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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-H0-104
Anlage-Nr. :               46e
Seite :                    1/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   42R770
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          42R7705.08
Radgröße:                                                 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                          755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2185 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
CS0, CU0W, CWB, CW0, CY0, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                     ZP50847 110 Nm
CY0G, D20, D30, H60W, N50, M12x1,5
NA0W, GA0, GA0G




RA-000478-H0-104-46e~MI-5-114_3-67-ET40_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-H0-104
Anlage-Nr. :               46e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                            D20
ABE / EG-Genehmigung:           G229
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110          Mitsubishi Eclipse          215/45R17                         A02) bis A10)


G229/NT01E             960/715                                              5/114,3/67,1



Typ:                            D30
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 104 bis 107  Mitsubishi Eclipse          215/45R17                         A01) bis A10)
                                                                            K35)
                                          225/45R17
e1*93/81*0027*03E      990/790                                              5/114,3/67



Typ:                         N50
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92 bis 110   Space Wagon,             225/45R17                            A01) bis A10)
              Space Wagon 4WD                                               K16)



e1*97/27*0103*03E      1090/1190(1300)                                      5/114,3/67



Typ:                         H60W
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 84 bis 95    Pajero Pinin             225/50R17                            A02) bis A10)

                                          225/55R17
e1*98/14*0123*06E      1000/980(1060)                                       5/114,3/67



Typ:                         CU0W
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0227*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 148  Outlander               225/50R17                             A02) bis A10)

e1*2001/116*0227*07E   1050/1065(1220)                                      5/114,3/67




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Nr. :                      RA-000478-H0-104
Anlage-Nr. :               46e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                         CS0
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0233*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 99    Lancer,                 205/40R17                                    A02) bis A10)
              Lancer Wagon
                                      205/45R17
                                      G78)

                                                 215/40R17
                                                 A01)K03)K15)
e1*2001/116*0233*08E   930/890(970)                                                5/114,3/67



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0                                     e1*2001/116*0406*..
CWB                                     e1*2001/116*0482*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 130             Mitsubishi Outlander      215/65R17                         A02) bis A10)
                                                 A98a)

                                                 225/60R17

                                                 235/55R17

                                                 235/60R17

                                                 245/55R17

                                                 255/50R17
                                                 A01)K01)K04)

                                                 255/55R17
                                                 A01)K01)K04)



Typ:                         NA0W
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0269*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 121  Grandis                 215/55R17                                    A02) bis A10)

                                                 225/50R17
e1*2001/116*0269*12    1170/1215(1330)                                             5/114,3/67




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Nr. :                      RA-000478-H0-104
Anlage-Nr. :               46e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                              e1*2001/116*0441*..
CY0G                             e11*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110      Mitsubishi Lancer Sportback 205/50R17                         A02) bis A10)
                (5-türig)                   A01)K14)                          EF0)

                                           205/55R17
                                           A01)K14)

                                           215/50R17
                                           A01)K14)

                                           225/45R17
                                           A01)K14)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                               e1*2001/116*0441*..
CY0G                              e11*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110      Mitsubishi Lancer          205/50R17                          A02) bis A10)
                (4-türig)                  A01)K14)                           EF0)

                                           205/55R17
                                           A01)K14)

                                           215/50R17
                                           A01)K14)

                                           225/45R17
                                           A01)K14)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-H0-104
Anlage-Nr. :               46e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                            e1*2007/46*0368*..
GA0G                           e50*2007/46*0058*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mitsubishi ASX          215/55R17                         A02) bis A10)
                                        A01)A93)K04)

                                         215/60R17
                                         A01)K04)

                                         225/55R17
                                         A01)K01)K04)K49)

                                         235/50R17
                                         A01)K01)K04)

                                         235/55R17
                                         A01)K01)K04)K49)

                                         245/50R17
                                         A01)K01)K02)K49)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




RA-000478-H0-104-46e~MI-5-114_3-67-ET40_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-H0-104
Anlage-Nr. :               46e
Seite :                    6/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
     sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
     Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G78) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 195/60R15 nicht bereits serienmäßig
     eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.




RA-000478-H0-104-46e~MI-5-114_3-67-ET40_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-H0-104
Anlage-Nr. :               46e
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K35) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 150 mm über der Schwellerleiste bis zum
     Stoßfänger umzulegen.

K49) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
     Radmitte umzulegen.


Die Anlage Nr. 46e mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.11.2013


RA-000478-H0-104-46e~MI-5-114_3-67-ET40_42R770.docx