Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 51 Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R770 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R7705.25 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 49 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3 geprüfte Radlast: 755 kg bei Reifenabrollumfang: 2185 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ford Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment B4Y, B5Y, BA7, BA7-LPG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 110 Nm BWY, DA3, DA3-RS, DA3-CNG, M12x1,5 DA3-LPG, DB3, DM2, DM2- CNG, DM2-LPG, DXA, DYB WA6 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50520 125 Nm M14x1,5 RA-000478-C0-104-51~FO-5-108-63_3-ET49_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 51 Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: B4Y ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0154*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Mondeo 205/50R17 A02) bis A10)E42) (4-türer) S01) 215/45R17 66 bis 166 Mondeo 205/50R17 M+S A02) bis A10) (4-türer, S01) Fahrzeugausführungen mit 215/45R17 M+S 18Zoll-Sommer- Bereifung) e1*98/14*0154*17 1175/1015(1085) 5/108/63,3 Typ: B5Y ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0155*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Mondeo 205/50R17 A02) bis A10)E42) (5-türer) S01) 215/45R17 66 bis 166 Mondeo 205/50R17 M+S A02) bis A10) (5-türer, S01) Fahrzeugausführungen mit 205/50R17 M+S 18Zoll-Sommerbereifung) e1*98/14*0155*17 1175/1020(1090) 5/108/63,3 Typ: BWY ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0156*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Mondeo 205/50R17 A02) bis A10) E42) (Kombi) S01) 215/45R17 66 bis 166 Mondeo 205/50R17 M+S A02) bis A10) (Kombi, S01) Fahrzeugausführungen mit 215/45R17 18Zoll-Sommerbereifung) e1*98/14*0156*17 1200/1150(1220) 5/108/63,3 RA-000478-C0-104-51~FO-5-108-63_3-ET49_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 51 Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: DM2 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 107 Focus C-Max 205/50R17 A02) bis A10)E42) S01) 215/45R17 225/45R17 L06) 74 bis 107 Focus C-Max 205/50R17 M+S A02) bis A10) (Fahrzeugausführungen mit S01) 18Zoll-Sommerbereifung) 215/45R17 M+S 225/45R17 M+S 100 bis 147 Kuga 215/60R17 A02) bis A10) A93) S01) 225/55R17 A93) 225/60R17 A93) 235/55R17 A93) 245/50R17 A93) 245/55R17 255/50R17 e13*2001/116*0109*28 C-Max1115/1070(1100), Kuga1160/1115(1210) 5/108/63,3 Typ: DM2-CNG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 107 Focus C-Max CNG 205/50R17 A02) bis A10) S01) 215/45R17 225/45R17 e13*2001/116*1018*03E 1005/1025 5/108/63,3 RA-000478-C0-104-51~FO-5-108-63_3-ET49_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 51 Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: DM2-LPG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1000*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 107 Focus C-Max LPG 205/50R17 A02) bis A10) S01) 215/45R17 225/45R17 e13*2001/116*1000*05E 1005/1025 5/108/63,3 Typ: DA3 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 107 Focus 205/50R17 A02) bis A10) (3- und 5-türig, Kombi) S01) 215/45R17 166 Focus ST 205/50R17 M+S A02) bis A10) S01) 215/45R17 M+S 224 Focus RS 205/50R17 M+S A02) bis A10) 215/50R17 M+S 225/45R17 M+S e13*2001/116*0144*20E 1070/1090(1120) 5/108/63,3 Typ: DA3-RS ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 224 bis 257 Focus RS 205/50R17 M+S A02) bis A10) E05) 215/50R17 M+S 225/45R17 M+S e13*2001/116*1010*05E 1040/920(0) 5/108/63,3 Typ: DA3-CNG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 107 Focus Erdgas 205/50R17 A02) bis A10) (Lim. 3-türig) S01) 215/45R17 e13*2001/116*1017*03E 985/1000(0) 5/108/63,3 RA-000478-C0-104-51~FO-5-108-63_3-ET49_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 51 Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: DA3-LPG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0999*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 107 Focus LPG 205/50R17 A02) bis A10) ( 3-, 4-, 5-türig) S01) 215/45R17 e13*2001/116*0999*05E 985/1040(1115) 5/108/63,3 Typ: DB3 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0157*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 107 Focus 205/50R17 A02) bis A10) (Stufenheck, Cabrio) S01) 215/45R17 e13*2001/116*0157*17E 1070/1065(1120) 5/108/63,3 Typ: WA6 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0185*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Galaxy, S-Max 215/55R17 A02) bis A10) 225/50R17 A01)L07) 235/50R17 A01)L07) e13*2001/116*0144*14 1285/1365(1410) 5/108/63,3 Typ: BA7 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Mondeo 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93) 215/45R17 215/50R17 225/45R17 e13*2001/116*0249*14 1190/1220(1300) 5/108/63,3 RA-000478-C0-104-51~FO-5-108-63_3-ET49_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 51 Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ: BA7-LPG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 107 Mondeo 205/50R17 A02) bis A10) (Bifuel, Limousine, Kombi) A93) 215/45R17 215/50R17 225/45R17 e13*2001/116*1015*06 1060/1180(1300) 5/108/63,3 Typ: DXA ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 134 C-Max, Grand C-Max 205/50R17 A02) bis A10) A93) 215/50R17 225/45R17 A93) e13*2007/46*1103*04 1175/1250(1325) 5/108/63,3 Typ: DYB ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1138*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 134 Focus 4-,5-türer, Kombi 205/50R17 A02) bis A10) A93a) 205/55R17 A01)G01) 215/50R17 225/45R17 225/50R17 A01)G01)L26) e13*2007/46*1138*02 1100/1025(1135) 5/108/63,3 RA-000478-C0-104-51~FO-5-108-63_3-ET49_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 51 Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. RA-000478-C0-104-51~FO-5-108-63_3-ET49_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-C0-104 Anlage-Nr. : 51 Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 18-Zoll- Sommerbereifungen ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. L06) Bei Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig nicht die Bereifungsgröße 225/40R18 eingetragen ist, muß der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1342639 eingebaut werden. L07) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung ausgerüstet sind ist der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1451390 einzubauen. Überprüfungsmöglichkeit: -mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen, -ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,75 Lenkradumdrehungen . L26) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18 ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, muß der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford- Bestellnummer 1717039 eingebaut werden. Überprüfungsmöglichkeit : - mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,3 Lenkradumdrehungen, - ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 51 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 28.09.2011 RA-000478-C0-104-51~FO-5-108-63_3-ET49_42R770.docx