Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45822 Nr. : RA-000563-D0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R875 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R8755.07 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2145 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment B8, B81, 4G, 4G1 Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50727 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 8R, 8R1, FY Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50706 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 4H Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50727 140 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm RA-000563-D0-104-31~AU-5-112-66_5-ET35_42R875.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45822 Nr. : RA-000563-D0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 199 Audi A4, A4 quattro 215/45R18 A02) bis A10) (Baureihe B8, Limousine, A93)N225) E79)EF0) Kombi, außer S4) 225/45R18 N235) 235/45R18 A01) G01)N245) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 200 bis 245 Audi A4, S4 225/45R18 M+S A02) bis A10) (Baureihe B8, Limousine, E79) Kombi) 235/45R18 M+S A01) G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 200 Audi A4, A4 quattro 215/45R18 A02) bis A10) (Baureihe B9, Limousine, N225) E79a) Kombi) 225/40R18 A93a) 225/45R18 RA-000563-D0-104-31~AU-5-112-66_5-ET35_42R875.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45822 Nr. : RA-000563-D0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 260 Audi S4 225/40R18 M+S A02) bis A10) (Baureihe B9, Limousine, A93a) E79a) Kombi) 225/45R18 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 199 Audi A5 225/45R18 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Cabrio, A93) E82)EF0) Baureihe 8F und 8T) 235/45R18 G4W) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 260 Audi S5 225/45R18 M+S A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Cabrio, A93) E82)EF0) Baureihe 8F und 8T) 235/45R18 M+S RA-000563-D0-104-31~AU-5-112-66_5-ET35_42R875.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45822 Nr. : RA-000563-D0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 245 Audi A6 225/50R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) E54)EF0)ER1) 235/45R18 A93a) 235/50R18 A01)GBB)K13)K22)K73) 245/45R18 A93a) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R18 245/45R18 A02) bis A10) E54)EF0)ER1)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 245 Audi A6 Allroad 235/50R18 M+S A02) bis A10) ER1) 235/55R18 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 245 Audi A7, A7 Sportback 235/50R18 M+S A02) bis A10) EF0)ER1) 245/45R18 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4H e1*2007/46*0284*.. 4H e1*2007/46*0398*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 368 Audi A8, A8L 235/55R18 M+S A02) bis A10) E44)EF0)ER1) RA-000563-D0-104-31~AU-5-112-66_5-ET35_42R875.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45822 Nr. : RA-000563-D0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Audi Q5 225/60R18 M+S A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) A94)W235) EF0)ER1) 235/55R18 M+S A94) 235/60R18 M+S A94) 245/55R18 M+S A94) 255/50R18 M+S A01) K03)K04) 255/55R18 M+S A01) K03)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Audi Q5 225/60R18 M+S A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A94)W235) EF0)ER1) 235/55R18 M+S A94) 235/60R18 M+S A94) 245/55R18 M+S A94) 255/50R18 M+S 255/55R18 M+S RA-000563-D0-104-31~AU-5-112-66_5-ET35_42R875.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45822 Nr. : RA-000563-D0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 185 Audi Q5 235/60R18 M+S A02) bis A10) ER1) 245/55R18 M+S A93a) 255/55R18 M+S A01) K03)K04) 275/50R18 M+S A01) K01)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000563-D0-104-31~AU-5-112-66_5-ET35_42R875.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45822 Nr. : RA-000563-D0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8: - Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015 - Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015 E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9: - Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016 - Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016 E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F) RA-000563-D0-104-31~AU-5-112-66_5-ET35_42R875.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45822 Nr. : RA-000563-D0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1380 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GBB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000563-D0-104-31~AU-5-112-66_5-ET35_42R875.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45822 Nr. : RA-000563-D0-104 Anlage-Nr. : 31 Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R875 K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 31 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R875 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 22.02.2017 RA-000563-D0-104-31~AU-5-112-66_5-ET35_42R875.docx