Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-B0-104 Anlage-Nr. : 49a Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R770 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R7705.092 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 115 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 70,20 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 755 kg bei Reifenabrollumfang: 2185 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : GM DAEWOO (ROK) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment CHIC, KLAC, KLAD Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M12x1,5 KL1J Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm M12x1,5 RA-000478-B0-104-49a~DW-5-115-70-ET45_42R770.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-B0-104 Anlage-Nr. : 49a Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: KLAC ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0113*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 110 Chevrolet Captiva 225/60R17 A02) bis A10) 235/60R17 245/55R17 255/55R17 A01)K04) 169 Chevrolet Captiva 225/60R17 M+S A02) bis A10) E18) 235/60R17 245/55R17 255/55R17 A01)K04) e4*2001/116*0113*15 1205/1340(0) 5/115/70 Typ: CHIC ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0341*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 Chevrolet Captiva LPG 225/60R17 A02) bis A10) 235/60R17 245/55R17 255/55R17 A01)K04) e11*2001/116*0341*04 1205/1340(0) 5/115/70 RA-000478-B0-104-49a~DW-5-115-70-ET45_42R770.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-B0-104 Anlage-Nr. : 49a Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: KLAD ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0117*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 167 Chevrolet Captiva MAXX 225/60R17 M+S A02) bis A10) 225/60R17 E57) 235/60R17 235/65R17 E05) 245/55R17 255/55R17 e4*2001/116*0117*08 1205/1340(0) 5/115/70 Typ: KL1J ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0140*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 bis 110 Chevrolet Cruze 205/50R17 A02) bis A10) (Stufenheck) A93) 205/55R17 A93a) 215/50R17 A93) 225/45R17 225/50R17 e4*2001/116*0140*02 1220/980(0) 5/105/56,5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000478-B0-104-49a~DW-5-115-70-ET45_42R770.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-B0-104 Anlage-Nr. : 49a Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr- zeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra- gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. RA-000478-B0-104-49a~DW-5-115-70-ET45_42R770.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 22 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-B0-104 Anlage-Nr. : 49a Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 E57) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Sommerreifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr- zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 215/70R16 M+S ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahr- zeuges zugelassen sind. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Anlage Nr. 49a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 04.10.2010 RA-000478-B0-104-49a~DW-5-115-70-ET45_42R770.doc