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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-B0-104
Anlage-Nr. :               49a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 42R770
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                           RONAL
Radausführung:                                       42R7705.092
Radgröße:                                               7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   115 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                 70,20 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2185 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : GM DAEWOO (ROK)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
CHIC, KLAC, KLAD                Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                       120 Nm
                                M12x1,5
KL1J                            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                      110 Nm
                                M12x1,5




RA-000478-B0-104-49a~DW-5-115-70-ET45_42R770.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-B0-104
Anlage-Nr. :               49a
Seite :                    2/5                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                           KLAC
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2001/116*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 110   Chevrolet Captiva         225/60R17                         A02) bis A10)

                                           235/60R17

                                           245/55R17

                                           255/55R17
                                           A01)K04)
169                    Chevrolet Captiva   225/60R17 M+S                  A02) bis A10)
                                           E18)

                                           235/60R17

                                           245/55R17

                                           255/55R17
                                           A01)K04)
e4*2001/116*0113*15    1205/1340(0)                                       5/115/70



Typ:                           CHIC
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100          Chevrolet Captiva LPG     225/60R17                         A02) bis A10)

                                           235/60R17

                                           245/55R17

                                           255/55R17
                                           A01)K04)
e11*2001/116*0341*04   1205/1340(0)                                       5/115/70




RA-000478-B0-104-49a~DW-5-115-70-ET45_42R770.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-B0-104
Anlage-Nr. :               49a
Seite :                    3/5                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                           KLAD
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2001/116*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 167   Chevrolet Captiva MAXX 225/60R17 M+S                        A02) bis A10)

                                         225/60R17
                                         E57)

                                         235/60R17

                                         235/65R17
                                         E05)

                                         245/55R17

                                         255/55R17
e4*2001/116*0117*08   1205/1340(0)                                        5/115/70



Typ:                          KL1J
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0140*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92 bis 110   Chevrolet Cruze          205/50R17                          A02) bis A10)
              (Stufenheck)             A93)

                                         205/55R17
                                         A93a)

                                         215/50R17
                                         A93)

                                         225/45R17

                                         225/50R17
e4*2001/116*0140*02   1220/980(0)                                         5/105/56,5



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000478-B0-104-49a~DW-5-115-70-ET45_42R770.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-B0-104
Anlage-Nr. :               49a
Seite :                    4/5                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr-
     zeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
     ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.




RA-000478-B0-104-49a~DW-5-115-70-ET45_42R770.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-B0-104
Anlage-Nr. :               49a
Seite :                    5/5                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


E57) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Sommerreifengröße
     ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr-
     zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen sind.

E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     215/70R16 M+S ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahr-
     zeuges zugelassen sind.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.


Die Anlage Nr. 49a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.10.2010




RA-000478-B0-104-49a~DW-5-115-70-ET45_42R770.doc