Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-B0-104
Anlage-Nr. : 49a
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R770
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R7705.092
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 115 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 70,20 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2185 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : GM DAEWOO (ROK)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
CHIC, KLAC, KLAD Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M12x1,5
KL1J Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
M12x1,5
RA-000478-B0-104-49a~DW-5-115-70-ET45_42R770.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-B0-104
Anlage-Nr. : 49a
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: KLAC
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 110 Chevrolet Captiva 225/60R17 A02) bis A10)
235/60R17
245/55R17
255/55R17
A01)K04)
169 Chevrolet Captiva 225/60R17 M+S A02) bis A10)
E18)
235/60R17
245/55R17
255/55R17
A01)K04)
e4*2001/116*0113*15 1205/1340(0) 5/115/70
Typ: CHIC
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 Chevrolet Captiva LPG 225/60R17 A02) bis A10)
235/60R17
245/55R17
255/55R17
A01)K04)
e11*2001/116*0341*04 1205/1340(0) 5/115/70
RA-000478-B0-104-49a~DW-5-115-70-ET45_42R770.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-B0-104
Anlage-Nr. : 49a
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: KLAD
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 167 Chevrolet Captiva MAXX 225/60R17 M+S A02) bis A10)
225/60R17
E57)
235/60R17
235/65R17
E05)
245/55R17
255/55R17
e4*2001/116*0117*08 1205/1340(0) 5/115/70
Typ: KL1J
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0140*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 110 Chevrolet Cruze 205/50R17 A02) bis A10)
(Stufenheck) A93)
205/55R17
A93a)
215/50R17
A93)
225/45R17
225/50R17
e4*2001/116*0140*02 1220/980(0) 5/105/56,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000478-B0-104-49a~DW-5-115-70-ET45_42R770.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-B0-104
Anlage-Nr. : 49a
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr-
zeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
RA-000478-B0-104-49a~DW-5-115-70-ET45_42R770.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-B0-104
Anlage-Nr. : 49a
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
E57) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Sommerreifengröße
ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr-
zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen sind.
E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
215/70R16 M+S ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahr-
zeuges zugelassen sind.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Anlage Nr. 49a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 04.10.2010
RA-000478-B0-104-49a~DW-5-115-70-ET45_42R770.doc