Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-D0-104
Anlage-Nr. : 49a
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R770
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R7705.092
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 115 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 70,20 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2185 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : GM DAEWOO (ROK)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
CHIC, KLAC, KLAD Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M12x1,5
CHIO, KL1J, KL1Y, KL1YN Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
M12x1,5
RA-000478-D0-104-49a~DW-5-115-70-ET45_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-D0-104
Anlage-Nr. : 49a
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ: KLAC
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 123 Chevrolet Captiva 225/60R17 A02) bis A10)
235/60R17
245/55R17
255/55R17
A01)K04)
135 bis 190 Chevrolet Captiva 225/60R17 M+S A02) bis A10)
E56)
235/60R17
245/55R17
255/55R17
A01)K04)
e4*2001/116*0113*21 1250/1350(0) 5/115/70
Typ: CHIC
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 Chevrolet Captiva LPG 225/60R17 A02) bis A10)
235/60R17
245/55R17
255/55R17
A01)K04)
e11*2001/116*0341*04 1205/1340(0) 5/115/70
RA-000478-D0-104-49a~DW-5-115-70-ET45_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-D0-104
Anlage-Nr. : 49a
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KLAD e4*2001/116*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 167 Chevrolet Captiva MAXX 225/60R17 A02) bis A10)
N235)
235/60R17
235/65R17
245/55R17
245/60R17
255/55R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KL1J e4*2001/116*0140*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 120 Chevrolet Cruze 205/50R17 A02) bis A10)
(Stufenheck) A93)
205/55R17
A93a)
215/50R17
225/45R17
225/50R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIO e50*2007/46*0050*..
KL1Y e4*2007/46*0224*..
KL1YN e4*2007/46*0295*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 120 Chevrolet Orlando 215/50R17 A02) bis A10)
215/55R17
225/50R17
RA-000478-D0-104-49a~DW-5-115-70-ET45_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-D0-104
Anlage-Nr. : 49a
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
RA-000478-D0-104-49a~DW-5-115-70-ET45_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821
Nr. : RA-000478-D0-104
Anlage-Nr. : 49a
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R770
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E56) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
215/70R16 M+S ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de
Fahrzeuges zugelassen sind.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 49a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 22.11.2012
RA-000478-D0-104-49a~DW-5-115-70-ET45_42R770.docx