Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 47a
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R770
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R7705.37
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2185 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
4B, 4F, 4F1, 8E, 8H, 8J, 8P, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50725 120 Nm
8PB, QB6 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Typ: 4B
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
81 bis 142 Audi A6, A6 quattro 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Avant) E53) E07)E44)
225/45R17
e1*98/14*0051*25E 1230/1200(1230) 5/112/57
RA-000478-C0-104-47a~AU-5-112-57-ET45_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 47a
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: 8E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 188 Audi A4, 205/50R17 A02) bis A10)B44)
Audi A4 quattro, E53) E07)
Audi A4 Avant,
Audi A4 Avant quattro 205/50R17 M+S
225/45R17
253 Audi S4 quattro 225/45R17 M+S
e1*2001/116*0151*23E 1230/1150 (1195)| S4 1250/1150 5/112/57
Typ: QB6
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
162 bis 182 Audi A4, 205/50R17 A02) bis A10)B44)
Audi A4 quattro, E53) E07)
Audi A4 Avant,
Audi A4 Avant quattro, 205/50R17 M+S
Audi A4 Cabrio
225/45R17
253 Audi A4/S4 quattro, 215/50R17 M+S
Audi A4/S4 Cabriolet
225/45R17 M+S
e1*2001/116*0243*06E 1165/1145 (1195) -1250/1150 –S4
Typ: 8H
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 188 Audi A4 Cabriolet 205/50R17 A02) bis A10)B44)
E53) E07)
205/50R17 M+S
225/45R17
253 Audi S4 quattro 215/50R17 M+S
225/45R17 M+S
e1*2001/116*0177*10E 1250/1165(0) 5/112/57
RA-000478-C0-104-47a~AU-5-112-57-ET45_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 47a
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3, 205/50R17 A02) bis A10)
Audi A3 quattro
(3 und 5-Türer) 215/45R17
225/45R17
A01)K03)
184 bis 195 Audi A3 quattro 205/50R17 M+S
(3- und 5-türer) E05)
225/45R17 M+S
A01)K03)
e1*2001/116*0217*30 2WD: 1130/1005(0) | 4WD:1155/1130(0) 5/112/57
Typ: 8PB
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3, 205/50R17 A02) bis A10)
Audi A3 quattro
(3- und 5-Türer) 215/45R17
225/45R17
A01)K03)
e13*2007/46*1082*00 1120/1080(1080) 5/112/57
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Audi A3 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
A01)K03)
e1*2001/116*0241*00 1020/975 5/112/57
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147 Audi A3 Cabrio 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
A01)K03)
e1*2001/116*0456*12 1135/985(985) 5/112/57
RA-000478-C0-104-47a~AU-5-112-57-ET45_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 47a
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: 4F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160 Audi A6, 205/55R17 A02) bis A10)
Audi A6 quattro, E58) E44)E54)
Audi A6 Avant,
Audi A6 Avant quattro 225/50R17
162 bis 257 Audi A6, 225/50R17 M+S A02) bis A10)
Audi A6 quattro, E44)E54)
Audi A6 Avant,
Audi A6 Avant quattro
e1*2001/116*0254*23 1305/1300(1345) 5/112/57
Typ: 4F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
246 Audi A6 quattro 225/50R17 M+S A02) bis A10)
e1*2001/116*0276*04 1270/1205 (1255) 5/112/57
Typ: 4F1
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 140 Audi A6, 205/55R17 A02) bis A10)E44)
Audi A6 quattro, E58) E54)
Audi A6 Avant,
Audi A6 Avant quattro 225/50R17
155 bis 257 Audi A6, 225/50R17 M+S A02) bis A10)E44)
Audi A6 Avant, E54)
Audi A6 quattro,
Audi A6 Avant quattro
e13*2007/46*1080*01 1300/1300(1350) 5/112/57
Typ: 8J
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 200 Audi TT, 225/50R17 M+S A02) bis A10)
Audi TTS
(Coupe, Cabrio)
e1*2001/116*0369*13 1040/870 -965 / 785 (-)--147 kW 5/112/57
RA-000478-C0-104-47a~AU-5-112-57-ET45_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 47a
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: 8J
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 Audi TT 225/50R17 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio)
e1*2001/116*0375*00 1035/870(0) 5/112/57
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000478-C0-104-47a~AU-5-112-57-ET45_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. : 47a
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
B44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1
- innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x30 mm; Bremssattel ATE CN 4FF
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.
E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen Allroad
E58) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Anlage Nr. 47a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 28.09.2011
RA-000478-C0-104-47a~AU-5-112-57-ET45_42R770.docx