Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 50 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
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Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
5.373 42R7705.37 3 Ø66,5 Ø76 66,5 Kunststoff 780 2105 12//03
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 26,5 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZP-NR. 50722
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/50R17 12T; 51G AUDI A4; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S; 76Z
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 12T; 51G AUDI A4; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 72Y; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76S; 76Z
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 12T; 51G AUDI A4; Kombi;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 72Y; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76S; 76Z
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/50R17 12T; 51G AUDI A4; Nicht A4
Allroad Quattro;
Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S; 76Z
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 168
Zubehör : ZP-NR. 50712
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 50 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 26,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 169; 204; 245; 204 K
Zubehör : ZP-NR. 50722
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 638; 638/2; 639/4; 639
Zubehör : ZP-NR. 50713
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 168
130 Nm für Typ : 169; 204; 204 K; 245
140 Nm für Typ : 638; 638/2; 639/4
150 Nm für Typ : 639
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
168 e1*96/79*0073*.. 44 - 103 205/40R17-80 MA0; 11A; 21B; 22B; kurzer Radstand;
22F; 24C; 24D langer Radstand;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76C; 915
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84 10B; 11B; 11G; 11H;
60 - 142 205/45R17 84W 12A; 51A; 71E; 72Y;
205/45R17 88 721; 725; 729; 73C;
215/45R17 87 74A; 74P
225/45R17 90 11A; 21P; 22I; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R17 89 12A; 51A; 71E; 72Y;
215/45R17 87 721; 725; 729; 73C;
225/45R17 90 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 170 225/45R17 12T; 51G Nur 4-MATIC;
Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 72Y; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76T; 76U
204 e1*2001/116*0431*.. 100 - 170 225/45R17 12T; 51G Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 72Y; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76S; 76T
204 K e1*2001/116*0457*.. 100 - 170 205/50R17 91 12A; 51J Kombi; Heckantrieb;
225/45R17 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 72Y; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76S; 76T
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 50 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
638 e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 225/50R17 98 11A; 22B; 24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*93/81*0005*..,
e9*98/14*0005*..
12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
638/2 e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 225/50R17 98 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*95/54*0020*..,
e9*98/14*0020*..
12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 L275 65 - 170 225/55R17 11A; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99W 11A; 24M; 54A 12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VITO/VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 225/55R17 11A; 24M; 51G Heckantrieb;
235/55R17 99W 11A; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 50 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 50 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
72Y) Wenn bei Fahrzeugen die Funktionsfähigkeit des elektronischen Reifendruck-Kontrollsystem der Firma
BERU erhalten bleiben soll, so ist das Ventil Beru, Bezeichnung RDV 003 (Beru Artikel-Nr. 0535 007 003
bzw. Alligator Artikel-Nr. 590 387), Länge 49mm, Farbkennzeichnung schwarz, zu verwenden. Es sind
die Hinweise und Montageanleitung des Fahrzeugherstellers bzw. Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76C) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig in Verbindung mit M+S-Reifen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 50 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
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76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.