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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               46e
Seite :                    1/7                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       42R770
Art des Sonderrades:                           einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Radausführung:                                             42R7705.08
Radgröße:                                                    7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                       76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                             755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2185 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
CS0, CU0W, CWB, CW0, CY0, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                       ZP50847 110 Nm
CY0G, D20, D30, H60W, N50, M12x1,5
NA0W, GA0


Typ:                            D20
ABE / EG-Genehmigung:           G229
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110          Mitsubishi Eclipse       215/45R17                            A02) bis A10)


G229/NT01E      960/715                                                     5/114,3/67,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               46e
Seite :                    2/7                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                            D30
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 104 bis 107  Mitsubishi Eclipse          215/45R17                         A01) bis A10)
                                                                            K35)
                                          225/45R17
e1*93/81*0027*03E      990/790                                              5/114,3/67



Typ:                         N50
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92 bis 110   Space Wagon,             225/45R17                            A01) bis A10)
              Space Wagon 4WD                                               K16)



e1*97/27*0103*03E      1090/1190(1300)                                      5/114,3/67



Typ:                         H60W
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 84 bis 95    Pajero Pinin             225/50R17                            A02) bis A10)

                                          225/55R17
e1*98/14*0123*06E      1000/980(1060)                                       5/114,3/67



Typ:                         CU0W
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0227*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 148  Outlander               225/50R17                             A02) bis A10)

e1*2001/116*0227*07E   1050/1065(1220)                                      5/114,3/67



Typ:                         CS0
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0233*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 99    Lancer,                 205/40R17                             A02) bis A10)
              Lancer Wagon
                                      205/45R17
                                      G78)

                                          215/40R17
                                          A01)K03)K15)
e1*2001/116*0233*08E   930/890(970)                                         5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               46e
Seite :                    3/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                         NA0W
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0269*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 121  Grandis                 215/55R17                         A02) bis A10)

                                        225/50R17
e1*2001/116*0269*12   1170/1215(1330)                                   5/114,3/67



Typ:                         CW0
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0406*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 130  Outlander               215/65R17                         A02) bis A10)
                                      A93)

                                        225/60R17

                                        235/55R17

                                        235/60R17

                                        245/55R17

e1*2001/116*0406*11   1150/1300(1440)                                   5/114,3/67



Typ:                         CWB
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0482*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 130   Outlander              215/65R17                         A02) bis A10)
                                      A93)

                                        225/60R17

                                        235/55R17

                                        235/60R17

                                        245/55R17

e1*2001/116*0482*06   1150/1300(1440)                                   5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               46e
Seite :                    4/7                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                            CY0
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0441*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 110   Mitsubishi Lancer          205/50R17                         A01) bis A10)E45)
              (4- und 5-türig)                                             K14)
                                         205/55R17

                                          215/50R17

                                          225/45R17

E1*2001/116*0441*12    1060/930(1030)                                      5/114,3/67



Typ:                            CY0G
ABE / EG-Genehmigung:           e11*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 105   Mitsubishi Lancer          205/50R17                         A01) bis A10)E45)
              (LPG, 4- und 5-türig)                                        K14)
                                         205/55R17

                                          215/50R17

                                          225/45R17

E11*2001/116*0359*00   990/930(1045)                                       5/114,3/67



Typ:                         GA0
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0368*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110    ASX                    215/55R17                            A01) bis A10)
                                      A93)K04)

                                          215/60R17
                                          K04)

                                          225/55R17
                                          K01)K04)K49)

                                          235/50R17
                                          K01)K04)

                                          235/55R17
                                          K01)K04)K49)

                                          245/50R17
                                          K01)K02)K49)

e1*2007/46*0368*02     1120/1000(1090)                                     5/114,3/67




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
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Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.


RA-000478-C0-104-46e~MI-5-114_3-67-ET40_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               46e
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E45) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G78) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 195/60R15 nicht bereits serienmäßig
     eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.



RA-000478-C0-104-46e~MI-5-114_3-67-ET40_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               46e
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K35) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 150 mm über der Schwellerleiste bis zum
     Stoßfänger umzulegen.

K49) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis 45° vor
     Radmitte umzulegen.


Die Anlage Nr. 46e mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 28.09.2011




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