46b~HY-5-114_3-67-ET40_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 46b
Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
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Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 46b
Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
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Anlage-Nr. : 46b
Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
K41) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
- der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins
Radhaus stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten
umzulegen; das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden
- das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist
nach oben zu formen,
- der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren
Befestigungspunktes zu kürzen,
- das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen
Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht:
Türsicken).
K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um
10mm zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz
auszuschneiden,
- die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der
Radmitt umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
auszuschneiden.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 46b mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 28.09.2011
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