Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 49a Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R770 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R7705.092 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 115 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 70,20 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 755 kg bei Reifenabrollumfang: 2185 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : GM DAEWOO (ROK) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment CHIC, KLAC, KLAD Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M12x1,5 CHIO, CHIO-N, KL1J, KL1Y, Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm KL1YN M12x1,5 RA-000478-I0-104-49a~DW-5-115-70-ET45_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 49a Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: KLAC ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0113*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 123 Chevrolet Captiva 225/60R17 A02) bis A10) 235/60R17 245/55R17 255/55R17 A01)K04) 135 bis 190 Chevrolet Captiva 225/60R17 M+S A02) bis A10) E56) 235/60R17 245/55R17 255/55R17 A01)K04) e4*2001/116*0113*21 1250/1350(0) 5/115/70 Typ: CHIC ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0341*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 Chevrolet Captiva LPG 225/60R17 A02) bis A10) 235/60R17 245/55R17 255/55R17 A01)K04) e11*2001/116*0341*04 1205/1340(0) 5/115/70 RA-000478-I0-104-49a~DW-5-115-70-ET45_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 49a Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KLAD e4*2001/116*0117*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 167 Chevrolet Captiva MAXX 225/60R17 A02) bis A10) N235) 225/60R17 M+S 235/60R17 235/65R17 245/55R17 245/60R17 255/55R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KL1J e4*2001/116*0140*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 bis 120 Chevrolet Cruze 205/50R17 A02) bis A10) (Stufenheck, Kombi) A93) 205/55R17 A93a) 215/50R17 225/45R17 225/50R17 RA-000478-I0-104-49a~DW-5-115-70-ET45_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 49a Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CHIO e50*2007/46*0050*.. CHIO-N e50*2007/46*0060*.. KL1Y e4*2007/46*0224*.. KL1YN e4*2007/46*0295*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 120 Chevrolet Orlando 215/50R17 A02) bis A10) 215/55R17 225/50R17 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000478-I0-104-49a~DW-5-115-70-ET45_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-I0-104 Anlage-Nr. : 49a Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E56) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 215/70R16 M+S ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 49a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 22.11.2013 RA-000478-I0-104-49a~DW-5-115-70-ET45_42R770.docx