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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               52a
Seite :                    1/5                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       42R770
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Radausführung:                                              42R7705.25
Radgröße:                                                     7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                             49 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         108 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                        76,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast:                                              755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2185 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile           Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                            moment
H, J, K, R, S, T                   Serien-Radschraube, Kegel 60°,                 ZP50588 120 Nm
                                   Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm



Typ:                         T
ABE / EG-Genehmigung:        e9*96/79*0028*.., e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 200    S80, S80 T6             225/50R17                                 A02) bis A10)E42)E19)
                                                                                 S03)

e9*2001/116*0028*17E   1200/1090                                                 5/108/65




RA-000478-C0-104-52a~VO-5-108-65-ET49_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               52a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                          K
ABE / EG-Genehmigung:         e9*98/14*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           S 80, ww. LPG, CNG       225/50R17                                        A02) bis A10)E42)E19)
                                                                                         S03)

e9*98/14*0043*10E      1070 / 1050                                                       5/108/65



Typ:                           S
ABE / EG-Genehmigung:          e4*98/14*0040*.., e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191    V70                       205/50R17                                       A02) bis A10)E42)
              (nicht Cross Country bzw.                                                  S03)
              XC 70)                     215/45R17

                                                 225/45R17
                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)E42)
                                                                                         S03)V00n)
                                                 215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)E42)
                                                                                         S03)V00n)
 120 bis 154           V70 Cross Country, XC70 225/50R17                                 A02) bis A10)
                                                                                         S03)
                                                 225/45R17
                                                 E05)
e4*2001/116*0040*17E   1110/1170(CC 1130/1190)                                           5/108/65



Typ:                         J
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0061*.., e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           V70 BIFUEL              205/50R17                                         A02) bis A10)
                                                                                         S03)
                                                 215/45R17

                                                 225/45R17

                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                         S03)V00n)
                                                 215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                         S03)V00n)
e4*2001/116*0061*13E   1060/1170(0)                                                      5/108/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               52a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


Typ:                         R
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0036*.., e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191    S60                     205/50R17                                 A02) bis A10)
                                                                                 S03)
                                         215/45R17

                                         225/45R17
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                 S03)V00n)
                                         215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                 S03)V00n)
e9*2001/116*0036*17   1120/1050(0)                                               5/108/65



Typ:                         H
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0044*.., e9*2001/116*0044
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           S60 Bifuel              205/50R17                                 A02) bis A10)
                                                                                 S03)
                                         215/45R17

                                         225/45R17
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                 S03)V00n)
                                         215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                 S03)V00n)
e9*2001/116*0044*12   1070/1030(0)                                               5/108/65



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               52a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Cross-Country-Ausführung,
     - gepanzerte Ausführung.

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.




RA-000478-C0-104-52a~VO-5-108-65-ET49_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :                      RA-000478-C0-104
Anlage-Nr. :               52a
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R770


V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
     Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
     wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
     Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 52a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.10.2010




RA-000478-C0-104-52a~VO-5-108-65-ET49_42R770.docx