Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 47a Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R770 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R7705.37 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 755 kg bei Reifenabrollumfang: 2185 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 4B, 4F, 4F1, 8E, 8H, 8J, 8P, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50725 120 Nm 8PB, QB6 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm Typ: 4B ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*.. Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 81 bis 142 Audi A6, A6 quattro 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Avant) E53) E07)E44) 225/45R17 e1*98/14*0051*25E 1230/1200(1230) 5/112/57 RA-000478-C0-104-47a~AU-5-112-57-ET45_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 47a Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: 8E ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 188 Audi A4, 205/50R17 A02) bis A10)B44) Audi A4 quattro, E53) E07) Audi A4 Avant, Audi A4 Avant quattro 205/50R17 M+S 225/45R17 253 Audi S4 quattro 225/45R17 M+S e1*2001/116*0151*23E 1230/1150 (1195)| S4 1250/1150 5/112/57 Typ: QB6 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 162 bis 182 Audi A4, 205/50R17 A02) bis A10)B44) Audi A4 quattro, E53) E07) Audi A4 Avant, Audi A4 Avant quattro, 205/50R17 M+S Audi A4 Cabrio 225/45R17 253 Audi A4/S4 quattro, 215/50R17 M+S Audi A4/S4 Cabriolet 225/45R17 M+S e1*2001/116*0243*06E 1165/1145 (1195) -1250/1150 –S4 Typ: 8H ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 188 Audi A4 Cabriolet 205/50R17 A02) bis A10)B44) E53) E07) 205/50R17 M+S 225/45R17 253 Audi S4 quattro 215/50R17 M+S 225/45R17 M+S e1*2001/116*0177*10E 1250/1165(0) 5/112/57 RA-000478-C0-104-47a~AU-5-112-57-ET45_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 47a Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: 8P ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 147 Audi A3, 205/50R17 A02) bis A10) Audi A3 quattro (3 und 5-Türer) 215/45R17 225/45R17 A01)K03) 184 bis 195 Audi A3 quattro 205/50R17 M+S (3- und 5-türer) E05) 225/45R17 M+S A01)K03) e1*2001/116*0217*30 2WD: 1130/1005(0) | 4WD:1155/1130(0) 5/112/57 Typ: 8PB ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1082*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 147 Audi A3, 205/50R17 A02) bis A10) Audi A3 quattro (3- und 5-Türer) 215/45R17 225/45R17 A01)K03) e13*2007/46*1082*00 1120/1080(1080) 5/112/57 Typ: 8P ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0241*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Audi A3 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 225/45R17 A01)K03) e1*2001/116*0241*00 1020/975 5/112/57 Typ: 8P ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0456*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 147 Audi A3 Cabrio 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 225/45R17 A01)K03) e1*2001/116*0456*12 1135/985(985) 5/112/57 RA-000478-C0-104-47a~AU-5-112-57-ET45_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 47a Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: 4F ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0254*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 89 bis 160 Audi A6, 205/55R17 A02) bis A10) Audi A6 quattro, E58) E44)E54) Audi A6 Avant, Audi A6 Avant quattro 225/50R17 162 bis 257 Audi A6, 225/50R17 M+S A02) bis A10) Audi A6 quattro, E44)E54) Audi A6 Avant, Audi A6 Avant quattro e1*2001/116*0254*23 1305/1300(1345) 5/112/57 Typ: 4F ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0276*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 246 Audi A6 quattro 225/50R17 M+S A02) bis A10) e1*2001/116*0276*04 1270/1205 (1255) 5/112/57 Typ: 4F1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 140 Audi A6, 205/55R17 A02) bis A10)E44) Audi A6 quattro, E58) E54) Audi A6 Avant, Audi A6 Avant quattro 225/50R17 155 bis 257 Audi A6, 225/50R17 M+S A02) bis A10)E44) Audi A6 Avant, E54) Audi A6 quattro, Audi A6 Avant quattro e13*2007/46*1080*01 1300/1300(1350) 5/112/57 Typ: 8J ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 118 bis 200 Audi TT, 225/50R17 M+S A02) bis A10) Audi TTS (Coupe, Cabrio) e1*2001/116*0369*13 1040/870 -965 / 785 (-)--147 kW 5/112/57 RA-000478-C0-104-47a~AU-5-112-57-ET45_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 47a Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: 8J ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0375*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 Audi TT 225/50R17 M+S A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) e1*2001/116*0375*00 1035/870(0) 5/112/57 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000478-C0-104-47a~AU-5-112-57-ET45_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 47a Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. B44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 - innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x30 mm; Bremssattel ATE CN 4FF E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version. E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen Allroad E58) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Anlage Nr. 47a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 28.09.2011 RA-000478-C0-104-47a~AU-5-112-57-ET45_42R770.docx