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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               46d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   42R770
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          42R7705.08
Radgröße:                                                 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                          755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2185 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
BA, BK, BL, BLE, CA, CP, CPD, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50847 110 Nm
CR1, EP, EP2, EP2R, EPR, ER, M12x1,5
ERE, GE, GE6, GEA, GF bzw.
GF/GW, GFD/GWD, GG/GY,
GG1, GH, GHE, GJ, KE, LW,
LWD, NC1, NC1E, SE, TA, CW




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               46d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                         GE6
ABE / EG-Genehmigung:        G003
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 121   Mazda MX-6                215/40R17                         A02) bis A10)


G003/NT05E           990/770                                              5/114,3/67,0



Typ:                         GE
ABE / EG-Genehmigung:        G104
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 121   Mazda 626                 215/40R17                         A01) bis A10)
                                                                          K15)

G104/NT07E           1025/900                                             5/114,3/67,0



Typ:                         GEA
ABE / EG-Genehmigung:        G691
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85           Mazda 626                 215/40R17                         A01) bis A10)
                                                                          K15)

G691/NT02E           930/870                                              5/114,3/67,0



Typ:                         BA
ABE / EG-Genehmigung:        G878 ; e13*96/27*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 106          Mazda 323 2.0 V6        205/45R17                           A01) bis A10)
                                                                          K15)
                                        215/40R17

e13*96/27*0023*03E                                                        5/1143,/67,0



Typ:                         CA
ABE / EG-Genehmigung:        G138; e13*96/79*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 106  Mazda Xedos 6           215/40R17                           A01) bis A10)
                                                                          K15)
76 bis 83            Mazda Xedos 6      205/40R17

e13*96/79*0028*01E   1000/860                                             5/114,3/67,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               46d
Seite :                    3 / 16                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                                  e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                                  G517
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155         Mazda Xedos 9             205/50R17                        A02) bis A10)
                    (Serie 205/65R15)
                                              215/50R17
                                              A01)K03)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                                  e13*98/14*0002*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
120                 Mazda Xedos 9             215/50R17                        A02) bis A10)
                    (Serie 215/55R16)         A01)K03)

                                              225/45R17




Typ:                         GF bzw. GF/GW
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/27*0055*.., e1*98/14*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Mazda 626 Limousine      205/40R17                               A01) bis A10)
               (außer Kombi)                                                   K15)
                                       205/45R17
                                       K26)

                                              215/40R17
 100                Mazda 626 Limousine       205/45R17                        A01) bis A10)
                    (außer Kombi)             K26)                             K15)

                                              215/40R17
e1*98/14*0055*08E                                                              5/114,3/67,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                         GFD/GWD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0164*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Mazda 626 Limousine      205/40R17                               A01) bis A10)
               (außer Kombi)                                                   K15)
                                       205/45R17
                                       K26)

                                             215/40R17
 100               Mazda 626 Limousine       205/45R17                         A01) bis A10)
                   (außer Kombi)             K26)                              K15)

                                             215/40R17
e1*98/14*0164*00   Lim. 930/915                                                5/114,3/67,0



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                                 e1*98/14*0116*..
CPD                                e1*98/14*0161*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96          Mazda Premacy             195/40R17                         A02) bis A10)
                   (Serie 185/65R14 od.      T81)
                   195/55R15 od. 195/50R16)
                                             205/40R17
                                             A01)K32)T84)

                                             215/35R17
                                             A01)K12)T83)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                                 e1*98/14*0116*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
96                 Mazda Premacy             215/40R17                         A02) bis A10)
                   (Serie 195/60R15)         A01)K32)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                                 e1*98/14*0118*..
LWD                                e1*98/14*0165*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104         Mazda MPV                 215/50R17                         A02) bis A10)
                   (Serie 205/65R15)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               46d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                                     e1*98/14*0118*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
100                    Mazda MPV                 215/50R17                         A02) bis A10)
                       (Serie 215/60R16)
                                                 225/50R17
                                                 A01)K15)



Typ:                          EPR
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD,       225/60R17                                  A02) bis A10)
               Mazda Tribute 4WD                                                   S01)
              (Serie 215/70R16 , mit    235/55R17
              Radhausverbreiterung)

 145                    Mazda Tribute 4WD        235/65R17                         A02) bis A10)
                       (Serie 235/70R16, mit                                       S01)
                       Radhausverbreiterung)

e4*98/14*0052*01       1125/1060                                                   5/114,3/67,1



Typ:                          EP2R
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD,      225/60R17                                   A02) bis A10)
               Mazda Tribute 4WD                                                   S01)
              (Serie 215/70R16, mit    235/55R17
              Radhausverbreiterung)

 145                    Mazda Tribute 4WD        235/65R17                         A02) bis A10)
                       (Serie 235/70R16, mit                                       S01)
                       Radhausverbreiterung)

E13*2001/116*0090*01   1130/1065(0)                                                5/114,3/67,1




RA-000478-E0-104-46d~MA-5-114_3-67-ET40_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               46d
Seite :                    6 / 16                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                          EP
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD,       225/60R17                         A02) bis A10)
               Mazda Tribute 4WD                                          S01)
              (Serie 215/70R16, mit     235/55R17
              Radhausverbreiterung)

 145                    Mazda Tribute 4WD      235/65R17                  A02) bis A10)
                       (Serie 235/70R16, mit                              S01)
                       Radhausverbreiterung)

e4*98/14*0044*02       1125/1060                                          5/114,3/67,1



Typ:                          EP2
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91 bis 149    Mazda Tribute 2WD,      225/60R17                          A02) bis A10)
               Mazda Tribute 4WD                                          S01)
              (Serie 215/70R16, mit    235/55R17
              Radhausverbreiterung)

 145 bis 149            Mazda Tribute 4WD      235/65R17                  A02) bis A10)
                       (Serie 235/70R16, mit                              S01)
                       Radhausverbreiterung)

E13*2001/116*0092*03   1120/1065(0)                                       5/114,3/67,1



Typ:                         GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6,                 215/45R17                          A01) bis A10)
              Mazda 6 Kombi                                               K15)
                                       225/45R17
                                       K03)K04)K23)
e1*98/14*0188*10E      1095/1095                                          5/114.3/67



Typ:                         GG1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6 ,               215/45R17                           A01) bis A10)
              Mazda 6 Kombi,                                              K15)
              Mazda 6 Kombi Allrad    225/45R17
                                      K03)K04)K23)
 191          Mazda 6 MPS             215/45R17 M+S                       A01) bis A10) E49)
                                                                          K15)
                                               225/45R17 M+S
                                               K03)K04)K23)

e11*2001/116*0203*04   1135/1095(0)                                       5/114.3/67



RA-000478-E0-104-46d~MA-5-114_3-67-ET40_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               46d
Seite :                    7 / 16                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                         BK
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 110   Mazda 3                 205/50R17                                  A01) bis A10)
                                      K15)K38)                                   K03)K04)

                                                215/45R17

                                                225/45R17
                                                K15)K38)
 191                   Mazda 3 MPS              205/50R17 M+S                    A01) bis A10)
                                                K15)K38)                         K03)K04)

                                                215/45R17 M+S

                                                225/45R17 M+S
                                                K15)K38)
e1*2001/116*0234*12E   995/910 (-)                                               5/114.3/67



Typ:                         SE
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 141; 170     Mazda RX8                225/50R17                                 A02) bis A10)
              (bis EG-Genehmigungs-Nr:
              e11*2001/116*0199*02)
 151          Mazda RX8                225/50R17                                 A02) bis A10)
              (ab EG-Genehmigungs-Nr:
              e11*2001/116*0199*03)
e11*2001/116*0199*06   860/1030(0)                                               5/114.3/67



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1                                   e13*2001/116*0156*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107             Mazda 5                 205/50R17                         A02) bis A10)
                                               A01)K01)K41)

                                                215/45R17
                                                A01)K03)K41)

                                                225/45R17
                                                A01)K01)K41)




RA-000478-E0-104-46d~MA-5-114_3-67-ET40_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               46d
Seite :                    8 / 16                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1                            e11*2001/116*0202*..
NC1E                           e1*2001/116*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118      Mazda MX-5              205/45R17                            A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                         215/40R17
                                         A01)K01)K04)K42)

                                         215/45R17
                                         A01)K01)K04)K42)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                             e11*2001/116*0308*..
ERE                            e13*2007/46*1109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191     Mazda CX-7              235/65R17 M+S                        A02) bis A10)
                                        A01)A93)K04)                         EF0)

                                         245/60R17 M+S
                                         A01)K04)

                                         255/60R17 M+S
                                         A01)K01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                               e1*2001/116*0448*..
GHE                              e13*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG      205/50R17                          A02) bis A10)
                (Stufenheck, Schrägheck, A01)K01)K04)K16)K23)K56)
                Kombi, bei Typ GH nur
                Ausführungen bis EG-      205/55R17
                Genehmigungs-Nr.          A01)K01)K04)K16)K23)K27)K55)K56)
                e1*2001/116*0448*13)
                                         215/50R17
                                         A01)K01)K04)K16)K23)K55)K56)

                                         225/45R17
                                         A01)K01)K04)K16)K23)K56)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               46d
Seite :                    9 / 16                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                               e11*2001/116*0262*..
BLE                              e13*2007/46*1071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136      Mazda 3                     195/45R17                         A02) bis A10)
                (Schrägheck, bis Modelljahr ER2)N205)T85)                     E50)
                2013)
                                            205/45R17
                                            T88)

                                           205/50R17
                                           A01)K01)

                                           215/45R17
                                           A01)K03)

                                           225/45R17
                                           A01)K01)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                e11*2001/116*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121      Mazda 3                     205/50R17                         A02) bis A10)
                (4-/ 5-Türer, ab Modelljahr                                   E50a)
                2014)                       215/50R17
                                            A01)K01)K15)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                             e1*2007/46*0433*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mazda 5                 205/50R17                             A02) bis A10)
                                        A01)K01)K13)K62)K63)

                                           215/45R17
                                           A01)K03)K63)

                                           225/45R17
                                           A01)K01)K63)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               46d
Seite :                    10 / 16                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                             e1*2001/116*0448*..
KE                             e13*2007/46*1247*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 138     Mazda CX-5              225/65R17                          A02) bis A10)
                                        A93)

                                          235/60R17
                                          A93)

                                          235/65R17
                                          A93)G0F)

                                          245/60R17
                                          A93)

                                          255/55R17
                                          A01)A93)K01)

                                          255/60R17
                                          A01)G0F)K01)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141      Mazda 6                  215/55R17 M+S                     A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur          A93a)
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.         215/60R17 M+S
                e1*2001/116*0448*14)
                                          225/55R17

                                          235/50R17
                                          A01)K03)

                                          235/55R17
                                          A01)K03)K67)

                                          245/50R17
                                          A01)K01)

                                          255/50R17
                                          A01)K01)K04)K12)K25)K67)K68)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               46d
Seite :                    11 / 16                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Auflagen und Hinweise
A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
       sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
       auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
       den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
       ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
       keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
       so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
       beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
       Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
       Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
       möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
       verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
       ausgewuchtet werden.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               46d
Seite :                    12 / 16                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
       ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E49)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
       215/45R17 M+S ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
       Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.

E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
       oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
      oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
       der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER2)   Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
       Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 924 kg.
       Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
       Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
       Fahrzeugpapieren).
       Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
       Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
       StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
       Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
       werden.

G0F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19
       ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
       vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               46d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
        Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
        Schweller komplett umzulegen.

K23)    An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K26)    An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K27)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K32)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben
         umzulegen (Restdicke ca. 5 mm)
       - die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der
         Radmitte bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
       - der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die
         ins Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.




RA-000478-E0-104-46d~MA-5-114_3-67-ET40_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               46d
Seite :                    14 / 16                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


K38)     An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich ab Höhe seitlicher Zierleiste bis
         zum Übergang vom Blechradhaus zum hinteren Stoßfänger um ca. 40 mm zu kürzen
         und eng an das äußere Radhausblech anzulegen (verkleben).

K41)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
       - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
         gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
       - der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
         auszuschneiden.

K42)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis
         zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen.

K55)     An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kuststoffspritzschutz in Höhe der
         Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

K56)     An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
         Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K62)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - der Clip zur Befestigung des Innenkotflügels in den Bereichen 40° vor und 10° hinter
         der Radmitte ist zu entfernen,
       - die dahinter befindliche Blechlasche ist entsprechend der umgelegten Radhauskante
         umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               46d
Seite :                    15 / 16                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


K63)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
            hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       -    die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
            Radhauskante zu klemmen,
       -    die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
       -    der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
            Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)




K67)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist
         zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter
         Radmitte umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
         die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K68)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)       Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
           Bremstrommel sind zu entfernen.

T81)       Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 .
           Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen
           auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-E0-104
Anlage-Nr. :               46d
Seite :                    16 / 16                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


T83)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 974 kg bei LI 83 .
       Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 487 kg betragen (Angaben stehen
       auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
       Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen
       auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
       Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen
       auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
       Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
       auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 46d mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.11.2013




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